Risikobericht und Chancenbericht
Allgemeines
Als Zusatzversorgungskasse hat die KZVK die dauerhafte Leistungserfüllung gegenüber ihren Versorgungsberechtigten und damit die langfristige Finanzierung der bestehenden Verpflichtungen sicherzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems identifiziert, bewertet, gesteuert, überwacht und berichtet werden. Die Grundlage dafür bildet die von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Risikostrategie der KZVK. Das Risikomanagementsystem ist aufgrund seiner elementaren Bedeutung ein integraler Bestandteil des Führungs- und Steuerungssystems der KZVK.
Risikomanagement der KZVK
Das Risikomanagementsystem der KZVK wurde in freiwilliger Anlehnung an die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Zusatzversorgung im Allgemeinen sowie der KZVK im Speziellen eingerichtet. Die KZVK richtet sich dabei nach dem BaFin-Rundschreiben 8/2020 (VA) zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV), das zum 01. Juni 2021 in Kraft getreten und von der Verbandsaufsicht des VDD mit Schreiben vom 20. Januar 2021 auch für die KZVK als maßgeblich erklärt worden ist. Zugleich ist auch das BaFin-Rundschreiben 9/2020 (VA) Maßstab für die Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB). Die KZVK hat auf dieser Grundlage im Jahr 2022 die eigene Risikobeurteilung aktualisiert und führt diese jährlich durch.
Das Risikomanagementsystem der KZVK gewährleistet, dass sowohl die bestehenden als auch zukünftige Risiken möglichst kontrollierbar und kalkulierbar gehalten werden.
Das Risikomanagement umfasst
- die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung von Risiken,
- die Diskussion und Herbeiführung von Risikosteuerungsmaßnahmen zur Begrenzung der Risiken,
- die Ermittlung der Risikotragfähigkeit,
- die Überwachung der beschlossenen Entscheidungen sowie
- die Kommunikation von Risiken.
Um ein effektives Risikomanagementsystem sicherzustellen, hat die KZVK geeignete Risikomanagementfunktionen eingerichtet, unter anderem die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) als eine Schlüsselfunktion der KZVK. Die Organisation und das Zusammenwirken der einzelnen Schlüsselfunktionen (neben der URCF die Compliance-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Interne Revision) sind wesentlich für ein wirksames internes Risikosteuerungs- und Risikokontrollsystem. Dabei sind die Funktionen des Risikomanagements eng miteinander verzahnt und die Rollen, Aufgaben und Berichtswege im Sinne sogenannter Verteidigungslinien klar definiert.
Aufbauorganisatorisch erfolgt eine strikte Funktionstrennung zwischen risikonehmenden und risikoüberwachenden Funktionen. Die für den Aufbau von Risikopositionen verantwortlichen Stellen dürfen nicht gleichzeitig mit deren Überwachung und Kontrolle betraut sein. Die URCF ist als Schlüsselfunktion etabliert und wird in die Entscheidungen auf Vorstandsebene eingebunden.
Für die Diskussion und Beurteilung der Risikosituation hat die KZVK einen Risikoausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands sowie Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Asset-Liability-Management (ALM)-Koordination, Risikocontrolling, Kapitalanlage-Management, Planung & Monitoring sowie der Versicherungsmathematischen Funktion. Bei Bedarf werden Vertreter weiterer Organisationseinheiten eingebunden. Der Risikoausschuss beurteilt in monatlichen Sitzungen die Risikosituation der KZVK unter Berücksichtigung der aktuellen Markt- und Geschäftsentwicklung, diskutiert über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen, veranlasst deren Umsetzung und hält diese nach. Im Risikoausschuss wird die Risikoberichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat sowie der Verbandsaufsicht des VDD diskutiert und analysiert. Darüber hinaus initiiert der Risikoausschuss Entscheidungen zum Umgang mit wesentlichen Risiken. Im Bedarfsfall werden zusätzlich Ad-hoc-Risikoausschüsse durchgeführt.
