Anhang
Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung satzungsmäßiger Bestimmungen und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auf Basis der Durchführungsvorschriften zu § 54 Abs. 2 Kassensatzung nach der „Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen“ (RechVersV) in der aktuellen Fassung sowie unter Berücksichtigung satzungsspezifischer Besonderheiten der KZVK aufgestellt.
Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verwendet die KZVK das Formblatt 1 (Bilanz) und das Formblatt 3 (Gewinn- und Verlustrechnung) der RechVersV in der jeweils gültigen Fassung mit den sich aus der Satzung und der spezifischen Geschäftstätigkeit der KZVK ergebenden Modifikationen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Beteiligungen sind gemäß § 255 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden grundsätzlich nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB zum Bilanzstichtag angesetzt.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sind mit dem Nominalwert, vermindert um geleistete Tilgungen, gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen werden mit dem Nennwert unter Anwendung des Wahlrechts nach § 341c HGB angesetzt. Disagio-Beträge werden passivisch, Agio-Beträge aktivisch abgegrenzt.
Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie die übrigen Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach § 341c Abs. 3 HGB bewertet. Die Inhaberschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB sowie nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.
Einlagen bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.
Andere Kapitalanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bilanziert.
Bei Beteiligungen, Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie den sonstigen Ausleihungen im Anlagevermögen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei allen Vermögensgegenständen wird das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet.
Forderungen werden mit dem Nennwert aktiviert. Sofern erforderlich, werden Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Auf die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber den Beteiligten einschließlich der Forderungen aus dem Finanzierungsbeitrag und dem Angleichungsbeitrag erfolgt grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 Prozent.
Ferner werden Einzelwertberichtigungen, falls erforderlich, vorgenommen.
Die Sachanlagen und Vorräte sind zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die anderen Vermögensgegenstände zum Nennwert bilanziert.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden mit dem Nennwert bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge bzw. Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Weiterhin enthält der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 20 RechVersV unter dem Posten „Abgegrenzte Zinsen und Mieten“ Zinserträge, die auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind.
Die Berechnung der Deckungsrückstellung für den Abrechnungsverband G erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem zum Bilanzstichtag geltenden technischen Geschäftsplan. Grundlage dafür sind die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Das berücksichtigte versicherungstechnische Pensionierungsalter beträgt 63 Jahre. Der Rechnungszins beträgt wie im Vorjahr 3,25 Prozent.
Die Rentendynamik wird mit 1 Prozent berücksichtigt.
Der Barwert der noch ausstehenden Angleichungsbeitragszahlungen für die Jahre 2024 bis 2026 wird entsprechend der Regelungen des technischen Geschäftsplans für die Pflichtversicherung im Rahmen der Berechnung der Deckungsrückstellung in Abzug gebracht.
Für die Gewinnverbände F1, F2 und F3 des Abrechnungsverbandes F erfolgt die Bewertung der Verpflichtungen entsprechend der Regelungen des technischen Geschäftsplans für die freiwillige Versicherung auf Basis der modifizierten Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Der Rechnungszins für den Tarif 2002 des Gewinnverbandes F1 beläuft sich unverändert auf 3,25 Prozent und für den Tarif 2016 des Gewinnverbandes F2 unverändert auf 1,25 Prozent. Für den Tarif 2022 des Gewinnverbandes F3 beträgt der Rechnungszins unverändert 0,25 Prozent.
Die Rentendynamik wird in dem Tarif F1 und F2 mit jeweils 1 Prozent berücksichtigt.
Im Bereich der anderen Rückstellungen werden die Rückstellungen für Pensionen, die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Jubiläums- und die Beihilferückstellung auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem Rechnungszins von 1,83 Prozent (Vorjahr: 1,79 Prozent) für die Pensionsrückstellungen bzw. 1,76 Prozent (Vorjahr: 1,45 Prozent) für die Rückstellungen für Altersteilzeit, für Jubiläen und für die Beihilfen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB angewendet. Der Berechnung der Rückstellungen für Pensionen liegt ein Rententrend sowie ein Anwartschaftstrend von jeweils 10 Prozent im Jahr 2024 und von 5,50 Prozent für 2025 und 2026 sowie von 2 Prozent ab 2027 zugrunde. Bei der Beihilferückstellung wurde eine allgemeine Dynamik der Beihilfekosten von 5 Prozent für 2024 und 2025 sowie von 3 Prozent ab 2026 einkalkuliert.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die übrigen Rückstellungen im Bereich der sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Sofern vorhanden, werden andere Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen laufzeitadäquat abgezinst.
