Glossar
Die Abrechnungsstellennummer ist die Identifikationsnummer der Einrichtung bei der KZVK. Diese wird dem Rechtsträger bei Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zu- und mitgeteilt. Ein Beteiligter kann eine oder mehrere Abrechnungsstellen haben. Zum Beispiel: Eine Kirchengemeinde, die zusätzlich Träger eines Kindergartens und eines Altenheims ist, kann zwei zusätzliche Abrechnungsstellen haben.
Die an die Kasse entrichteten Beiträge fließen in sogenannte Abrechnungsverbände ein. Seit dem 01. Januar 2020 gibt es zwei getrennt geführte Abrechnungsverbände: G für Anwartschaften und Ansprüche, die auf nach dem 31. Dezember 2001 entrichteten Beiträgen zur Pflichtversicherung (ehemals Abrechnungsverband P) sowie allen Anwartschaften und Ansprüchen, die auf bis zum 31. Dezember 2001 entrichteten Beiträgen zur Pflichtversicherung (ehemals Abrechnungsverband S) beruhen. F für Anwartschaften und Ansprüche, die auf nach dem 31. Dezember 2001 entrichteten Beiträgen zur freiwilligen Versicherung beruhen.
Altersfaktoren werden zur Berechnung der Rentenansprüche von Versicherten verwendet. Die in der sogenannten Altersfaktorentabelle hinterlegten Werte berücksichtigen Verzinsung und biometrische Daten.
Der im neuen Finanzierungssystem der KZVK erhobene Beitrag zur Angleichung der Deckungsgrade der vormals getrennten Abrechnungsverbände (AV) P und S (seit Januar 2020 AV G). Der Angleichungsbeitrag wird ausschließlich für die Verpflichtungen aus der Zeit der Gesamtversorgung (ehemals AV S) und voraussichtlich für sieben Jahre bis 2026 erhoben. Der Gesamtangleichungsbedarf beträgt etwa 1,2 Mrd. Euro.
Die KZVK hat unterschiedliche Anspruchsgruppen, zuvorderst Beteiligte, Versicherte und Gewährträger.
Die koordinierte Steuerung des Risikos aus Schwankungen der Werte von Aktiva (im Wesentlichen Kapitalanlagen) und Passiva (im Wesentlichen Leistungsverpflichtungen gegenüber Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentnern). Die KZVK betreibt Aktiv-Passiv-Management als Teil eines verantwortungsvollen Risikomanagements und nutzt die daraus gewonnenen Informationen als Grundlage für strategische Entscheidungen.
Heutiger Wert künftiger Zahlungen unter Annahme einer erwarteten Verzinsung und einer erwarteten Biometrie.
Arbeitgeber, die ihre versicherungspflichtigen Beschäftigten bei einer Zusatzversorgungkasse versichern. Im kommunalen Bereich werden diese Arbeitgeber Mitglieder genannt.
Die Betriebsrente GrundWert ist das Kernprodukt der KZVK. Mitarbeitende in Einrichtungen von Caritas und katholischer Kirche werden in der Regel mit Beginn des Arbeitsverhältnisses automatisch über ihren Arbeitgeber bei der KZVK versichert. Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind vorwiegend arbeitgebeitgeberfinanziert und werden zusätzlich zum Gehalt gezahlt.
Die KZVK berücksichtigt versicherungsmathematische Annahmen zu den Wahrscheinlichkeiten Langlebigkeit, Tod und Invalidität.
Die Kirche hat in Deutschland das verfassungsmäßig gewährte Recht auf ein eigenes Regelungsverfahren, um ihre Mitarbeitenden an der Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse zu beteiligen. Mit der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse hat sie davon Gebrauch gemacht. Anstelle einseitig durch Arbeitgeber (Erster Weg) oder in Tarifverhandlungen (Zweiter Weg) wird so das Arbeitsrecht von Kommissionen beschlossen (Dritter Weg). Die Kommissionen zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsrechts (KODAen) sind paritätisch mit Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt. Für den Caritasbereich besteht die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Der Dritte Weg zielt auf kirchliche Ideale wie Dienstgemeinschaft, Kooperation und Konsens ab.
Die Ausrichtung der Kapitalanlage der KZVK erfolgt entlang ethischer, nachhaltiger und Governance-Anforderungen (ESG). Die Abkürzung ESG steht konkret für die Begriffe Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).
Versicherte, die über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche, eigenfinanzierte freiwillige Versicherung abschließen.
Abgeschlossene Verträge zur freiwilligen Versicherung. Die Zahl der freiwillig Versicherten ist bei der KZVK kleiner als die Zahl der freiwilligen Versicherungsverträge, da es freiwillig Versicherte mit mehreren Verträgen gibt.
In Ergänzung der vorwiegend arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente GrundWert können Beschäftigte mit eigenen Beiträgen in die MehrWert-Versicherung eine zusätzliche Absicherung für die Rentenphase erreichen. Die Versicherung wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Staat bezuschusst. Die freiwillige Versicherung erfolgt meist auf dem Weg der Brutto-Entgeltumwandlung oder über die Riester-Förderung.
Bis zum 31.12.2001 errechnete sich die heutige Betriebsrente der KZVK nach einem Gesamtversorgungssystem. Das System orientierte sich an der Versorgung der Beamten. Die Gesamtversorgung setzte sich aus der Grundversorgung (in der Regel die gesetzliche Rente) und der Zusatzrente zusammen. Unterschiedliche Faktoren führten im Laufe der Jahre dazu, dass das System nicht mehr kalkulierbar und finanzierbar war. Dazu zählte zum Beispiel die Abhängigkeit von anderen Systemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Zudem erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesamtversorgungssystem als teilweise verfassungswidrig. Außerdem gab es erhebliche Änderungen von demografischen Faktoren. Daher musste das Zusatzversorgungsrecht grundlegend reformiert werden. Eine Ablösung erfolgte zum 01. Januar 2002 durch das heutige Punktemodell. Die Bestandsrenten und die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften wurden als Besitzstände in das neue Betriebsrentensystem übertragen.
