Anhang

Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung satzungsmäßiger Bestimmungen und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auf Basis der Durchführungsvorschriften zu § 54 Abs. 2 Kassensatzung nach der „Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen“ (RechVersV) in der aktuellen Fassung sowie unter Berücksichtigung satzungsspezifischer Besonderheiten der KZVK aufgestellt.

Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verwendet die KZVK das Formblatt 1 (Bilanz) und das Formblatt 3 (Gewinn- und Verlustrechnung) der RechVersV in der jeweils gültigen Fassung mit den sich aus der Satzung und der spezifischen Geschäftstätigkeit der KZVK ergebenden Modifikationen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden gemäß §§ 255 und 253 Abs. 1 und 3 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Der einheitlich verwendete Abschreibungssatz beträgt jährlich 2 Prozent.

Abweichend von diesem Grundsatz werden Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken nach dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. dem beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt, wenn am Bilanzstichtag eine Veräußerungsabsicht besteht.

Beteiligungen sind gemäß § 255 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden grundsätzlich nach § 341b HGB Abs. 2 dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB zum Bilanzstichtag angesetzt.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sind mit dem Nominalwert, vermindert um geleistete Tilgungen, gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen werden mit dem Nennwert unter Anwendung des Wahlrechts nach § 341c HGB angesetzt. Disagio-Beträge werden passivisch, Agio-Beträge aktivisch abgegrenzt.

Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie die übrigen Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach § 341c Abs. 3 HGB bewertet. Die Inhaberschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB sowie nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.

Strukturierte Finanzinstrumente werden gemäß Rechnungslegungshinweis RS HFA 22 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Ansatz gebracht und nach den Vorschriften des jeweils zugehörigen Bilanzpostens bewertet. Sie werden jeweil s als ein einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, soweit keine Zerlegung geboten ist.

Einlagen bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.

Andere Kapitalanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bilanziert.

Bei Beteiligungen, Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie den sonstigen Ausleihungen im Anlagevermögen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei allen Vermögensgegenständen wird das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet.

Forderungen werden mit dem Nennwert aktiviert. Sofern erforderlich, werden Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Auf die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber den Beteiligten einschließlich der Forderungen aus dem Finanzierungsbeitrag und dem Angleichungsbeitrag erfolgt grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 Prozent.

Ferner werden Einzelwertberichtigungen, falls erforderlich, vorgenommen.

Die Sachanlagen und Vorräte sind zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die anderen Vermögensgegenstände zum Nennwert bilanziert.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden mit dem Nennwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen und Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge und Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Weiterhin enthält der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 20 RechVersV unter dem Posten „Abgegrenzte Zinsen und Mieten“ Zins- und Mieterträge, die auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind.

Die Berechnung der Deckungsrückstellung für den Abrechnungsverband G erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem zum Bilanzstichtag geltenden technischen Geschäftsplan. Grundlage dafür sind die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Das berücksichtigte versicherungstechnische Pensionierungsalter beträgt 63 Jahre. Der Rechnungszins beträgt wie im Vorjahr 3,25 Prozent.

Der Barwert der noch ausstehenden Angleichungsbeitragszahlungen für die Jahre 2023 bis 2026 wird entsprechend der Regelungen des technischen Geschäftsplans für die Pflichtversicherung im Rahmen der Berechnung der Deckungsrückstellung in Abzug gebracht.

Im Geschäftsjahr 2022 erfolgt für die Gewinnverbände F1, F2 und F3 des Abrechnungsverbands F die Bewertung der Verpflichtungen entsprechend der Regelungen des technischen Geschäftsplans für die freiwillige Versicherung auf Basis der modifizierten Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Der Rechnungszins für den Tarif 2002 des Gewinnverbandes F1 beläuft sich unverändert auf 3,25 Prozent und für den Tarif 2016 des Gewinnverbandes F2 unverändert auf 1,25 Prozent. Für den Tarif 2022 des Gewinnverbandes F3 beträgt der Rechnungszins 0,25 Prozent.

Die Rentendynamik wird in dem Tarif F1 und F2 mit jeweils 1 Prozent berücksichtigt.

Im Bereich der anderen Rückstellungen werden die Rückstellungen für Pensionen, die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Jubiläums- und die Beihilferückstellung auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem Rechnungszins von 1,79 Prozent (Vorjahr: 1,87 Prozent) für die Pensionsrückstellungen bzw. 1,45 Prozent (Vorjahr: 1,34 Prozent) für die Rückstellungen für Altersteilzeit und für Jubiläen sowie 1,45 Prozent (Vorjahr: 1,35 Prozent) für die Beihilfen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB angewendet. Den Berechnungen der Rückstellungen für Pensionen liegen ein Rententrend sowie ein Anwartschaftstrend von jeweils 2 Prozent zugrunde. Bei der Beihilferückstellung wurde eine allgemeine Dynamik der Beihilfekosten von 3 Prozent einkalkuliert.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die übrigen Rückstellungen im Bereich der sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden, falls sie bestehen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen laufzeitadäquat abgezinst.

Die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Zu A. Immaterielle Vermögensgegenstände

Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
512 395 0 360 0 547

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Software und Softwarelizenzen.

Die Zugänge betreffen ebenfalls im Wesentlichen Software und Softwarelizenzen.

Zu B. Kapitalanlagen

Die Gesamtsumme der Buchwerte der Kapitalanlagen beträgt 25.156.067 T€. Der Zeitwert beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 24.527.794 T€. Die Entwicklung der Kapitalanlagen geht aus der Anlage 1 des Anhangs hervor.