Die KZVK ist in ihrem allgemeinen unternehmerischen Handeln und in der Durchführung ihres spezifischen Versorgungsauftrags teils wesentlichen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken wurden auch im Berichtsjahr im Rahmen der Risikoinventur identifiziert und im Risikomanagementprozess bewertet sowie nachverfolgt. Das Risikomanagement war in die weitere Arbeit des bereits eingerichteten Corona-Krisenstabs einbezogen und hat die Beurteilung der Risiken durch die andauernde und im Jahr 2022 deutlich abflachende Pandemie in einem spezifischen Risikobericht fortgeführt. Dieser Bericht wurde mit Kriegsausbruch in der Ukraine zu einem umfassenden Krisenbericht erweitert. Zudem hat die KZVK im Laufe des vergangenen Jahres ihr Monitoring und das Berichtswesen auf die Turbulenzen der Kapitalmärkte ausgerichtet.
Die Abwehr von Cyber-Risiken spielt auch für die KZVK eine bedeutende Rolle, weshalb die regelmäßige Risikoberichterstattung um Aspekte der IT-Sicherheit erweitert wurde.
Die KZVK hat 2022 weitere Entwicklungsschritte bei der Risikomodellierung gemacht. So wurde ein neues Bewertungsmodell für operationelle, rechtliche und strategische Risiken entwickelt. Im Bereich des Asset-Liability-Managements wurde ebenfalls die Risikoberechnung weiter verfeinert, sodass die Risiken detaillierter und genauer in die Zukunft projiziert werden können. Die deterministischen und stochastischen Projektionen mit Hilfe des ALM-Tools sind weiterhin ein wichtiger Grundpfeiler der langfristigen Ausrichtung der KZVK auf die dauerhafte Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen. Die im letzten Jahr weiter intensivierte Verzahnung und Abstimmung zwischen Risikobudgetierung, ALM-Modellierung und Ableitung der Kapitalanlagestrategie sorgen für eine weitere Steigerung der Qualität der Prognosen.
Strategische Risiken
Das primäre Unternehmensziel der jederzeitigen und dauerhaften Sicherstellung aller vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen insbesondere gegenüber den Versorgungsberechtigten soll durch ein risikobewusstes Verhalten in allen Unternehmensbereichen unterstützt werden.
Strategische Risiken können sich aus geschäftspolitischen Entscheidungen ergeben. Dazu zählen auch Risiken, die dadurch entstehen, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten wirtschaftlichen Umfeld angepasst werden. Darunter fällt sowohl das Risiko, dass sich Erwartungen an bestimmte Entwicklungen nicht erfüllen als auch das Risiko, dass die in der Unternehmensstrategie vorgesehenen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen.
Strategische Risiken treten oft im Zusammenhang mit anderen Risiken auf. Beispielsweise kann die Art der Kommunikation gegenüber den Beteiligten weitreichende Konsequenzen über die einzelnen Beteiligtenverhältnisse hinaus haben. Deshalb agiert die KZVK hier mit Transparenz und einer konsistenten Kommunikation in Partnerschaft mit ihren Beteiligten.
Zur Einschätzung ihrer finanziellen Lage nutzt die KZVK unterschiedliche Bewertungsmethoden bei gleichzeitiger Betrachtung der Aktiv- und der Passivseite. Dabei werden sowohl deterministische als auch stochastische Projektionsrechnungen angewendet. Aus dieser Betrachtung werden auch Maßnahmen abgeleitet, um die dauerhafte Leistungskraft der KZVK nicht zuletzt vor dem Hintergrund identifizierter zukünftiger Potenziale und Chancen zu stärken. Solche Maßnahmen gehen jedoch mit bestimmten Annahmen zu Beitragseinnahmen, Bestandsentwicklung, Kapitalerträgen und Kapitalmarktentwicklungen einher. Es wird daher regelmäßig aktuariell überprüft, inwieweit die tatsächliche Entwicklung entsprechend den Annahmen verläuft.
Im Jahr 2022 stellt die massiv gestiegene Inflation eine zentrale ökonomische Herausforderung dar. Die Reaktionen der westlichen Zentralbanken mit mehrfachen Zinserhöhungen und die negativen Wertentwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten sorgten für ein äußerst herausforderndes Kapitalanlagejahr. In diesem Umfeld sank jedoch das Risiko einer nicht auskömmlichen Verzinsung bei der festverzinslichen Neuanlage.
