Risikobericht und Chancenbericht
Allgemeines
Als Zusatzversorgungskasse hat die KZVK die dauerhafte Leistungserfüllung gegenüber ihren Versorgungsberechtigten und damit die langfristige Finanzierung der bestehenden Verpflichtungen sicherzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems identifiziert, bewertet, gesteuert, überwacht und berichtet werden. Die Grundlage dafür bildet die von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Risikostrategie der KZVK. Das Risikomanagementsystem ist aufgrund seiner elementaren Bedeutung ein integraler Bestandteil des Führungs- und Steuerungssystems der KZVK.
Risikomanagement der KZVK
Das Risikomanagementsystem der KZVK wurde in freiwilliger Anlehnung an die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Zusatzversorgung im Allgemeinen sowie der KZVK im Speziellen eingerichtet. Die KZVK richtet sich dabei nach dem BaFin-Rundschreiben 8/2020 (VA) zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV), das zum 01. Juni 2021 in Kraft getreten und von der Verbandsaufsicht des VDD mit Schreiben vom 20. Januar 2021 auch für die KZVK als maßgeblich erklärt worden ist. Zugleich ist das BaFin-Rundschreiben 9/2020 (VA) Maßstab für die Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB). Die KZVK hat auf dieser Grundlage im Jahr 2023 die eigene Risikobeurteilung aktualisiert und führt diese jährlich durch.
Das Risikomanagementsystem der KZVK gewährleistet, dass sowohl die bestehenden als auch zukünftige Risiken möglichst kontrollierbar und kalkulierbar gehalten werden.
Das Risikomanagement umfasst
- die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung von Risiken,
- die Diskussion und Herbeiführung von Risikosteuerungsmaßnahmen zur Begrenzung der Risiken,
- die Ermittlung der Risikotragfähigkeit,
- die Überwachung der beschlossenen Entscheidungen sowie
- die Kommunikation von Risiken.
Um ein effektives Risikomanagementsystem sicherzustellen, hat die KZVK geeignete Risikomanagementfunktionen eingerichtet, unter anderem die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) als eine Schlüsselfunktion der KZVK. Die Organisation und das Zusammenwirken der einzelnen Schlüsselfunktionen (neben der URCF die Compliance-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Interne Revision) sind wesentlich für ein wirksames internes Risiko-steuerungs- und Risikokontrollsystem. Dabei sind die Funktionen des Risikomanagements eng miteinander verzahnt und die Rollen, Aufgaben und Berichtswege im Sinne sogenannter Verteidigungslinien klar definiert.
Aufbauorganisatorisch erfolgt eine strikte Funktionstrennung zwischen risikonehmenden und risikoüberwachenden Funktionen. Die für den Aufbau von Risikopositionen verantwortlichen Stellen dürfen nicht gleichzeitig mit deren Überwachung und Kontrolle betraut sein. Die URCF ist als Schlüsselfunktion etabliert und wird in die Entscheidungen auf Vorstandsebene eingebunden.
Für die Diskussion und Beurteilung der Risikosituation hat die KZVK einen Risikoausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands sowie Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Asset-Liability-Management (ALM)-Koordination, Risikocontrolling, Kapitalanlage-Management, Planung & Monitoring sowie der Versicherungsmathematischen Funktion. Bei Bedarf werden Vertreter weiterer Organisationseinheiten eingebunden. Der Risikoausschuss beurteilt in monatlichen Sitzungen die Risikosituation der KZVK unter Berücksichtigung der aktuellen Markt- und Geschäftsentwicklung, diskutiert über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen, veranlasst deren Umsetzung und hält diese nach. Im Risikoausschuss wird die Risikoberichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat sowie der Verbandsauf-sicht des VDD diskutiert und analysiert. Darüber hinaus initiiert der Risikoausschuss Entscheidungen zum Umgang mit wesentlichen Risiken. Im Bedarfsfall werden zusätzlich Adhoc-Risikoausschüsse durchgeführt.
Die KZVK ist in ihrem allgemeinen unternehmerischen Handeln und in der Durchführung ihres spezifischen Versorgungsauftrags teils wesentlichen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken wurden auch im Berichtsjahr im Rahmen der Risikoinventur identifiziert und im Risikomanagementprozess bewertet sowie nachverfolgt.