Dies sind die 27 Bistümer der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland.
Meine KZVK ist ein geschütztes Kundenportal, das Versicherten der KZVK digitale Services und Informationen rund um ihre betriebliche Altersversorgung bietet. Mit einem Kundenkonto können Versicherte zum Beispiel ihren Rentenantrag einfach online stellen oder erhalten ihre jährliche Anwartschaftsmitteilung papierlos in ihrem persönlichen Mitteilungspostfach.
Versicherte, denen über ihren Arbeitgeber eine Anwartschaft auf Betriebsrente gewährt wird, wobei eine Pflicht aufgrund arbeitsrechtlicher Grundlagen besteht, alle versicherungspflichtigen Beschäftigten zu versichern.
Abgeschlossene Verträge zur Pflichtversicherung. Die Zahl der Pflichtversicherten ist bei der KZVK kleiner als die Zahl der Pflichtversicherungsverhältnisse, da es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen gibt.
Mit Private Equity werden außerbörsliche Beteiligungen an Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum bezeichnet. Dabei werden Anteile an Unternehmen erworben, deren Marktwert über finanzielle, operative und strategische Maßnahmen gesteigert werden soll. Private-Equity-Gesellschaften setzen dafür zumeist eigens ausgebildete Branchenexperten ein, so genannte Private-Equity-Manager.
Kurzbezeichnung für das Betriebsrentenmodell des öffentlichen sowie des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes. Bei der KZVK wird mit dem Punktemodell eine Leistung zugesagt, die sich ergibt, wenn Beiträge vollständig in ein kapitalgedecktes System gezahlt werden und dabei eine bestimmte Verzinsung und Biometrie unterstellt wird. Für jeden Beitrag erhalten die Versicherten sogenannte Versorgungspunkte, abhängig von Beitragshöhe und Alter der Versicherten. Im Rentenfall wird die Gesamtsumme der Versorgungspunkte in einen monatlichen Eurobetrag umgerechnet.
Synonym zum Begriff „Beteiligte“ verwendeter Begriff. Die zivilrechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind diejenigen katholischen Einrichtungen oder Verbände unter Einschluss des katholisch-kirchlichen und karitativen Dienstes, die als juristische Personen des Zivilrechts mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestehen (insbesondere Einrichtungen der Caritas). Die öffentlich-rechtlich verfassten Rechtsträger unter den Beteiligten der KZVK sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus dem Bereich der katholischen Kirche, die ihren Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere die Bistümer, Kirchengemeinden, Pfarreien, Kirchenstiftungen, Kirchengemeindeverbände und der Verband der Diözesen Deutschlands.
Die zum Zeitpunkt der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell bereits vorhandenen Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt, um die jeweiligen Besitzstände zu ermitteln. Die am 31. Dezember 2001 und am 01. Januar 2002 Pflichtversicherten, die am 01. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wurden in die Gruppe der sogenannten rentenfernen Versicherten eingeteilt.
Die Heubeck-Richttafeln-GmbH veröffentlicht deutschlandweit eingesetzte anerkannte Rechnungsgrundlagen zur betrieblichen Altersversorgung. Die komplexen Tabellen auf versicherungsmathematischer und biometrischer Grundlage werden beispielsweise eingesetzt, um Pensionsrückstellungen berechnen zu können. In Abständen von einigen Jahren werden diese Richttafeln überarbeitet. Für die Bewertung eines konkreten großen Versicherungsbestands eines Versorgungsträgers zur betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel Bestand der KZVK) werden diese allgemeinen Richttafeln so modifiziert, dass sie die Verhältnisse des Versorgungsträgers zutreffend abbilden.
Die bis zum Systemwechsel 2001/2002 erworbenen Anwartschaften der Versicherten wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als Besitzstand in das Punktemodell übertragen. Die sogenannte Startgutschrift informiert zur Höhe der Besitzstände. Die Berechnung der Startgutschriften der rentenfernen Versicherten wurde inzwischen von den Tarifvertragsparteien neu geregelt. Eine Neuberechnung durch die KZVK ist 2019 erfolgt.
Langfristige, in der Regel mehrjährige Ausrichtung eines Kapitalanlageportfolios unter Berücksichtigung verschiedener Anlageklassen anhand von Rendite und Risiken.
Abkommen mit anderen Zusatzversorgungskassen im kommunalen und kirchlichen Bereich, das Versicherten bei einem Arbeitgeberwechsel (alter und neuer Arbeitgeber bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen) in der Regel ermöglicht, bereits erworbene Anwartschaften aus Pflichtversicherung auf die neue Kasse zu übertragen.
Wird von Versicherungen und Pensionskassen bestellt, um dafür zu sorgen, dass den aufsichtsrechtlichen und versicherungstechnischen Anforderungen Rechnung getragen wird. Er ist unter anderem dafür verantwortlich, die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Es gibt Beteiligte der KZVK, die Dritte mit Verwaltungsaufgaben (Abwicklung der Zusatzversorgung) im Verhältnis zur Kasse beauftragen. Diese Dritten werden auch als Zusatzversorgungskassen-Bevollmächtigte oder Zustellbevollmächtigte bezeichnet.