Die KZVK als kirchliches Unternehmen nimmt schon seit Jahren Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) in den Blick. Die Leitlinien zu Ethik und Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der KZVK stellen einen integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Durch die Bündelung der entsprechenden Aufgaben in der Abteilung Kapitalanlage-Governance ist zudem sichergestellt, dass ESG- und Regulierungsanforderungen gesamthaft betrachtet werden. Auch agiert die KZVK innerhalb des Rahmens, den die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken mit ihrer Orientierungshilfe „Ethisch‐nachhaltig investieren“ gesetzt haben.
Die im Berichtsjahr 2022 durch die Pandemie, den Ukraine-Krieg und die gestiegene Inflation induzierten wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Änderungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die KZVK fortwährend bewertet, um frühzeitig Anpassungen der strategischen Ausrichtung vornehmen zu können.
Versicherungstechnische Risiken
Versicherungstechnische Risiken ergeben sich dadurch, dass die der Beitrags- und Leistungskalkulation zugrunde liegenden Annahmen von den tatsächlichen Gegebenheiten im Zeitablauf abweichen können. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf den Rechnungszins, die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die Bestandsentwicklung, die Kostensätze und das Renteneintrittsalter.
Die Leistungskalkulation in der Pflichtversicherung ergibt sich aus dem Leistungsrecht, das durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes und die arbeitsrechtlichen Gremien der (Erz-)Bistümer und der Caritas, aber nicht durch die KZVK festgelegt wird. Die KZVK kann dementsprechend insbesondere auf der Finanzierungsseite reagieren. In der freiwilligen Versicherung wird das Leistungsrecht durch die KZVK bestimmt. Neben der Ablösung bestehender Tarife durch die Einführung neuer Tarife ist eine Einflussnahme auch in Form einer Herabsetzung von Anwartschaften und Ansprüchen möglich. Diese hätte jedoch eine direkte Einstandspflicht der Arbeitgeber bei Rentenbeginn zur Folge.
Jährlich wird durch den Verantwortlichen Aktuar überprüft, inwieweit die Annahmen noch mit den tatsächlichen Verhältnissen und den Erwartungen bezüglich zukünftiger Entwicklungen des Rechnungszinses, der biometrischen Rechnungsgrundlagen, der Kostensätze und des Renteneintrittsalters übereinstimmen.
In der Pflichtversicherung sind bei dieser aktuariellen Überprüfung ‒ anders als in der privaten Versicherungswirtschaft ‒ die tarifvertraglichen Grundlagen des Punktemodells sowie die Besonderheiten dieses Versorgungssystems der betrieblichen Altersversorgung, das durch einen regelmäßigen Neuzugang charakterisiert ist, zu berücksichtigen. Dies ist von besonderer Relevanz bei der Bewertung temporärer Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den langfristigen Annahmen zum Rechnungszins.
Zur Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen werden die in den Beständen tatsächlich beobachteten Todesfälle von Rentenempfängerinnen und -empfängern, die tatsächlich beobachteten Erwerbsminderungsfälle und die Wahrscheinlichkeit, bei Tod verheiratet zu sein, mit den sich rechnungsmäßig ergebenden Fallzahlen verglichen. Aufgrund von möglichen Zufallsschwankungen werden für die Untersuchung der Bestände jeweils die Daten für mehrere Jahre herangezogen.
Die rechnungsmäßigen Kostensätze des Punktemodells sind ebenfalls durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes vorgegeben. Die tatsächlichen Kosten der Verwaltung werden durch die Beiträge abgedeckt.
Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist von der KZVK nicht zu beeinflussen, da es von individuellen Entscheidungen der Versicherten abhängt. Bei vorzeitigem Rentenbeginn werden Zugangsfaktoren in Analogie zur gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Bei der Bewertung wird ein Renteneintrittsalter von 63 Jahren mit entsprechenden Zugangsfaktoren angesetzt, um das Risiko einer Aufwandserhöhung durch vorzeitige Leistungsfälle in der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch angemessen darzustellen. Dieser Ansatz ist unverändert angemessen, da Rentenleistungen in einer Vielzahl von Fällen vor Beginn der Regelaltersgrenze beantragt und bewilligt werden.