Die KZVK hat 2023 ein Projekt zur Anschaffung und Implementierung eines neuen Tools zur Risikobewertung der Kapitalanlagen vorangetrieben. Die Arbeiten zur Implementierung des neuen Tools werden voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen. Mit dem neuen Tool wird eine deutlich effizientere und granularere Risikoberechnung der Kapitalanlagen möglich sein. Im Bereich des Asset-Liability-Management wurde die Risikoberechnung weiter verfeinert, so dass nun ein Gleichlauf zwischen dem Risikomodell für die unterjährige Risikomessung und dem ALM-Tool erreicht wurde. Dies führt zu einer weiteren Steigerung der Qualität der Prognosen.
Strategische Risiken
Das primäre Unternehmensziel der jederzeitigen und dauerhaften Sicherstellung aller vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen insbesondere gegenüber den Versorgungsberechtigten soll durch ein risikobewusstes Verhalten in allen Unternehmensbereichen unterstützt werden.
Strategische Risiken können sich aus geschäftspolitischen Entscheidungen ergeben. Dazu zählen auch Risiken, die dadurch entstehen, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten wirtschaftlichen Umfeld angepasst werden. Darunter fällt sowohl das Risiko, dass sich Erwartungen an bestimmte Entwicklungen nicht erfüllen als auch das Risiko, dass die in der Unternehmensstrategie vorgesehenen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Strategische Risiken treten oft im Zusammenhang mit anderen Risiken auf. Beispielsweise kann die Art der Kommunikation gegenüber den Beteiligten weitreichende Konsequenzen über die einzelnen Beteiligtenverhältnisse hinaus haben. Deshalb agiert die KZVK hier mit Transparenz und einer konsistenten Kommunikation in Partnerschaft mit ihren Beteiligten.
Zur Einschätzung ihrer finanziellen Lage nutzt die KZVK unterschiedliche Bewertungsmethoden bei gleichzeitiger Betrachtung der Aktiv- und der Passivseite. Dabei werden sowohl deterministische als auch stochastische Projektionsrechnungen angewendet. Aus dieser Betrachtung werden Maßnahmen abgeleitet, um die dauerhafte Leistungskraft der KZVK nicht zuletzt vor dem Hintergrund identifizierter zukünftiger Potenziale und Chancen zu stärken. Solche Maßnahmen gehen mit bestimmten Annahmen zu Beitragseinnahmen, Bestandsentwicklung, Kapitalerträgen und Kapitalmarktentwicklungen einher. Es wird daher regelmäßig aktuariell überprüft, inwieweit die tatsächliche Entwicklung den Annahmen entsprechend verläuft.
Die Inflation blieb im Jahr 2023 weiter hoch, wenngleich mit leicht abnehmender Tendenz. Dies im Zusammenhang mit anhaltend hohen Volatilitäten an den Kapitalmärkten in den ersten drei Quartalen machte das Jahr 2023 zu einem herausfordernden Kapitalanlagejahr. Andererseits ermöglichten weitere Zinserhöhungen der Zentralbanken Investitionen in Zinspapiere mit Renditen über den aktuellen Verzinsungsanforderungen. Damit sank das Risiko einer nicht auskömmlichen Verzinsung bei der Neuanlage in festverzinsliche Wertpapiere.
Unternehmen waren weiter zunehmendem Druck durch die hohe Inflation ausgesetzt. Gestiegene Kosten konnten nicht immer direkt an die Kunden weitergegeben werden. Außerdem sind (Re-)finanzierungen für die Unternehmen gegenüber den Vorjahren deutlich teurer geworden. Diese Entwicklung ist auch in den Branchen der KZVK-Beteiligten zu beobachten. So wurde 2023 eine gestiegene Anzahl von Insolvenzverfahren im Krankenhausbereich verzeichnet. Diese Entwicklungen beobachtet die KZVK sehr genau, unter anderem durch eine detaillierte Analyse der Beteiligtenstruktur der KZVK und der generellen Finanzkraft der Beteiligten.