Zusammensetzung der
Kapitalanlagen
Buchwert in T€ Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-) in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-) Vorjahr

in T€
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0 0 0 31.006
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 118.415 168.241 49.826 46.840
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 15.436.878 15.625.057 188.179 1.828.154
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.428.045 3.827.474 -600.571 1.050.412
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 2 2 0 0
Namensschuldverschreibungen 2.718.650 2.489.159 -229.491 590.011
Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.441.847 2.388.693 -53.154 704.563
Übrige Ausleihungen 0 0 0 0
Einlagen bei Kreditinstituten 10.010 10.010 0 0
Andere Kapitalanlagen 2.220 19.158 16.938 17.017
Gesamt 25.156.067 24.527.794 -628.273 4.268.003
Zu B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
191.202 1 189.827 1.376 0 0

Der gesamte Immobiliendirektbestand wurde im Berichtszeitraum zu Zeitwerten in einen Immobilienfonds eingebracht. Dies umfasst auch die von der KZVK überwiegend als Verwaltungsgebäude genutzten Immobilien, die im Vorjahr einen Anteil von 5,5 Prozent des Immobiliendirektbestandes ausmachten.

Bei Buchwerten von 189.827 T€ und Einbringungswerten von insgesamt 274.890 T€ wurden Verkaufsgewinne von 85.063 T€ erzielt.

Die Abschreibungen des Immobiliendirektbestands betragen planmäßig 1.376 T€ (Vorjahr: 5.561 T€). Außerordentliche Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (Vorjahr: 5.459 T€).

Zu B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Zu B. II. 1. Beteiligungen
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
122.930 1 4.500 15 0 118.415

Zur Beurteilung der Wertentwicklung der GmbHs wurden aktuelle Hochrechnungen für die Jahresabschlüsse 2022 herangezogen. Dabei wurden die Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

GmbHs Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€1
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Eigenkapital
in T€2
Jahresergebnis
in T€2
GmbH A in Bremen 7.838 13.435 5.597 7.658 -4.132
GmbH B in Bremen 7.688 15.075 7.387 30.571 -4.840
GmbH C in Bremen 0 0 0 -6.416 252
GmbH in Hamburg i. L. 842 842 0 856 12
GmbH in Kiel 17.107 29.145 12.038 131.482 4.294
GmbH in Köln i. L. 28 584 556 2.634 27
GmbH A in München i. L. 227 670 443 5.215 119
GmbH B in München i. L. 0 47 47 67 -6
GmbH in Stuttgart 84.685 108.438 23.753 155.528 39.913
GmbH in Wuppertal 0 5 5 -3.812 13
Gesamt 118.415 168.241 49.826

1 Zeitwert gemäß Hochrechnung der Abschlüsse vom 31.12.2022.
2 Werte gemäß Bilanzen vom 31.12.2021.

Die KZVK hält Anteile an zehn GmbHs, von denen drei GmbHs in Hamburg, Köln und München (GmbH B) in der Vergangenheit im Wesentlichen als Holdinggesellschaften für Beteiligungen an Private-Equity-Fonds dienen. Diese GmbHs befinden sich in Liquidation. Bei den sieben GmbHs in Bremen und München (GmbH A), Kiel, Stuttgart und Wuppertal handelt es sich um Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren alleiniger Zweck der Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten ist. Eine dieser Gesellschaften (GmbH A in München) befindet sich ebenfalls in Liquidation.

An den GmbHs mit Sitz in Köln und Hamburg hält die KZVK 99,6 Prozent, bei den GmbHs A und B mit Sitz in München 98,0 Prozent der Anteile. An den GmbHs A und B in Bremen sowie in Kiel hält die KZVK jeweils 5,1 Prozent der Anteile. Bei der GmbH C in Bremen sind es 6,0 Prozent, bei der GmbH in Stuttgart 5,7 Prozent sowie bei der GmbH in Wuppertal 5,3 Prozent.

Der Abgang im Berichtszeitraum ist in der GmbH A in München zu verzeichnen. Dieser resultiert aus der Rückzahlung früherer Einzahlungen in die Kapitalrücklage.

Bei den Beteiligungen wurden außerordentliche Abschreibungen in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 715 T€) vorgenommen.

Die stillen Reserven wurden als Differenz des gemäß § 56 RechVersV ermittelten Zeitwerts der jeweiligen GmbH und des jeweiligen Buchwerts bei der KZVK berechnet.

Zu B. III. Sonstige Kapitalanlagen
Zu B. III. 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
14.091.710 1.875.316 521.502 9.623 977 15.436.878

Dieser Posten enthält neben Aktien mit einem Buchwert in Höhe von 579 T€ vor allem Investmentvermögen in Höhe von 15.436.299 T€. Der gemäß § 56 RechVersV ermittelte Zeitwert beträgt zum Abschlussstichtag für die Aktien 1.670 T€ und für die Investmentanteile 15.623.387 T€.

Zum Investmentvermögen zählen im Bereich der Public Markets Anteile an zwei Master-Kapitalverwaltungsgesellschaften (Master-KVGs), die als Dachfonds wiederum Anteile an Aktien-, Renten- und Immobilienaktienfonds halten.

Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu den Master-KVGs stellen sich wie folgt dar:

Fonds Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Ausschüttung
2022

in T€
Tägliche
Rückgabe
möglich
Abschreibungen
in T€
1 9.041.104 8.647.056 -394.048 784 ja 0
2 289.066 268.197 -20.869 20 ja 8.940
Gesamt 9.330.170 8.915.253 -414.917 804 8.940
Master-KVGs, davon in %
Fonds 1 Fonds 2
Aktienfonds 45,26 41,94
Rentenfonds 37,65 37,34
Immobilienaktienfonds 4,66 2,63
Sonstige 12,43 18,09
Gesamt 100,00 100,00

Die Kategorie „Sonstige“ umfasst unter anderem Multi-Strategie-Fonds und liquide Mittel in den Fonds. Bei Fonds Nr. 2 erfolgten aufgrund von Unsicherheiten über die Haltedauer und daraus resultierend über das Wertaufholungspotential des Fonds Abschreibungen in Höhe von 8.940 T€. Die stillen Lasten in Höhe von 414.917 T€ stellen keine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung dar. Demzufolge waren keine weiteren Abschreibungen im Jahr 2022 vorzunehmen.