Seit der Einführung des Punktemodells hat die KZVK die versicherungstechnischen Annahmen mehrfach angepasst:
Der Rechnungszins des Punktemodells mit 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und 5,25 Prozent während der Leistungsphase einschließlich einer jährlichen Erhöhung der laufenden Renten um 1 Prozent (Rentendynamik) wird nicht für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung werden die Rentendynamik und seit 2014 ein einheitlicher Rechnungszins von 3,25 Prozent angesetzt. Dieser Ansatz kann unter Berücksichtigung der erzielten und der langfristig erwarteten Erträge im aktuellen Versorgungssystem bei Anwendung der beschlossenen Beitragssätze zur Pflichtversicherung beibehalten werden.
In der freiwilligen Versicherung wurde für Neuabschlüsse ab dem 01. Januar 2022 ein neuer Tarif F 3 eingeführt. Hierfür beträgt der Rechnungszins 0,25 Prozent.
Sowohl in der Pflichtversicherung als auch in der freiwilligen Versicherung legt die KZVK zur Berechnung der Deckungsrückstellung die Heubeck-Richttafeln 2018 G, angepasst an die Bestände der KZVK, zugrunde.
Der Verantwortliche Aktuar kommt in seinem Bericht zur Finanzlage und Überschussverwendung für das Geschäftsjahr 2022 bezüglich des Abrechnungsverbandes G der Pflichtversicherung zu dem Ergebnis, dass die rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Pflichtbeitrags und der Deckungsrückstellung hinsichtlich Verzinsung, Biometrie, Kosten und Bestands- sowie Entgeltentwicklung als beste Schätzwerte als angemessen anzusehen sind.
Die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen in der Pflichtversicherung wird insgesamt als gewährleistet angesehen. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage des von der Vertreterversammlung beschlossenen, seit 01. Januar 2020 gültigen neuen Finanzierungssystems. Dabei besteht die Möglichkeit, den auskömmlichen Beitrag sowie den nach Beendigung des Angleichungszeitraums zu erhebenden Pflichtbeitrag an geänderte Finanzierungserfordernisse anzupassen.
Im Abrechnungsverband F haben die Beseitigung des bilanziellen Fehlbetrags zum Vorstichtag und der begonnene Aufbau einer Verlustrücklage die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gestärkt. Grundsätzlich sieht der Verantwortliche Aktuar diese unter der Voraussetzung gewährleistet, dass die benötigte Verzinsung von ca. 3 Prozent auch mittel- bis langfristig erreicht wird. Die Rechnungsgrundlagen des neuen Tarifs 2022 sind so bemessen, dass seinen Anforderungen an die Sicherheiten eines für den Neuzugang offenen Tarifs angemessen Rechnung getragen wird.
Risiken und Chancen aus Kapitalanlagen
Das Portfolio der KZVK beinhaltet unterschiedliche Anlageklassen. Deren Risiken werden identifiziert, bewertet, überwacht, gesteuert, kontrolliert und in die Berichterstattung einbezogen. Hauptsächlich wird in die Anlageklassen Renten, Aktien, Immobilien, Private Equity, Private Debt und Infrastruktur investiert.
Kapitalanlagerisiken werden im Wesentlichen wie folgt differenziert:
- Marktrisiko
- Kreditrisiko
- Konzentrationsrisiko
- Liquiditätsrisiko
- ethische Risiken
Um diesen Risiken Rechnung zu tragen, verfolgt die KZVK eine an den Kriterien Sicherheit, Ertrag, Liquidität, Qualität und Nachhaltigkeit orientierte Anlagestrategie mit dem Ziel, das ihr anvertraute Vermögen im Interesse der Versicherten zu verwalten.