Es zeigte sich, dass diese in der Vergangenheit robuster gegenüber Insolvenzen aufgestellt waren als die meisten ihrer Mitbewerber. Dennoch stellen die aktuellen Marktbedingungen auch die Beteiligten der KZVK vor große Herausforderungen. Die KZVK wird die Entwicklung weiter genau verfolgen und insbesondere potenzielle Auswirkungen auf die langfristige Finanzierung der Verpflichtungen in den Blick nehmen, um im Bedarfsfall passende Maßnahmen ableiten zu können.
Die KZVK als kirchliches Unternehmen nimmt schon seit Jahren Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) in den Blick. Die Leitlinien zu Ethik und Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der KZVK stellen einen integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Durch die Bündelung der entsprechenden Aufgaben in der Abteilung Kapitalanlage-Governance ist zudem sichergestellt, dass ESG- und Regulierungsanforderungen gesamthaft betrachtet werden. Auch agiert die KZVK innerhalb des Rahmens, den die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken mit ihrer Orientierungshilfe „Ethisch‐nachhaltig investieren“ gesetzt haben.
Die im Berichtsjahr 2023 durch den Ukraine-Krieg und die hohe Inflation induzierten wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die KZVK fortwährend bewertet, um frühzeitig Anpassungen der strategischen Ausrichtung vornehmen zu können.
Versicherungstechnische Risiken
Versicherungstechnische Risiken ergeben sich dadurch, dass die der Beitrags- und Leistungskalkulation zugrunde liegenden Annahmen von den tatsächlichen Gegebenheiten im Zeitablauf abweichen können. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf den Rechnungszins, die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die Bestandsentwicklung, die Kosten-sätze und das Renteneintrittsalter.
Die Leistungskalkulation in der Pflichtversicherung ergibt sich aus dem Leistungsrecht, das durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes und die arbeitsrechtlichen Gremien der (Erz-)Bistümer und der Caritas, aber nicht durch die KZVK festgelegt wird. Die KZVK kann dementsprechend insbesondere auf der Finanzierungsseite reagieren. In der freiwilligen Versicherung wird das Leistungsrecht durch die KZVK bestimmt. Neben der Ablösung bestehender Tarife durch die Einführung neuer Tarife ist eine Einflussnahme auch in Form einer Herabsetzung von Anwartschaften und Ansprüchen möglich. Diese hätte jedoch eine direkte Einstandspflicht der Arbeitgeber bei Rentenbeginn zur Folge.
Jährlich wird in der Pflicht- und der freiwilligen Versicherung durch den Verantwortlichen Aktuar überprüft, inwieweit die Annahmen noch mit den tatsächlichen Verhältnissen und den Erwartungen bezüglich zukünftiger Entwicklungen des Rechnungszinses, der biometrischen Rechnungsgrundlagen, der Bestandsentwicklung, der Kostensätze und des Renteneintrittsalters übereinstimmen.
In der Pflichtversicherung sind bei dieser aktuariellen Überprüfung ‒ anders als in der privaten Versicherungswirtschaft ‒ die tarifvertraglichen Grundlagen des Punktemodells sowie die Besonderheiten dieses Versorgungssystems der betrieblichen Altersversorgung, das durch einen regelmäßigen Neuzugang charakterisiert ist, zu berücksichtigen. Dies ist von besonderer Relevanz bei der Bewertung temporärer Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den langfristigen Annahmen bezüglich der versicherungstechnischen Rechnungsgrundlagen, insbesondere zum Rechnungszins.
Zur Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen in der Pflicht- und freiwilligen Versicherung werden die in den Beständen tatsächlich beobachteten Todesfälle von Rentenempfängerinnen und -empfängern, die tatsächlich beobachteten Erwerbsminderungsfälle und die Wahrscheinlichkeit, bei Tod verheiratet zu sein, mit den rechnungsmäßig erwarteten Fallzahlen verglichen. Aufgrund von möglichen Zufallsschwankungen werden für die Untersuchung der Bestände jeweils die Daten für mehrere Jahre herangezogen.
Die rechnungsmäßigen Kostensätze des Punktemodells sind ebenfalls durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes vorgegeben. Die tatsächlichen Kosten der Verwaltung werden durch die Beiträge in der Pflicht- und freiwilligen Versicherung abgedeckt.
Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist von der KZVK nicht zu beeinflussen, da es von individuellen Entscheidungen der Versicherten abhängt. Bei vorzeitigem Rentenbeginn werden Zugangsfaktoren in Analogie zur gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Bei der Bewertung wird ein Renteneintrittsalter von 63 Jahren mit entsprechenden Zugangsfaktoren angesetzt, um das Risiko einer Aufwandserhöhung durch vorzeitige Leistungsfälle in der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch angemessen darzustellen. Dieser Ansatz ist unverändert angemessen, da Rentenleistungen in einer Vielzahl von Fällen vor Beginn der Regelaltersgrenze beantragt und bewilligt werden. Abweichend hiervon wird im aktuellen Tarif der freiwilligen Versicherung ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren angesetzt. In diesen Fällen werden bei vorzeitigem Abruf der Altersrente Zugangsfaktoren unabhängig von den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zugangsfaktoren sind versicherungsmathematisch auskömmlich kalkuliert, so dass das Risiko eines erhöhten Aufwands durch vorzeitigen Bezug der Altersrente als sehr gering eingeschätzt wird.
Seit der Einführung des Punktemodells hat die KZVK die versicherungstechnischen Annahmen mehrfach angepasst:
In der Pflichtversicherung wird der Rechnungszins des Punktemodells mit 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und 5,25 Prozent während der Leistungsphase einschließlich einer jährlichen Erhöhung der laufenden Renten um 1 Prozent (Rentendynamik) nicht für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung werden die Rentendynamik und seit 2014 ein einheitlicher Rechnungszins von 3,25 Prozent angesetzt. Dieser Ansatz kann unter Berücksichtigung der erzielten und der langfristig erwarteten Erträge im aktuellen Versorgungssystem bei Anwendung der beschlossenen Beitragssätze zur Pflichtversicherung beibehalten werden.
In der freiwilligen Versicherung sind aufgrund von Tarifanpassungen im Jahr 2016 und Einführung neuer Tarifgenerationen unterschiedliche Rechnungszinsen maßgeblich. Für Neuabschlüsse ab dem 01. Januar 2022 beträgt der Rechnungszins 0,25 Prozent.
Sowohl in der Pflichtversicherung als auch in der freiwilligen Versicherung legt die KZVK zur Berechnung der Deckungsrückstellung die Heubeck-Richttafeln 2018 G, angepasst an die Bestände der KZVK, zugrunde.
Der Verantwortliche Aktuar kommt in seinem Bericht zur Finanzlage und Überschussverwendung für das Geschäftsjahr 2023 bezüglich des Abrechnungsverbandes G der Pflichtversicherung zu dem Ergebnis, dass die rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Pflichtbeitrags und der Deckungsrückstellung hinsichtlich Verzinsung, Biometrie, Kosten und Bestands- sowie Entgeltentwicklung als beste Schätzwerte als angemessen anzusehen sind.
Die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen in der Pflichtversicherung wird insgesamt als gewährleistet angesehen. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage des von der Vertreterversammlung beschlossenen, seit 01. Januar 2020 gültigen neuen Finanzierungssystems. Dabei besteht die Möglichkeit, den auskömmlichen Beitrag sowie den nach Beendigung des Angleichungszeitraums zu erhebenden Pflichtbeitrag an geänderte Finanzierungserfordernisse anzupassen.
Im Abrechnungsverband F stärkt der fortgeführte Aufbau einer Verlustrücklage die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen. Grundsätzlich sieht der Verantwortliche Aktuar diese unter der Voraussetzung gewährleistet, dass die benötigte Verzinsung von ca. 3 Prozent auch mittel- bis langfristig erreicht wird. Die Rechnungsgrundlagen des neuen Tarifs 2022 sind so bemessen, dass seinen Anforderungen an die Sicherheiten eines für den Neuzugang offenen Tarifs angemessen Rechnung getragen wird.
Risiken und Chancen aus Kapitalanlagen
Das Portfolio der KZVK beinhaltet unterschiedliche Anlageklassen. Deren Risiken werden identifiziert, bewertet, überwacht, gesteuert, kontrolliert und in die Berichterstattung einbezogen. Hauptsächlich wird in die Anlageklassen Renten, Aktien, Immobilien, Private Equity, Private Debt und Infrastruktur investiert.
