Aufgabe

Die Dienstgeber des kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienstes im Bereich der Diözesen der Bundesrepublik Deutschland sagen ihren Beschäftigten eine betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zu. Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) hat die Aufgabe, für die Dienstgeber des kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienstes die betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe der Satzung der KZVK durchzuführen.

Diese betriebliche Altersversorgung sieht neben der vom Dienstgeber finanzierten Pflichtversicherung der Beschäftigten („GrundWert-Versicherung“) auch die Möglichkeit vor, eine freiwillige Versicherung („MehrWert-Versicherung“) abzuschließen. Zur Pflichtversicherung besteht in vielen Fällen im Innenverhältnis zwischen Dienstgeber und -nehmer eine Dienstnehmer-Eigenbeteiligung. Mit der freiwilligen Versicherung können die Beschäftigten, zusätzlich zur Pflichtversicherung, eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Brutto-Entgeltumwandlung oder unter Nutzung der Riester-Förderung durchführen. Nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) stehen die Arbeitgeber bei der Pflichtversicherung wie bei der freiwilligen Versicherung für die Ansprüche der Versicherten ein.

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