Die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Angaben zur Bilanz
Aktiva
Zu A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
547 | 112 | 0 | 308 | 0 | 351 |
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Software und Softwarelizenzen.
Die Zugänge betreffen ebenfalls im Wesentlichen Software und Softwarelizenzen.
Zu B. Kapitalanlagen
Die Gesamtsumme der Buchwerte der Kapitalanlagen beträgt 26.594.215 T€. Der Zeitwert beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 26.696.108 T€. Die Entwicklung der Kapitalanlagen geht aus der Anlage 1 des Anhangs hervor.
Zusammensetzung der Kapitalanlagen |
Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) Vorjahr in T€ |
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | 200.937 | 218.470 | 17.533 | 49.826 |
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 16.584.749 | 17.055.664 | 470.915 | 188.179 |
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 4.537.029 | 4.188.168 | -348.861 | -600.571 |
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1 | 1 | 0 | 0 |
Namensschuldverschreibungen | 2.903.838 | 2.847.195 | -56.643 | -229.491 |
Schuldscheinforderungen und Darlehen | 2.365.441 | 2.384.390 | 18.949 | -53.154 |
Andere Kapitalanlagen | 2.220 | 2.220 | 0 | 16.938 |
Gesamt | 26.594.215 | 26.696.108 | 101.893 | -628.273 |
Zu B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Zu B. II. 1. Beteiligungen
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
118.415 | 83.612 | 841 | 249 | 0 | 200.937 |
Zur Beurteilung der Wertentwicklung der GmbHs wurden aktuelle Hochrechnungen für die Jahresabschlüsse 2023 herangezogen. Dabei wurden die Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
GmbHs | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€1 |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Eigenkapital in T€2 |
Jahresergebnis in T€2 |
---|---|---|---|---|---|
GmbH A in Bremen | 7.839 | 12.126 | 4.287 | 8.915 | 1.257 |
GmbH B in Bremen | 7.688 | 13.243 | 5.555 | -34.785 | -4.214 |
GmbH C in Bremen | 0 | 0 | 0 | -6.189 | 227 |
GmbH in Kiel | 17.107 | 24.973 | 7.866 | 131.482 | 7.415 |
GmbH in Köln i. L. | 129 | 129 | 0 | 2.634 | 27 |
GmbH A in München i. L. | 227 | 661 | 434 | 5.215 | 119 |
GmbH B in München i. L. | 0 | 44 | 44 | 67 | -6 |
GmbH in Stuttgart | 167.947 | 167.294 | -653 | 155.528 | 30.237 |
GmbH in Wuppertal | 0 | 0 | 0 | -3.871 | -58 |
Gesamt | 200.937 | 218.470 | 17.533 | ||
1 Zeitwert gemäß Hochrechnung der Abschlüsse vom 31.12.2023. 2 Werte gemäß Bilanzen vom 31.12.2022 bzw. 31.12.2021 für die Gesellschaften in Liquidation. |
Die KZVK hält Anteile an neun GmbHs, von denen zwei GmbHs in Köln und München (GmbH B) in der Vergangenheit im Wesentlichen als Holdinggesellschaften für Beteiligungen an Private-Equity-Fonds dienten. Beide GmbHs befinden sich in Liquidation. Eine dem gleichen Zweck dienende GmbH in Hamburg wurde im Geschäftsjahr liquidiert und gelöscht. Bei den sieben GmbHs in Bremen, Kiel, München (GmbH A), Stuttgart und Wuppertal handelt es sich um Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren alleiniger Zweck der Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten ist. Eine dieser Gesellschaften (GmbH A in München) befindet sich ebenfalls in Liquidation.