Risiken aus Kapitalanlagen sind im Wesentlichen
- das Marktrisiko
- das Kreditrisiko
- das Konzentrationsrisiko und
- das Liquiditätsrisiko
Um diesen Risiken Rechnung zu tragen, verfolgt die KZVK eine an den Kriterien Sicherheit, Ertrag, Liquidität, Qualität und Nachhaltigkeit orientierte Anlagestrategie mit dem Ziel, das ihr anvertraute Vermögen im Interesse der Versicherten zu verwalten.
Das aktuelle Zinsumfeld, das seit Ende 2022 gegenüber den Vorjahren durch ein deutlich erhöhtes Zinsniveau geprägt ist, birgt für die KZVK die Chance, mit festverzinslichen Titeln guter Bonität eine auskömmliche Rendite zu erzielen. Die Allokation der KZVK hat sich im letzten Jahr entsprechend in Richtung festverzinslicher Titel bewegt. Der damit verbundene Abbau der Aktienquote zugunsten risikoärmerer festverzinslicher Wertpapiere wird im Jahr 2024 mit verlangsamtem Tempo fortgeführt. Gleichzeitig bleiben Eigenkapital-Investments ein essenzieller Bestandteil der Kapitalanlage der KZVK, der 2024 vor allem durch Investments in Private Equity und Infrastruktur weiter ausgebaut wird. Die hier erwartete Rendite liegt deutlich über der von bonitätsstarken festverzinslichen Anlagen, beinhaltet jedoch höhere Risken. Vor dem Hintergrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und der weltweit unsicheren geopolitischen Lage ist ein aktives Management des Portfolios im Hinblick auf die daraus resultierenden Risiken und Entwicklungen elementar.
Für die Entwicklung der Märkte im Jahr 2024 werden einmal mehr die Zentralbanken von wesentlicher Bedeutung sein. Ihre Entscheidungen über eine potenzielle Absenkung der Leitzinsen in Europa und den USA haben einen starken Einfluss sowohl auf die Finanzierungsbedingungen als auch auf die Wirtschaft und beeinflussen die Bewertung, bei festverzinslichen Wertpapieren unmittelbar und bei Eigenkapital-Investments mittelbar, stark.
Das Marktpreisrisiko bei Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren ergibt sich aus der Volatilität der Marktpreise. Um die möglichen Auswirkungen auf die Kapitalanlagen einschätzen zu können, bedient sich die KZVK eines Value-at-Risk-Ansatzes. Zur Absicherung von Kursrisiken im Aktienbereich wird partiell ein regelgebundenes Wertsicherungskonzept unter Einsatz derivativer Sicherungsinstrumente angewendet. Kreditrisiken und damit auch den Risiken eines Adressausfalls wird mit einer geeigneten Bonitätsbetrachtung bei Erwerb und über die gesamte Haltedauer der Investition begegnet. Bei festverzinslichen Wertpapieren hat die KZVK ein Emittentenlimitsystem (Streuungsquoten) implementiert. Die Streuung zum 31. Dezember 2023 ist in der folgenden Tabelle zu sehen.
Bonität nach Ratingklassen |
in Mio. € |
in % |
Investment Grade | 12.397 | 89,70 |
davon AAA | 3.311 | 23,96 |
davon AA+/AA/AA-/A+/A/A- | 5.376 | 38,90 |
davon BBB+/BBB/BBB- | 3.710 | 26,84 |
Non-Investment Grade | 1.421 | 10,28 |
davon BB+/BB/BB- | 1.087 | 7,87 |
davon B+/B/B- | 313 | 2,26 |
davon CCC+/CCC/CCC- | 21 | 0,15 |
Ohne Rating | 3 | 0,02 |
Gesamt1 | 13.821 | 100,00 |
1 Marktwert der zinstragenden Kapitalanlage inklusive Durchschau der Zielfonds im Masterfonds. |
Hinsichtlich der Konzentrationsrisiken folgt die KZVK den Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Anlageverordnung und diesbezüglicher Rundschreiben der BaFin sowie den in internen Anlagerestriktionen kodifizierten Regeln zur Mischung.