Darüber hinaus umfasst das Investmentvermögen 22 Immobilienfonds mit einem Buchwert von 2.436.631 T€ und einem Zeitwert von 2.606.409 T€. Davon entfallen 66,6 Prozent auf fünf Immobilienfonds, an denen die KZVK alle Anteile hält (Buchwert: 1.622.997 T€), und 33,4 Prozent auf 17 Immobilienfonds, an denen die KZVK Anteile zwischen 3,2 und 36,4 Prozent hält (Buchwert: 813.634 T€).

Die Immobilienfonds mit einem Anteilsbesitz von über 10 Prozent sind durch folgende Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB charakterisiert:

Immobilien-
fonds
Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Ausschüttung
2022

in T€
Nutzung Ab-
schreibungen
in T€
1 464.868 497.349 32.481 43.562 Gewerbe 0
2 2.828 2.755 -73 0 Gewerbe 0
3 53.031 47.279 -5.752 3.297 Gewerbe 0
4 23.043 29.439 6.396 1.200 Wohnen 0
5 120.000 128.475 8.475 2.437 Gemischt 0
6 20.000 39.864 19.864 800 Gewerbe 0
7 8.560 8.560 0 0 Gewerbe 0
8 90.000 92.835 2.835 3.724 Gemischt 0
9 52.043 55.713 3.670 3.870 Gewerbe 0
10 46.438 55.608 9.170 2.795 Gewerbe 0
11 45.137 52.499 7.362 587 Wohnen 0
12 233.481 243.882 10.401 525 Wohnen 0
13 30.000 28.404 -1.596 1.569 Gewerbe 0
14 181.039 194.252 13.213 0 Wohnen 0
15 34.210 37.538 3.328 1.593 Gewerbe 0
16 50.000 53.991 3.991 1.040 Wohnen 0
17 500.044 540.935 40.891 13.900 Gewerbe 0
18 62.404 59.856 -2.548 4.337 Gewerbe 0
19 243.565 254.080 10.515 4.027 Gewerbe 0
Gesamt 2.260.691 2.423.314 162.623 89.263 0

Zum 31.12.2022 betragen die stillen Reserven der 22 Immobilienfonds 182.194 T€ und die stillen Lasten 12.416 T€. Abschreibungen auf Immobilienfonds wurden im Jahre 2022 nicht vorgenommen, da es sich bei den stillen Lasten um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.

Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB wurden im Jahr 2022 in Höhe von 977 T€ vorgenommen und betreffen mit 879 T€ den Fonds Nr.7 sowie mit 98 T€ den Fonds Nr. 8.

Des Weiteren zählen drei Infrastrukturfonds mit einem Buchwert von 147.000 T€ sowie einem Zeitwert von 175.935 T€ zum Investmentvermögen.

An diesen Fonds hält die KZVK jeweils einen Anteil von mehr als 10 Prozent:

Infrastrukturfonds Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten(-)
in T€
Ausschüttung
2022

in T€
Investment-
fokus
Ab-
schreibungen
in T€
1 81.719 90.616 8.897 1.750 Energie
Versorgung
Transport
Soziales
0
2 45.592 57.323 11.731 1.900 Energie
Versorgung
Transport
Soziales
0
3 19.689 27.996 8.307 1.220 Energie
Versorgung
Transport 
0
Gesamt 147.000 175.935 28.935 4.870 0

Ein weiterer Bestandteil des Investmentvermögens sind zwei Luxemburger Spezialfonds (SICAV-SIF). Diese fungieren als Dachfonds, über die hauptsächlich die Anlageklassen Private Equity und Infrastruktur abgebildet werden, die 62 bzw. 29 Prozent des Marktwerts umfassen. Der verbleibende Marktwert besteht aus zwei Immobilien-Investments (4 Prozent) sowie Geldmarktfonds und liquiden Mitteln (5 Prozent).

Die Angaben gemäß § 285 5Nr. 26 HGB stellen sich für diese Luxemburger Spezialfonds wie folgt dar:

SICAV-SIF-Anteile Buchwert in T€ Zeitwert in T€ Stille Reserven/ stille Lasten (-)
in T€
Ausschüttung 2022
in T€
Investment-fokus Ab-
schreibungen
in T€
1 2.121.769 2.381.099 259.330 255.000 Private Equity Infrastruktur 0
2 62.452 69.008 6.556 13.000 Private Equity Infrastruktur 0
Gesamt 2.184.221 2.450.107 265.886 268.000 0

Des Weiteren gehören zwei Dachfonds nach § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zum Investmentvermögen. Über diese deutschen Spezialfonds werden die Anlageklassen Immobilienfonds, Private Debt und Infrastruktur abgebildet, die jeweils 46, 15 und 32 Prozent des Marktwerts umfassen. Der verbleibende Marktwert besteht aus Geldmarktfonds und liquiden Mitteln (7 Prozent).

Der Aufbau dieser Investitionsstruktur besteht aus jeweils einer Investitionsebene für die Anlageklassen Private Debt und Infrastruktur sowie zwei Investitionsebenen für die Anlageklasse Immobilienfonds. Letztere ermöglichen aufgrund unterschiedlicher Investitionsrichtlinien sowohl einen optimierten Zugang zu EWR-belegenen wie auch zu international, insbesondere in den USA belegenen Immobilienfonds. Analog zur Luxemburger SICAV bestehen separate Zugangsebenen für beide Abrechnungsverbände, die die zielgerichtete Steuerung sowohl der einzelnen Abrechnungsverbände als auch der jeweiligen Anlageklasse ermöglichen.

Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB stellen sich für diese deutschen Spezialfonds wie folgt dar:

Dachfonds KAGB Buchwert in T€ Zeitwert in T€ Stille Reserven/
stille Lasten (-) in T€
Ausschüttung 2022
in T€
Investment-
fokus
Ab-
schreibungen in T€
1 1.256.057 1.388.997 132.940 18.826 Immobilien Infrastruktur
Private Debt
0
2 19.996 24.128 4.132 510 Immobilien Infrastruktur
Private Debt
0
Gesamt 1.276.053 1.413.125 137.072 19.336 0

Zum Investmentvermögen zählen auch zwei Impact-Fonds mit spezifisch ethisch-nachhaltiger Zielsetzung mit einem Buchwert von insgesamt 62.224 T€ sowie einem Zeitwert von 62.558 T€.

Ein Fonds refinanziert hauptsächlich Finanzinstitutionen in Drittweltländern, die mit dem Kapital Mikrokredite in diesen Ländern vergeben. Darüber hinaus können auch Unternehmen und Betriebsgesellschaften in Entwicklungsländern refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für arme Bevölkerungsgruppen zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Auf diesen Fonds wurden Abschreibungen vom Buchwert auf den Zeitwert von 37.224 T€ in Höhe von 683 T€ vorgenommen. Ausschüttungen konnten in Höhe von 1.528 T€ vereinnahmt werden.

Ein im Februar 2022 erworbener weiterer Impact-Fonds mit einem Buchwert in Höhe von 25.000 T€ vergibt Kredite für Kleinbauern in Entwicklungs- und Schwellenländern, um deren Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Hierzu zählen neben der Erntefinanzierung auch die Finanzierung von Qualifizierungen der Bauern in nachhaltigem Anbau sowie die Kreditvergabe für die Erweiterung der Wertschöpfungsketten (zum Beispiel Bau von Kaffeeröstereien, Ölmühlen etc.). Der Zeitwert des Fonds beträgt 25.334 T€. Die Höhe der stillen Reserven beläuft sich auf 334 T€. Im Berichtszeitraum waren Ausschüttungen von 26 T€ zu verzeichnen.

Zu B. III. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
4.549.399 0 121.354 0 0 4.428.045

Der unter diesem Posten ausgewiesene Bestand betrifft hauptsächlich in Euro denominierte Inhaberschuldverschreibungen vor allem europäischer Staaten sowie Anleihen europäischer und US-amerikanischer Industrie- und Finanzunternehmen.

Der gemäß § 56 RechVersV ermittelte Zeitwert der Inhaberschuldverschreibungen beträgt 3.827.474 T€. Den stillen Reserven in Höhe von 26.506 T€ stehen stille Lasten in Höhe von 627.077 T€ gegenüber. Im Jahr 2022 wurden keine Abschreibungen auf Inhaberschuldverschreibungen vorgenommen, da es sich bei den stillen Lasten um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.

Die KZVK hat einen Teil dieses Bestands im Gesamtwert von 3.074 T€ nach Nennwerten bzw. 3.001 T€ nach Buchwerten und 2.661 T€ nach Marktwerten unter Einschaltung einer Bank als Geschäftsbesorger verliehen. Die Wertpapierleihgeschäfte dienen dabei einzig der Ertragsoptimierung. Die Leihen sind mit einer Grundlaufzeit von maximal 24 Monaten vereinbart. Die entleihenden Unternehmen sind nach Ablauf der Leihefrist zur Rückgabe von Wertpapieren gleicher Gattung, insbesondere gleicher Art und Ausstattung, verpflichtet. Als Sicherheiten haben die Entleiher zum Stichtag Wertpapiere und Bankguthaben im Gesamtmarktwert von 2.876 T€ hinterlegt. Die Auswahl von Leihepartnern erfolgt unter Berücksichtigung ethisch-nachhaltiger Kriterien. Die zum Stichtag verliehenen Wertpapiere sind bei der KZVK bilanziert, da ihr das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren unverändert zuzurechnen ist.

Zu B. III. 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
3 0 1 0 0 2

In diesem Posten sind Baudarlehen an Mitarbeitende der KZVK enthalten. Der Zeitwert des Postens entspricht dem Buchwert. Dieser beträgt zum Geschäftsjahresende 2 T€.

Zu B. III. 4. Sonstige Ausleihungen
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
4.913.778 384.918 138.199 0 0 5.160.497

Dieser Posten untergliedert sich in B. III. 4. a) bis c):

Zu B. III. 4. a) Namensschuldverschreibungen

Hierunter fallen Namensschuldverschreibungen von staatsgarantierten und supranationalen Einrichtungen sowie von Industrie- und Finanzunternehmen. Weiterhin sind in diesem Posten Namenskommunalobligationen und Namenspfandbriefe von Hypothekenbanken und Landesbanken enthalten.

Für die Namensschuldverschreibungen beträgt der unter Verwendung interner Bewertungsmodelle ermittelte Zeitwert zum Bilanzstichtag 2.489.159 T€. Zur Ermittlung werden die jeweiligen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der Zinsstrukturkurve und emittentenspezifischer Risikoaufschläge diskontiert. Der bei Endfälligkeit der Wertpapiere zu erzielende Nominalwert beträgt 2.891.589 T€. Der Buchwert zum Bilanzstichtag beläuft sich auf 2.718.650 T€.

Den stillen Reserven in Höhe von 68.757 T€ stehen stille Lasten in Höhe von 298.248 T€ gegenüber.

Im Jahr 2022 wurden auf Namensschuldverschreibungen keine Abschreibungen vorgenommen, da es sich bei den stillen Lasten um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.

Zu B. III. 4. b) Schuldscheinforderungen und Darlehen

Unter diesem Posten werden insbesondere Schuldscheindarlehen von Bundesländern sowie aus dem Finanzsektor ausgewiesen. Der unter Verwendung interner Bewertungsmodelle mit der gleichen Methodik wie bei Namensschuldverschreibungen ermittelte Zeitwert der Schuldscheinforderungen und Darlehen beträgt zum Geschäftsjahresende 2.388.693 T€, der Buchwert 2.441.847 T€.

Den stillen Reserven in Höhe von 87.762 T€ stehen stille Lasten in Höhe von 140.916 T€ gegenüber. Die stillen Lasten stellen keine voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen dar. Abschreibungen waren daher im Jahr 2022 nicht vorzunehmen.