Das Marktrisiko bei festverzinslichen Vermögenswerten korrespondiert im Wesentlichen mit dem Zinsänderungsrisiko. Die Gleichschaltung einer expansiven Geld- und Fiskalpolitik im Rahmen der Corona-Krise führte bereits 2021 zu einem markanten Anstieg der Inflation, der im Jahr 2022 vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der dadurch ausgelösten preistreibenden Energiekrise deutlich zugenommen hat. Dies veranlasste die Zentralbanken wiederum dazu, ihre Geldpolitik grundlegend zu ändern und die Zinsen in einem beispiellosen Tempo zu erhöhen. Der Zinsanstieg setzte allen liquiden Anlageklassen der KZVK zu und führte einerseits zu hohen Reserveverlusten, andererseits ermöglichte er wieder, bei Zinstiteln Einstandsrenditen über dem Rechnungszins zu erzielen. Der schnelle Zinsanstieg war somit Fluch und Segen zugleich. Kurzfristig kam es im Jahr 2022 zu zinsinduzierten Kursverlusten, die höheren Wiederanlagerenditen stabilisieren jedoch langfristig die Ertragskraft des Portfolios der KZVK. Die aus der restriktiveren Geldpolitik resultierenden Zinsänderungsrisiken wurden bei den Kapitalanlageentscheidungen berücksichtigt und gegenüber den passivseitigen Erfordernissen abgewogen.
Das Marktrisiko bei Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren ergibt sich aus der Volatilität der Marktpreise. Inflation, Ukraine-Krieg und daraus resultierende Rezessionssorgen haben 2022 die Unsicherheit an den weltweiten Aktienmärkten befeuert und zu starken Kursverlusten geführt. Um die möglichen Auswirkungen von Kursrisiken auf die Kapitalanlagen systematisch einschätzen zu können, bedient sich die KZVK eines Value-at-Risk-Ansatzes. Zur Absicherung von Kursrisiken im Aktienbereich wird ein regelgebundenes Wertsicherungskonzept unter Einsatz derivativer Sicherungsinstrumente angewendet.
Kreditrisiken und damit auch den Risiken eines Adressausfalls wird mit einer geeigneten Bonitätsbetrachtung bei Erwerb und über die gesamte Haltedauer der Investition begegnet. Bei festverzinslichen Wertpapieren hat die KZVK ein Emittentenlimitsystem (Streuungsquoten) implementiert.
Die Streuung zum 31. Dezember 2022 ist in der folgenden Tabelle zu sehen.
Bonität nach Ratingklassen |
in Mio. € | in % |
---|---|---|
Investment Grade | 10.808 | 90,82 |
davon AAA | 3.361 | 28,24 |
davon AA+/AA/AA-/A+/A/A- | 4.465 | 37,52 |
davon BBB+/BBB/BBB- | 2.982 | 25,06 |
Non-Investment Grade | 1.089 | 9,15 |
davon BB+/BB/BB- | 815 | 6,85 |
davon B+/B/B- | 254 | 2,13 |
davon CCC+/CCC/CCC- | 20 | 0,17 |
Ohne Rating | 3 | 0,03 |
Gesamt1 | 11.900 | 100,00 |
1 Marktwert der zinstragenden Kapitalanlage inklusive Durchschau der Zielfonds im Masterfonds. |
Hinsichtlich der Konzentrationsrisiken folgt die KZVK den Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Anlageverordnung und diesbezüglicher Rundschreiben der BaFin sowie den in internen Anlagerestriktionen kodifizierten Regeln zur Mischung und Streuung.
Die zehn größten Emittenten im Bestand machen rund 15,09 Prozent des gesamten Kapitalanlagebestands aus (Buchwertbetrachtung). Das größte Einzelrisiko liegt mit 2,05 Prozent beim französischen Staat, gefolgt vom Land Baden-Württemberg mit 1,80 Prozent.
Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen der KZVK nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden können. Um die Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen, hält die KZVK im Rahmen des Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von laufenden Guthaben sowie Tages- und Termingeldern vor. Zusätzlich sind die festverzinslichen Wertpapiere, insbesondere durch Orientierung an deren Marktgängigkeit, so investiert, dass kurzfristige Liquidierbarkeit weitgehend gewährleistet ist. Neuanlagen werden über die Fälligkeitsstruktur an die Auszahlungsströme der künftigen Leistungsverpflichtungen angepasst.