Die zehn größten Emittenten im Bestand machen rund 13,43 Prozent des gesamten Kapitalanlagebestands aus (Buchwertbetrachtung). Das größte Einzelrisiko liegt mit 1,70 Prozent beim Land Baden-Württemberg, gefolgt vom französischen Staat mit 1,67 Prozent.
Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen der KZVK nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden können. Um die Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen, hält die KZVK im Rahmen des Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von laufenden Guthaben sowie Tages- und Termingeldern vor. Zusätzlich sind die festverzinslichen Wertpapiere, insbesondere durch Orientierung an deren Marktgängigkeit, so investiert, dass kurzfristige Liquidierbarkeit weitgehend gewährleistet ist. Neuanlagen werden allerdings hinsichtlich ihrer Fälligkeitsstruktur so an die versicherungsseitigen Auszahlungsverpflichtungen angepasst, dass bei erwartungsgemäßem Verlauf der Zahlungsströme über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren kein liquiditätsgetriebener Bedarf zum Verkauf von Kapitalanlagen besteht. Eine tägliche Liquiditätsüberwachung für kurzfristige Zahlungsanforderungen sowie eine monatlich rollierende Liquiditätsplanung mit einjährigem Horizont unterstützen den Prozess.
Insbesondere bei Investments in den an privaten Märkten gehandelten Anlageklassen (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur, Immobilien) können sich Risiken aus deren Illiquidität und somit aus einer erschwerten Veräußerbarkeit ergeben. Dem begegnet die KZVK durch sorgfältige Prüfungen im Vorfeld von Anlageentscheidungen, durch eine kontinuierliche Beobachtung der einzelnen Investments sowie durch eine ausgewogene Mischung zwischen den Anlagen. Zudem wird das Liquiditätsrisiko mittels ALM-Projektionen gesamthaft betrachtet, um das Risiko aus diesen illiquiden Assetklassen geeignet eingrenzen zu können.
Immobilien sind zwar von Zinsrisiken nur indirekt betroffen, unterliegen diesen bezüglich Preisfindung bzw. Refinanzierung bestehender Objekte jedoch nachgelagert häufig mit großer Zeitverzögerung. Daneben existieren Nutzungs- und Vermietungsrisiken, die sich bei Eintrübung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschärfen können. Die KZVK begegnet diesen Risiken durch einen sorgfältigen Auswahlprozess ihrer Immobilien-Investments, was sich in einer ausgewogenen Segment- und Mieterdiversifikation niederschlägt.
Die im abgelaufenen Geschäftsjahr zu beobachtenden Verwerfungen an den Immobilienmärkten führten vereinzelt zu Schieflagen und Insolvenzen von Immobilienunternehmen und -projektentwicklern. Prominentes Beispiel ist der Zusammenbruch der österreichischen Signa Gruppe des Investors René Benko. Die KZVK ist davon in ihrem Portfolio nicht betroffen, da sie weder als Fremd- noch als Eigenkapitalgeber bei der Signa Gruppe investiert hat. Davon unabhängig steht die KZVK bei einigen Projektentwicklungen in Fonds vor Herausforderungen aufgrund von verschobenen Fertigstellungsterminen bzw. Kostenüberschreitungen, bei denen mit den Entwicklern gemeinsame Lösungen erarbeitet werden.
Die KZVK hält Kapitalanlagen ihren Verpflichtungen entsprechend größtenteils in Euro denominiert. Den vorhandenen Fremdwährungsrisiken, nahezu ausschließlich im Investmentfondsbereich, wird durch ein regelgebundenes Sicherungskonzept unter Einsatz derivativer Sicherungsinstrumente begegnet. Ungesicherte Währungspositionen bestehen nur in geringer Höhe.
Die Ausrichtung der Kapitalanlage an ethischen, sozialen und Governance-Anforderungen (ESG) gemäß den „Leitlinien für eine ethisch-nachhaltige Kapitalanlage in der KZVK“ folgt einem prozessualen Ansatz. So wurden Prozesse verankert, um ESG-Aspekte umfassend bei allen Investmententscheidungen der KZVK zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Prozesse für die Auswahl der Fondsmanager und Geschäftspartner sowohl bei an öffentlichen Märkten gehandelten Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen als auch bei Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur oder Private Equity, die an privaten Märkten gehandelt werden. Dabei verfolgt die KZVK das Ziel, Partner mit besonderer ESG-Kompetenz zu identifizieren, die das Anliegen einer ethisch-nachhaltigen Kapitalanlage nachvollziehen und im Sinne der KZVK umsetzen können. Auf diese Weise begegnet die KZVK potenziellen ESG-Risiken bereits im Vorfeld von Investmententscheidungen.