Der bei Endfälligkeit der Wertpapiere zu erzielende Nominalwert beträgt 2.440.500 T€ und beinhaltet auch Zerobonds mit deren ursprünglichen Anschaffungskosten.

Zu B. III. 4 c) Übrige Ausleihungen

Dieser Posten umfasste zum 31.12.2021 eine Darlehensforderung mit einem Buchwert von 191 T€, die im Jahre 2022 vollständig zurückgezahlt wurde.

Zu B. III. 5. Einlagen bei Kreditinstituten
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
39.958 43.740 73.688 0 0 10.010

Bei den Einlagen bei Kreditinstituten handelt es sich ausschließlich um Tagesgelder. Der Zeitwert entspricht bei diesem Posten dem Buchwert.

Zu B. III. 6. Andere Kapitalanlagen
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
2.220 0 0 0 0 2.220

Dieser Posten umfasst Genossenschaftsanteile mit einem Buchwert in Höhe von 2.220 T€ an vier kirchlichen Banken. Der Zeitwert auf Basis einer Barwertberechnung beträgt 19.158 T€. Daraus resultieren stille Reserven in Höhe von 17.057 T€. Die bei einem Genossenschaftsanteil ermittelte stille Last von 119 T€ wurde nicht abgeschrieben, da davon auszugehen ist, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Wertminderung handelt.

Zu C. Forderungen

Die Forderungen in Höhe von 71.871 T€ setzen sich aus Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 69.938 T€ und sonstigen Forderungen in Höhe von 1.933 T€ zusammen.

Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft beinhalten vor allem Forderungen gegenüber Beteiligten in Höhe von 65.714 T€. Diese resultieren schwerpunktmäßig aus dem erhobenen, zum Bilanzstichtag noch nicht beglichenen Angleichungsbeitrag gemäß § 63b Kassensatzung in Höhe von 61.126 T€ (davon 55.753 T€ für das Jahr 2022), abzüglich einer Einzelwertberichtigung von insgesamt 4.888 T€ sowie einer Pauschalwertberichtigung von 509 T€. Darüber hinaus waren noch Finanzierungsbeiträge aus den Vorjahren gemäß § 63a Kassensatzung in Höhe von 6.413 T€ abzüglich einer Einzelwertberichtigung in Höhe von 3.708 T€ offen.

Gemäß der im Juni 2019 durch die Vertreterversammlung beschlossenen 26. Satzungsänderung im Zuge der Neuausrichtung der Finanzierung der Pflichtversicherung mit der zum 01. Januar 2020 vollzogenen Zusammenlegung der beiden Abrechnungsverbände P und S zu einem einheitlichen Abrechnungsverband G wurde im November 2022 der dritte von voraussichtlich sieben Angleichungsbeiträgen in Höhe von 195.970 T€ in Rechnung gestellt.

Gegenüber Beteiligten bestehen außerdem Forderungen aus laufenden Abrechnungen und Ausgleichsbeträgen. Diese belaufen sich auf 56.620 T€, die mit 49.269 T€ einzelwert- und mit 71 T€ pauschalwertberichtigt werden. Die Wertberichtigungen sind primär durch Insolvenzen begründet.

Zudem bestehen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen in Höhe von 4.225 T€.

In den sonstigen Forderungen sind vor allem noch nicht abgerechnete Betriebskosten vermieteter Immobilien in Höhe von 871 T€ sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 333 T€ enthalten.

Zu D. Sonstige Vermögensgegenstände

Zu D. I. Sachanlagen und Vorräte
Buchwert
31.12.2021
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2022

in T€
2.154 317 0 673 0 1.798

Bei diesem Posten handelt es sich um die Betriebs- und Geschäftsausstattung der KZVK. Die Zugänge sind vor allem auf neue Hardware-Ausstattungen zurückzuführen.

Zu D. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand

Der Betrag in Höhe von 380.838 T€ gliedert sich auf in Guthaben bei 15 verschiedenen Kreditinstituten und in einen Bar- und Frankierbestand in Höhe von 6 T€.

Zu D. III. Andere Vermögensgegenstände

Der Wert dieses Postens in Höhe von 63.920 T€ ergibt sich insbesondere durch die bereits geleisteten Rentenzahlungen für den Monat Januar 2023 in Höhe von 63.660 T€.

Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 136.093 T€ enthält abgegrenzte Zinsen, die erst im Folgejahr fällig werden, in Höhe von 123.727 T€ sowie Agien für Namensschuldverschreibungen in Höhe von 10.988 T€.

Darüber hinaus beinhaltet der Posten abzugrenzende Aufwendungen für die Zeit nach dem Abschlussstichtag in Höhe von 1.378 T€.

Zu F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Ausgleichposten)

Die Erhöhung des Ausgleichspostens um 116.123 T€ (Vorjahr: 17.656 T€) resultiert aus dem Jahresfehlbetrag des Abrechnungsverbandes G. Der Jahresüberschuss im Abrechnungsverband F in Höhe von 1.766 T€ (Vorjahr: 19.774 T€) wurde in diesem Jahr vollständig in die Verlustrücklage eingestellt.

Passiva

Zu A. Eigenkapital

Zu A. I. Verlustrücklage

Die Zuführung zur Verlustrücklage in Höhe von 1.766 T€ (Vorjahr: 4.717 T€) betrifft den Abrechnungsverband F und resultiert vollständig aus dem Jahresüberschuss dieses Abrechnungsverbandes.

Zu B. Versicherungstechnische Rückstellungen

Zu B. I. Deckungsrückstellung

Die Deckungsrückstellung stellt den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert künftiger Verpflichtungen aus der Versicherungsleistung dar. Die Berechnung wurde von der Heubeck AG nach Maßgabe des § 54 Kassensatzung und der den einzelnen Abrechnungsverbänden zugrunde liegenden technischen Geschäftspläne durchgeführt.