Eine tägliche Liquiditätsüberwachung für kurzfristige Zahlungsanforderungen sowie eine monatlich rollierende Liquiditätsplanung mit einjährigem Horizont unterstützen den Prozess.
Insbesondere bei Investments in den an privaten Märkten gehandelten Anlageklassen (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur, Immobilien) können sich Risiken aus deren Illiquidität und somit aus einer erschwerten Veräußerbarkeit ergeben. Dem begegnet die KZVK durch sorgfältige Prüfungen im Vorfeld von Anlageentscheidungen, durch eine kontinuierliche Beobachtung der einzelnen Investments sowie durch eine ausgewogene Mischung zwischen den Anlagen. Zudem wird das Liquiditätsrisiko mittels ALM-Projektionen gesamthaft betrachtet, um das Risiko aus diesen illiquiden Assetklassen geeignet eingrenzen zu können. Immobilien sind zwar von Zinsrisiken nur indirekt betroffen, unterliegen aber anderen Unsicherheiten. Hierzu zählen Nutzungs- und Vermietungsrisiken, das heißt Ertragsausfall- und Verwertungsrisiken. Die KZVK begegnet diesen Risiken durch breite Diversifikation, die sich in einer ausgewogenen regionalen Segment- und Mieterstruktur niederschlägt.
Die KZVK hält Kapitalanlagen ihren Verpflichtungen entsprechend größtenteils in Euro denominiert. Den vorhandenen Fremdwährungsrisiken, nahezu ausschließlich im Investmentfondsbereich, wird durch ein regelgebundenes Sicherungskonzept unter Einsatz derivativer Sicherungsinstrumente begegnet. Ungesicherte Währungspositionen bestehen nur in einem kleinen Teil des Portfolios.
Die Ausrichtung der Kapitalanlage an ethischen, sozialen und Governance-Anforderungen (ESG) gemäß den „Leitlinien für eine ethisch-nachhaltige Kapitalanlage in der KZVK“ folgt einem prozessualen Ansatz. So wurden Prozesse verankert, um ESG-Aspekte umfassend in allen Investmentprozessen der KZVK zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Prozesse für die Auswahl von mit dem Fondsmanagement zu beauftragenden Unternehmen und sonstigen Geschäftspartnern, sowohl bei an öffentlichen Märkten gehandelten Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen als auch bei Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur oder Private Equity, die an privaten Märkten gehandelt werden. Dabei verfolgt die KZVK das Ziel, Partnerinnen und Partner mit besonderer ESG-Kompetenz zu identifizieren, die das Anliegen einer ethisch-nachhaltigen Kapitalanlage nachvollziehen und im Sinne der KZVK eigenständig umsetzen können. Auf diese Weise begegnet die KZVK potenziellen ESG-Risiken bereits im Vorfeld von Investmententscheidungen.
Alle genannten Risiken können potenziell einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KZVK haben. Allerdings ist die alleinige und periodenbezogene Betrachtung dieser Risikoaspekte ohne Berücksichtigung von mittel- und langfristigen Ertragserfordernissen bzw. bestehenden Verpflichtungen nicht sachgerecht. Die KZVK nutzt moderne Projektionsmodelle für das Asset-Liability-Management, um über deterministische und stochastische Projektionen die mittel- wie langfristige Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken bewerten und frühzeitig steuern zu können.
In der Praxis werden Kapitalanlagerisiken bei der KZVK einerseits durch adäquate interne Kontrollverfahren und andererseits durch ein IT-gestütztes Frühwarnsystem auf täglicher, wöchentlicher und monatlicher Basis überwacht. Die Einhaltung der internen und externen Vorgaben wird sichergestellt. Unterstützt wird dies durch eine stringente Auswahl der Einzelinvestments und eine hohe Diversifikation des Gesamtportfolios.
Steuerungsinstrumente sowie Aufbau- und Ablauforganisation gewährleisten, dass die KZVK ihre Kapitalanlagerisiken adäquat identifizieren, bewerten, steuern, überwachen und berichten kann.