Alle genannten Risiken können potenziell einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KZVK haben. Allerdings ist die alleinige und periodenbezogene Betrachtung nur der Risikoaspekte nicht sachgerecht, sondern bedarf der Berücksichtigung der damit verbundenen mittel- und langfristigen Chancen angesichts der Ertragserfordernisse bzw. bestehenden Leistungsverpflichtungen der KZVK.
Steuerungsinstrumente sowie Aufbau- und Ablauforganisation gewährleisten, dass die KZVK ihre Kapitalanlagerisiken adäquat identifizieren, bewerten, steuern, überwachen und berichten kann. Die KZVK nutzt moderne Projektionsmodelle für das Asset-Liability-Management, um über deterministische und stochastische Projektionen die mittel- wie langfristige Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken bewerten und frühzeitig steuern zu können.
Mit kurzfristiger Perspektive werden Kapitalanlagerisiken bei der KZVK einerseits durch adäquate interne Kontrollverfahren und andererseits durch ein IT-gestütztes Frühwarnsystem auf täglicher, wöchentlicher und monatlicher Basis überwacht. Die Einhaltung der internen und externen Vorgaben wird sichergestellt. Unterstützt wird dies durch eine stringente Auswahl der Einzelinvestments und eine hohe Diversifikation des Gesamtportfolios.
Zum Bilanzstichtag sind keine bestandsgefährdenden Risiken in den Kapitalanlagen erkennbar.
Rechtliche Risiken
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Bund, Ländern und der EU sowie die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, sofern sie von den arbeitsrechtlichen Gremien des Dritten Weges übernommen werden, und die dazu ergangene Rechtsprechung können die Rahmenbedingungen für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung erheblich beeinflussen. Die KZVK beobachtet die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung kontinuierlich und systematisch. Sie bringt sich vor allem über die AKA in die Meinungsbildungsprozesse und Gesetzgebungsverfahren aktiv ein.
Das mit Wirkung zum 01. Januar 2020 reformierte Finanzierungssystem der Pflichtversicherung wurde unter Beteiligung aller betroffenen Parteien konzipiert und intensiv kommuniziert und erläutert. Dadurch konnte eine breite Akzeptanz des neuen Systems, insbesondere bezüglich des im November 2020 erstmals erhobenen Angleichungsbeitrags, erreicht werden. Trotz des breiten Konsenses über die rechtliche und aktuarielle Notwendigkeit des Angleichungsbeitrags als neues Finanzierungsinstrument sind juristische Auseinandersetzungen über dessen Rechtmäßigkeit während seiner Erhebungsdauer voraussichtlich bis zum Jahr 2026 nicht ausgeschlossen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür ist aus Sicht der KZVK derzeit jedoch als gering einzuschätzen und bislang ist es nicht zu entsprechenden Auseinandersetzungen gekommen.
Der der Ausfinanzierung des früheren Abrechnungsverbandes S dienende Finanzierungsbeitrag wurde ab dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr erhoben, spielte jedoch im Rahmen des Angleichungsbeitrags noch eine gewisse Rolle, da gemäß § 63b Abs. 5 Kassensatzung im Jahr 2021 eine Verrechnung mit Anrechnungsguthaben aus früheren Finanzierungsbeitragszahlungen, für die 2019 Teilforderungsverzichte ergangen sind, stattgefunden hat. Weil im Zusammenhang mit dieser Verrechnung möglicherweise bestehende Ansprüche gegen die KZVK erst nach Ablauf der gesetzlichen Regelverjährung mit dem 31. Dezember 2024 verjähren, besteht insofern aktuell noch ein zumindest theoretisches rechtliches Risiko der Inanspruchnahme. Ein tatsächliches rechtliches Risiko hat sich insofern bislang aber weder realisiert, noch zeichnet sich ein solches ab.