Die Deckungsrückstellung entwickelte sich wie folgt:

Entwicklung der Deckungsrückstellung 2022
in T€
2021
in T€
Stand zum 01.01. 30.770.861 29.259.722
Veränderung der Deckungsrückstellung 1.530.217 1.511.139
Endbestand zum 31.12. 32.301.078 30.770.861

Die Deckungsrückstellung des Abrechnungsverbandes G beläuft sich auf 31.494.553 T€ (Vorjahr: 29.998.894 T€), die des Abrechnungsverbandes F beläuft sich auf 806.525 T€ (Vorjahr: 771.967 T€) und verteilt sich auf Gewinnverband F1 mit 790.075 T€ (Vorjahr: 759.321 T€), Gewinnverband F2 mit 15.872 T€ (Vorjahr: 12.646 T€) und Gewinnverband F3 mit 578 T€ (Vorjahr: 0 T€).

Im Jahr 2020 wurde einmalig der Barwert für die künftigen, voraussichtlich noch bis 2026 zu erhebenden jährlichen Angleichungsbeiträge im Rahmen der Berechnung der Deckungsrückstellung in Höhe von 1.049.888 T€ in Abzug gebracht.

Zu B. II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Zum Bilanzstichtag wurden 3.426 T€ in die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eingestellt. Davon entfallen 3.100 T€ auf noch abzuwickelnde Fälle im Rentenbereich.

Zu B.III. Rückstellung für die Überschussbeteiligung

Im Geschäftsjahr wurde eine Rückstellung für die Überschussbeteiligung des Jahres 2022 in Höhe von 167 T€ (Vorjahr: 130 T€) im Abrechnungsverband F eingestellt. Die Rückstellung für die Überschussbeteiligung des Jahres 2021 wurde mit 123 T€ (Vorjahr: 0 T€) in Anspruch genommen.

Zu C. Andere Rückstellungen

In den anderen Rückstellungen in Höhe von 92.667 T€ sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 59.450 T€ sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 33.217 T€ enthalten.

Der sich aus dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre nach Vergleichsrechnung gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 4.120 T€.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Beihilfe in Höhe von 27.895 T€, für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen von 1.347 T€, für Altersteilzeit von 1.309 T€, für Urlaubsverpflichtungen von 634 T€, für Lebensarbeitszeit von 527 T€, für ausstehende Rechnungen von 443 T€ sowie für den Jahresabschluss von 351 T€.

Aus der Veränderung des anzuwendenden Abzinsungssatzes der Rückstellungen für Pensionen ergibt sich eine Ergebnisauswirkung in Höhe von -915 T€ (Vorjahr: -4.711 T€) und bei der Beihilferückstellung beträgt diese 721 T€ (Vorjahr: -1.872 T€).

Zu D. Andere Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten in Form von Guthaben aus laufenden Pflichtversicherungsverhältnissen in Höhe von 3.441 T€ sowie verbliebene Anrechnungsguthaben in Höhe von 445 T€ ausgewiesen, die nach Verrechnung mit dem Angleichungsbeitrag 2021 und durch Doppelzahlungen des Angleichungsbeitrags 2022 entstanden sind. Außerdem sind Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen nach dem Überleitungsstatut in Höhe von 7.538 T€ enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.830 T€ enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von insgesamt 2.458 T€, aus der Betriebskostenabrechnung des Immobilienbereichs von 571 T€ sowie gegenüber dem Finanzamt von 472 T€.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.

Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten in Höhe von 11 T€ enthält im Wesentlichen für das folgende Geschäftsjahr vorausgezahlte Beiträge in Höhe von 9 T€.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu 1. Beiträge und sonstige satzungsmäßige Einnahmen

Die hier ausgewiesenen Erträge in Höhe von 1.556.877 T€ haben sich gegenüber dem Vorjahr um 35.329 T€ (2,32 Prozent) erhöht und ergeben sich aus der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband G) mit 1.530.277 T€ und aus der freiwilligen Versicherung (Abrechnungsverband F) mit 26.600 T€.

Hierin enthalten sind Beiträge und Umlagen in Höhe von 1.288.998 T€ sowie Einnahmen aus der Übertragung von Barwerten in Höhe von 65.516 T€ und andere satzungsmäßige Einnahmen in Höhe von 202.363 T€. Die Beiträge und Umlagen enthalten eine Verringerung der Wertberichtigungen in Höhe von 3.952 T€ (Vorjahr: Erhöhung der Wertberichtigungen 7.219 T€).

Unter den anderen satzungsmäßigen Einnahmen sind die Einnahmen aus dem Angleichungsbeitrag in Höhe von 195.413 T€ abzüglich der Erhöhung der Wertberichtigungen in Höhe von 262 T€ (Vorjahr: 908 T €) ausgewiesen.

Die Erhöhung der Wertberichtigungen auf Finanzierungsbeiträge beläuft sich auf 464 T€ (Vorjahr: Verringerung der Wertberichtigungen 1.352 T€).

Zu 2. Beiträge aus der Rückstellung für die Überschussbeteiligung

Die Beiträge aus der Rückstellung für die Überschussbeteiligung beinhalten die Inanspruchnahme der Rückstellung für Überschussbeteiligung des Jahres 2021 in Höhe von 123 T€ (Vorjahr: 0 T€).

Zu 3. Erträge aus Kapitalanlagen

Die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 773.977 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 88.866 T€ (10,30 Prozent) gesunken. Die Verringerung der Kapitalerträge resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren laufenden Erträgen bei den Investmentanteilen von 134.026 T€, bei den Mieterträgen und sonstigen Einnahmen der direkt gehaltenen Immobilien durch deren Einbringung in Fonds von 15.018 T€ und aus den Schuldscheinforderungen von 6.934 T€. Dagegen haben sich die Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen um 76.302 T€ erhöht. Ursächlich dafür sind hauptsächlich zusätzliche Gewinne im Zusammenhang mit der Einbringung der bislang direkt gehaltenen Immobilien in Fonds in Höhe von 61.218 T€ sowie aus dem Abgang von Investmentanteilen in Höhe von 15.210 T€. Die laufenden Erträge aus Namensschuldverschreibungen haben sich um 5.113 T€ erhöht.