Zum Bilanzstichtag sind keine bestandsgefährdenden Risiken in den Kapitalanlagen erkennbar. Insbesondere hält die KZVK nur in sehr geringem Umfang Kapitalanlagen, deren Werthaltigkeit unmittelbar, zum Beispiel durch Belegenheit in der Kriegsregion, von Folgen des Ukraine-Krieges betroffen ist.
Rechtliche Risiken
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Bund, Ländern und der EU sowie die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, sofern sie von den arbeitsrechtlichen Gremien des Dritten Weges übernommen werden, und die dazu ergangene Rechtsprechung können die Rahmenbedingungen für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung erheblich beeinflussen. Des Weiteren ist zunehmend eine Belastung der Zusatzversorgungskassen mit neuen Verwaltungsverfahren zugunsten der Steuerverwaltung und der gesetzlichen Sozialversicherungseinrichtungen festzustellen. Die KZVK beobachtet die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung kontinuierlich und systematisch. Sie bringt sich vor allem über die AKA in die Meinungsbildungsprozesse und Gesetzgebungsverfahren aktiv ein.
Das mit Wirkung zum 01. Januar 2020 reformierte Finanzierungssystem der Pflichtversicherung wurde im Rahmen einer intensiven Projektarbeit unter Beteiligung aller betroffenen Parteien konzipiert und gegenüber den beteiligten Dienstgebern anschließend intensiv kommuniziert und erläutert. Dadurch konnte eine breite Akzeptanz des neuen Systems, insbesondere bezüglich des im November 2020 erstmals erhobenen Angleichungsbeitrags, erreicht werden. Trotz des breiten Konsenses über die rechtliche und aktuarielle Notwendigkeit des Angleichungsbeitrags als neues Finanzierungsinstrument sind juristische Auseinandersetzungen über dessen Rechtmäßigkeit während seiner Erhebungsdauer voraussichtlich bis zum Jahr 2026 nicht ausgeschlossen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür ist aus Sicht der KZVK derzeit jedoch als gering einzuschätzen.
Der der Ausfinanzierung des früheren Abrechnungsverbandes S dienende Finanzierungsbeitrag wurde ab dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr erhoben, sodass ein unmittelbares rechtliches Risiko für eine gerichtliche Auseinandersetzung über seine Rechtmäßigkeit nunmehr nahezu auszuschließen ist. Allerdings spielte der Finanzierungsbeitrag auch noch im Rahmen des Angleichungsbeitrags eine gewisse Rolle, da nach § 63b Abs. 5 Kassensatzung im Jahr 2021 eine Verrechnung mit Anrechnungsguthaben aus früheren Finanzierungsbeitragszahlungen, für die 2019 Teilforderungsverzichte ergangen sind, stattgefunden hat. Ein signifikantes rechtliches Risiko hat sich jedoch bislang nicht realisiert und zeichnet sich auch nicht ab.
Operationelle Risiken
Die operationellen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebs, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen können. Operationellen Risiken begegnet die KZVK insbesondere mit internen Kontrollen, der stetigen Verbesserung ihrer Prozesse, technischen Sicherheitseinrichtungen sowie der Einhaltung gesetzlicher und weiterer anerkannter Standards. Die operationellen Chancen und Risiken, auf die die KZVK im Jahr 2022 einen besonderen Fokus legte, werden im Folgenden beschrieben.
Zu Beginn der Covid-19-Pandemie wurde ein Krisenstab mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Ressorts und der Mitarbeitervertretung eingesetzt, der seine Arbeit auch im Jahr 2022 erfolgreich fortführte. Zum 01. Juli 2022 ist die KZVK nach fast zwei Jahren Homeoffice- oder Mischbetrieb wieder offiziell in den Regelbetrieb zurückgekehrt und die Beschränkungen sind mit der Aktualisierung des internen Hygienekonzepts aufgehoben worden. Gleichzeitig trat eine neue Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten in Kraft, die den Beschäftigten flexibles Arbeiten im Homeoffice ermöglicht. Die neuen Regelungen zum mobilen Arbeiten wurden von den Mitarbeitenden positiv angenommen und genutzt.