Operationelle Risiken
Die operationellen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebs, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen können. Operationellen Risiken begegnet die KZVK insbesondere mit internen Kontrollen, der stetigen Verbesserung ihrer Prozesse, technischen Sicherheitseinrichtungen sowie der Einhaltung gesetzlicher und weiterer anerkannter Standards. Die operationellen Chancen und Risiken, auf die die KZVK im Jahr 2023 einen besonderen Fokus legte, werden im Folgenden beschrieben.
Die KZVK hat auch im Jahr 2023 weitere „Bauabschnitte“ aus ihrem Programm „Haus der Zukunft“ zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur umgesetzt. Ziel des Programmes ist es, Kompetenzen am richtigen Platz zu bündeln und damit auf Veränderungen in den Bereichen Digitalisierung, Demografie, Finanzmärkte und Arbeitswelt schneller und effizienter reagieren zu können. Die Reorganisationsschritte im vergangenen Jahr verliefen wie geplant und ohne Verzögerungen.
Die Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten und die anschließende Verabschiedung der „Richtlinie für Informationssicherheit“ bilden die Basis eines erweiterten Informationssicherheitsmanagementsystems, welches alle technischen und organisatorischen Informationssicherheitsmaßnahmen der KZVK in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess steuert und koordiniert.
Um die Informationswerte der KZVK zu schützen und eine hohe Resilienz vor Cyberangriffen zu erreichen, verfügt die KZVK über eine starke Sicherheitsinfrastruktur. Die KZVK setzte auch im Jahr 2023 auf etablierte und moderne Lösungen für Firewalls, Intrusion-Prevention-Systeme sowie E-Mail- und Endpoint-Protection. Diese bieten den notwendigen Schutz der Kommunikationsverbindungen und IT-Systeme. Die verwendeten Protokolle und kryptografischen Verfahren sind Stand der Technik und werden regelmäßig auf Aktualität überprüft. Die Ausfallsicherheit der beiden Lokationen des Rechenzentrums wird durch regelmäßige Wartungen und monatliche Tests sichergestellt und turnusmäßig überprüft.
Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil zur Reduzierung von operationellen Risiken, da somit beispielsweise Prozessrisiken nachhaltig reduziert werden können. Maßgeblich hierbei war die Einführung des Webportals „Meine KZVK“ mit der digitalen Anwartschaftsmitteilung und dem digitalen Rentenantrag als ersten Angeboten. Um Risiken durch Cyberangriffe zu minimieren, wurde zusammen mit einem externen IT-Security-Dienstleister eine Sicherheitsarchitektur für das Webportal entwickelt. Vor Inbetriebnahme wurde das Webportal mit einem abschließenden Penetrations-Test auf Schwachstellen und Implementierungsfehler überprüft. Dabei wurden keine kritischen Schwachstellen gefunden.
Um der steigenden Bedrohung durch Sicherheitslücken entgegenzuwirken, wird die gesamte IT-Infrastruktur regelmäßig maschinell und auf Schwachstellen hin untersucht. Alle Sicherheitslücken werden in einem angemessenen Zeitraum geschlossen.
Im Jahr 2023 fand eine Inhouse Notfall-Übung zur Simulation eines Befalls durch Ransomware statt. Das positive Ergebnis dieser Simulation zeigte, dass die KZVK sehr gut auf entsprechende Vorfälle vorbereitet ist. Weiterhin wurden die Schulung und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Thema Cybersicherheit mittels einer E-Learning Plattform fortgeführt.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 keine Schäden durch Cyberattacken festgestellt.
Der Fachkräftemangel bleibt derzeit die wohl größte personalpolitische Herausforderung. Daher setzt die KZVK ihren Weg fort, die Besetzung offener Stellen durch eine verstärkte Direktansprache von potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten in den entsprechenden Netzwerken zu flankieren. Die KZVK hat im Jahr 2023 eine neue Arbeitgebermarke entwickelt, um die Attraktivität für Fach- und Führungskräfte weiter zu erhöhen. Der Marken-Rollout erfolgt zum zweiten Halbjahr 2024 und wird insbesondere durch neue Karriereseiten flankiert.