Durch die Pflicht zur Wertaufholung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden im Bereich der Immobilienfonds Zuschreibungen in Höhe von 977 T€ (Vorjahr: 5.495 T€) vorgenommen. Auf den Immobiliendirektbestand erfolgten aufgrund dessen vollständiger Einbringung in Fonds im Berichtsjahr keine Zuschreibungen mehr (Vorjahr: 9.140 T€).

Zu 4. Sonstige versicherungstechnische Erträge

Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge umfassen mit 105 T€ (Vorjahr: 38 T€) Zinsen auf nachentrichtete Beiträge und Umlagen gemäß § 65 bzw. § 63 Abs. 3 Kassensatzung in Fällen, in denen die Anmeldung zur Pflichtversicherung später als sechs Monate nach Beginn der Versicherungspflicht vorgenommen wurde.

Zu 5. Aufwendungen für Versicherungsfälle

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Höhe von 872.497 T€ haben sich aufgrund der gestiegenen Anzahl von Personen, die Leistungen beziehen, um 49.592 T€ (6,03 Prozent) erhöht. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen in Höhe von 760.635 T€ ‒ rund 87 Prozent ‒ ist den Rentenzahlungen zuzuordnen. Darüber hinaus entfallen Aufwendungen in Höhe von 87.925 T€ ‒ rund 10 Prozent ‒ auf abgegebene Bestände im Rahmen von Überleitungen.

Zu 6. Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 1.530.217 T€ ergibt sich ausschließlich aus der Veränderung der Deckungsrückstellung. Aus der Erhöhung der Deckungsrückstellung resultiert ein entsprechender Aufwand (Vorjahr: 1.511.139 T€).

Die Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen beläuft sich auf 0 T€ (Vorjahr: -18.532 T€). Die Position beinhaltete im Vorjahr die Inanspruchnahme der Rückstellungen für die Nutzungsentschädigungen auf die Anrechnungsguthaben aus dem Finanzierungsbeitrag. Sofern es sich bei den Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen um zahlungswirksame Vorgänge handelt, erfolgt deren Buchung als Teil der sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen.

Zu 7. Aufwendungen für Überschussbeteiligungen

Durch die Dotierung der Rückstellung für die Überschussbeteiligung entstanden im Geschäftsjahr Aufwendungen im Abrechnungsverband F (Tarif 2016) in Höhe von 167 T€ (Vorjahr: 130 T€).

Zu 8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb resultieren mit 14.591 T€ (Vorjahr: 13.473 T€) aus der Kostenverteilung nicht direkt zurechenbarer Aufwendungen und mit 74 T€ (Vorjahr: 2 T€) aus direkter Zuordnung.

Zu 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen

Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 24.719 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 13.589 T€ gesunken.

Dabei verringerten sich die Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 1.530 T€ auf 11.109 T€. Ursächlich dafür ist hauptsächlich der Rückgang der Instandhaltungsmaßnahmen im Immobilienbereich infolge der Einbringung der letzten Bestände des Direktbestands in Fonds um 1.321 T€ auf 327 T€.

Die Abschreibungen nahmen um 11.713 T€ auf 11.014 T€ ab. Sie enthalten im Wesentlichen die planmäßigen Abschreibungen auf den Immobilienbestand in Höhe von 1.373 T€ (Vorjahr: 5.557 T€) sowie außerplanmäßige Abschreibungen. Diese entfallen vor allem auf Investmentanteile in Höhe von 9.623 T€ (Vorjahr: 10.991 T€) und auf Beteiligungen in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 716 T€). Auf den Immobiliendirektbestand erfolgten aufgrund dessen vollständiger Einbringung in Fonds im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: 5.459 T€).

Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen verringerten sich um 347 T€ auf 2.597 T€ (Vorjahr: 2.944 T€).

Zu 10. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen belaufen sich auf 41 T€ und beinhalten Aufwendungen für Ausbuchungen von Beitragszuschüssen-Ost. Im Vorjahr enthielten die Aufwendungen vor allem die Nutzungsentschädigung auf die Anrechnungsguthaben aus dem Finanzierungsbeitrag von November 2016 bis Ende Oktober 2021 in Höhe von 19.489 T€. Diese korrespondierten in Höhe von 18.532 T€ mit Erträgen aus der Inanspruchnahme entsprechender versicherungstechnischer Rückstellungen.

Zu 12. Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge in Höhe von 2.430 T€ beinhalten vor allem die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.768 T€, Ausbuchungen im Bereich von Verbindlichkeiten aus Sanierungsgeld und Beitragszuschüssen-Ost in Höhe von 378 T€ sowie Zinserträge aus laufenden Bankguthaben in Höhe von 210 T€.

Zu 13. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 5.563 T€ haben sich gegenüber dem Vorjahr um 6.449 T€ verringert. Hauptgrund hierfür war vor allem die gegenüber dem Vorjahr um 6.602 T€ niedrigere Zinszuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfe.

Erläuterungen zum Funktionsbereichsausweis der Verwaltungskosten

Aufgrund der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach RechVersV erfolgt ein Funktionsbereichsausweis der Verwaltungskosten, bei dem die Kostenarten durch geeignete Verteilungsschlüssel auf die versicherungstechnischen Funktionsbereiche aufgeteilt werden.

Die zu verteilenden Kostenarten stellen sich wie folgt dar:

2022
in T€
2021
in T€
Personalaufwendungen 28.247 26.608
Sachaufwendungen 16.243 13.646
Zinsaufwendungen 1.654 9.480
Gesamt 46.144 49.734

Die Personalaufwendungen erhöhten sich um 1.639 T€ insbesondere aufgrund eines Anstiegs der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen um 1.737 T€. Die Zusammensetzung der Personalaufwendungen kann der Anlage 2 des Anhangs entnommen werden.

Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1.394 T€. Grund waren vor allem um 1.914 T€ höhere Aufwendungen für Gutachter und Beratung.

Die Zinsaufwendungen verringerten sich um 6.623 T€. Grund dafür sind vor allem um 6.602 T€ niedrigere Zinszuführungen zu den Pensionsrückstellungen und der Beihilferückstellung.

Im Rahmen der Verrechnung werden die direkt zurechenbaren Kosten wie Zinsaufwendungen im Rückstellungsbereich und übergeordnete Aufwendungen dem Posten 13. Sonstige Aufwendungen zugeordnet. Die übrigen Kosten werden über ein Stufenleiterverfahren auf die entsprechenden versicherungstechnischen Funktionsbereiche aufgeteilt.

Die Kostenverteilung auf die Funktionsbereiche unter Berücksichtigung der direkt zurechenbaren Kosten stellt sich wie folgt dar:

2022
in T€
2021
in T€
Regulierung von Versicherungsfällen 16.221 15.406
Versicherungsbetrieb 14.665 13.475
Verwaltung der Kapitalanlagen 9.695 8.841
Sonstige 5.563 12.012
Gesamt 46.144 49.734

Weitere Pflichtangaben

Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2022 waren (ohne Vorstandsmitglieder und ruhende Arbeitsverhältnisse, inklusive studentischer Aushilfen) bei der KZVK durchschnittlich 303 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 299) beschäftigt, davon 151 Frauen und 152 Männer. Die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug 77 (Vorjahr: 78). Im Jahresdurchschnitt waren keine Mitarbeitenden (Vorjahr: vier) befristet beschäftigt. In einem aktiven beamtenähnlichen Dienstverhältnis standen 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 36).

Honorar für die Abschlussprüferinnen und -prüfer

Das Honorar für die Abschlussprüferinnen und -prüfer belief sich im Jahr 2022 auf 234 T€ und betraf mit 213 T€ die Jahresabschlussprüfung sowie mit 21 T€ sonstige Leistungen.

Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die KZVK kann aus Anteilen an genossenschaftlichen Kreditinstituten (Aktivposten B. III. 6.) in Höhe der Haftungs-summe von 4.640 T€ (Vorjahr: 6.440 T€) in Anspruch genommen werden (Nachschussverpflichtungen). Das Risiko der Inanspruchnahme ist auf Basis der gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaften als sehr gering einzuschätzen.

Aus Dienstleistungsverträgen ergeben sich noch Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 5.594 T€ (Vorjahr: 3.350 T€).

Bei den noch offenen Einzahlungen (Commitments) für Kapitalanlagen bestehen direkt vereinbarte Kapitalverpflichtungen in Höhe von 1.647.985 T€. Im Vorjahr bestanden diese in Höhe von 1.020.020 T€.

Organbezüge

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 1.024 T€. An ehemalige Organmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden Bezüge in Höhe von 238 T€ gezahlt. Für diese Personengruppe bestanden zum 31. Dezember 2022 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 4.173 T€. Für die Mitglieder der Gremien wurden Sitzungsgelder und Reisekosten in Höhe von 153 T€ aufgewendet.

Organmitglieder

Aufsichtsrat

Frank-Henning Florian (Vorsitzender), Mainz, ausgeschieden 31. Juli 2022

Stephan Schwär (amtierender stellvertretender Vorsitzender), Freiburg

Gordon Sobbeck (stellvertretender Vorsitzender), Köln

Weitere Mitglieder

Andrea Hoffmann-Göritz, Bistumsangestellte, Saarbrücken

Jürgen Wilhelm Horstmann, Aktuar DAV, Schwabenheim

Ingo Morell, Geschäftsführer, Olpe

Thomas Rühl, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Salzkotten

Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender, Köln

Olaf Wittemann, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Bergisch Gladbach

Vertreterversammlung

Dr. Alexander Erdland (Vorsitzender), Oelde

Franz-Josef Plesker (amtierender stellvertretender Vorsitzender), Gronau

Dirk Hucko (stellvertretender Vorsitzender), Düren

Weitere Mitglieder

Norbert Altmann, Leiter Personal, Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Paderborn

Björn Basmann, Erzieher, Leipzig, ausgeschieden 31. Oktober 2022

Kerstin Bettels, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Hildesheim

Dr. Martin Böckel, Verwaltungsdirektor, Köln

Thomas Gäde, Geschäftsführer, Köln

Dr. Klaus Goedereis, Vorsitzender des Vorstands, Münster, ausgeschieden 31. Juli 2022

Urs Hagedorn, Rechtsreferent, Freiburg

Georg Hillenkamp, Urlaubsseelsorger, Eckernförde

Stephan Kliem, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Berlin, ab 01. November 2022

Markus Krogull-Kalb, Pastoralreferent, Trier

Dr. Birgit Kugel, Diözesan-Caritasdirektorin, Trier, ausgeschieden 31. Dezember 2022

Susanne Minten, Geschäftsführerin, Gelsenkirchen, ab 01. November 2022

Carsten Offers, Pädagogischer Mitarbeiter, Rüdesheim

Aloys Raming-Freesen, Leiter Personal und Organisation, Osnabrück

Martin Schenk, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Dortmund

Dr. Josef Sonnleitner, Finanzdirektor, Passau

Dr. Georg Souvignier, Sprecher der Mitarbeiterseite der Regional-KODA-NW, Aachen

Jan-Wout Vrieze, Leiter Personal & Gehaltsabrechnung, Magdeburg

Vorstand

Dr. Ulrich Mitzlaff (Vorstandsvorsitzender bis 31. Dezember 2022), Braunschweig

Christian Loh (Vorstandsvorsitzender ab 01. Februar 2023), Odenthal

Dr. Oliver Lang, Leonberg

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