Die KZVK hat im Jahr 2022 das Programm „Haus der Zukunft“ zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur gestartet und die ersten „Bauabschnitte“ bereits umgesetzt. Ziel ist es, Kompetenzen am richtigen Platz zu bündeln und damit auf Veränderungen in den Bereichen Digitalisierung, Demografie, Finanzmärkte und Arbeitswelt schneller und effizienter reagieren zu können. Den mit einer umfassenden Reorganisation verbundenen Unsicherheiten begegnete die KZVK mit einem passenden Kommunikationskonzept und einer frühzeitigen Einbeziehung der betroffenen Bereiche. Dadurch wurden Verzögerungen und Effizienzverluste vermieden.
Wesentliche Aktivitäten zur Umsetzung der IT-Strategie erfolgten im Jahr 2022 im Bereich der Digitalisierung. Dazu trug die Durchführung von drei Projekten für die Themenfelder digitale Anwartschaftsmitteilung, digitaler Rentenantrag und Rechnungseingangsbearbeitung maßgeblich bei. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil zur Reduzierung von operationellen Risiken, da somit beispielsweise Prozessrisiken nachhaltig reduziert werden können.
Die Abwehr von Cyber-Risiken spielt für die KZVK eine bedeutende Rolle. Daher wurden im Jahr 2022 wesentliche Bestandteile der IT-Infrastruktur im Hinblick auf die IT-Sicherheit modernisiert, insbesondere im Bereich Firewall, Malware-Systeme und Monitoring. Zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden wurden in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister regelmäßig IT-Sicherheits-Unterweisungen durchgeführt. Als Reaktion auf mögliche Cyberangriffe im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurden zusätzliche konkrete Maßnahmen ergriffen. Insgesamt wurden im Jahr 2022 keine erfolgreichen Cyberattacken festgestellt.
Die Ausfallsicherheit der beiden Lokationen des Rechenzentrums wird weiterhin durch regelmäßige Wartungen und monatliche Tests sichergestellt und turnusmäßig überprüft. Darüber hinaus wurden das Webportal und die interne Plattform zur Softwareentwicklung einem externen Penetrationstest und Code-Review unterzogen, um dabei identifizierte Schwachstellen frühzeitig beheben zu können.
Zur Reduzierung von Risiken aus dem Bereich Datenschutz hat die KZVK die Funktion des Datenschutzbeauftragten eingerichtet. Dieser sorgt für die Umsetzung einer praxisnahen und gesetzeskonformen Datenschutzorganisation und stellt damit sicher, dass die unterschiedlichen Vorgaben umfänglich beachtet und sinnvoll ins Tagesgeschäft integriert werden.
Der Fachkräftemangel bleibt eine personalpolitische Herausforderung. Daher setzt die KZVK ihren Weg fort, die Besetzung offener Stellen durch eine verstärkte Direktansprache von potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten in den entsprechenden Netzwerken zu flankieren. Um die KZVK bei Bewerberinnen und Bewerbern bekannter zu machen und die Arbeitgebermarke zu stärken, wurde ein übergreifendes Team eingerichtet, um neue Wege und Lösungen aufzuzeigen und zu gehen. Außerdem hat die KZVK ihre Anstrengungen, die Mitarbeitenden kontinuierlich durch gezielte Trainingsangebote und interne Talente für Fach- und Führungspositionen weiterzuqualifizieren, zum Beispiel durch ein Ausbildungsprogramm zum Projektmanager bzw. zur Projektmanagerin, intensiviert. Eine wichtige Säule bei der Fachkräftebindung und -gewinnung sind zudem die neuen Regelungen zum mobilen Arbeiten.
Bei der Gestaltung von Veränderungen kommt den Führungskräften eine wichtige Verantwortung zu. Im Rahmen der Unternehmensstrategie „Gemeinsam wachsen“ und der mittelfristigen Personalstrategie der KZVK werden die Handlungsfelder Leistungskultur, Digitalisierung, Führungskultur, demografischer Wandel und Wertewandel nachhaltig verfolgt. Im Handlungsfeld Führungskultur wird das Entwicklungsprogramm für Führungskräfte aller Ebenen fortgesetzt und erweitert.