An der GmbH mit Sitz in Köln hält die KZVK 99,6 Prozent, bei den GmbHs mit Sitz in München 98,0 Prozent der Anteile. An den GmbHs A und B in Bremen sowie in Kiel hält die KZVK jeweils 5,1 Prozent der Anteile. Bei der GmbH C in Bremen sind es 6,0 Prozent, bei der GmbH in Stuttgart 9,1 Prozent sowie bei der GmbH in Wuppertal 5,3 Prozent. Die Anteile an der GmbH in Stuttgart wurden im Geschäftsjahr aufgestockt.
Der Zugang bei der GmbH in Köln erfolgte zur Liquiditätsausstattung zur Begleichung von Steuerverbindlichkeiten.
Bei den Beteiligungen wurden außerordentliche Abschreibungen für die GmbH in Köln i. L. in Höhe von 249 T€ (Vorjahr: GmbH in Hamburg von 15 T€) vorgenommen.
Die stillen Reserven wurden als Differenz des gemäß § 56 RechVersV ermittelten Zeitwerts der jeweiligen GmbH und des jeweiligen Buchwerts bei der KZVK berechnet.
Zu B. III. Sonstige Kapitalanlagen
Zu B. III. 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
15.436.878 | 1.244.060 | 70.297 | 26.669 | 777 | 16.584.749 |
Dieser Posten enthält neben Aktien mit einem Buchwert in Höhe von 579 T€ vor allem Investmentvermögen in Höhe von 16.584.170 T€. Der gemäß § 56 RechVersV ermittelte Zeitwert beträgt zum Abschlussstichtag für die Aktien 1.752 T€ und für die Investmentanteile 17.053.912 T€.
Zum Investmentvermögen zählen im Bereich der Public Markets Anteile an zwei Master-Kapitalverwaltungsgesellschaften (Master-KVGs), die als Dachfonds wiederum Anteile an Aktien-, Renten- und Immobilienaktienfonds halten.
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu den Master-KVGs stellen sich wie folgt dar:
Fonds | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2023 in T€ |
Tägliche Rückgabe möglich |
Abschreibungen in T€ |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 9.264.104 | 9.409.563 | 145.459 | 223.000 | ja | 0 |
2 | 291.866 | 290.290 | -1.576 | 2.800 | ja | 0 |
Gesamt | 9.555.970 | 9.699.853 | 143.883 | 225.800 | 0 |
Master-KVGs, davon in % |
Fonds 1 | Fonds 2 |
---|---|---|
Aktienfonds | 37,11 | 31,32 |
Rentenfonds | 47,06 | 51,83 |
Immobilienaktienfonds | 4,33 | 2,81 |
Sonstige | 11,50 | 14,04 |
Gesamt | 100,00 | 100,00 |
Die stillen Lasten bei Fonds Nr. 2 in Höhe von 1.576 T€ stellen keine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung dar. Demzufolge waren keine Abschreibungen im Jahr 2023 vorzunehmen.
Darüber hinaus umfasst das Investmentvermögen 21 Immobilienfonds mit einem Buchwert von 2.440.879 T€ und einem Zeitwert von 2.526.550 T€. Davon entfallen 67,7 Prozent auf fünf Immobilienfonds, an denen die KZVK alle Anteile hält (Buchwert: 1.653.531 T€), und 32,3 Prozent auf 16 Immobilienfonds, an denen die KZVK Anteile zwischen 3,3 und 34,5 Prozent hält (Buchwert: 787.348 T€).
Die Immobilienfonds mit einem Anteilsbesitz von über 10 Prozent sind durch folgende Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB charakterisiert:
Immobilienfonds | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2023 in T€ |
Nutzung |
Abschreibungen in T€ |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 464.868 | 485.727 | 20.859 | 32.710 | Gewerbe | 0 |
2 | 47.566 | 45.224 | -2.342 | 2.613 | Gewerbe | 5.465 |
3 | 23.043 | 29.869 | 6.826 | 702 | Gewerbe | 0 |
4 | 120.000 | 114.525 | -5.475 | 3.853 | Wohnen | 0 |
5 | 20.000 | 40.832 | 20.832 | 800 | Gemischt | 0 |
6 | 9.161 | 9.161 | 0 | 0 | Gewerbe | 0 |
7 | 90.000 | 91.350 | 1.350 | 2.328 | Gewerbe | 0 |
8 | 53.361 | 56.867 | 3.506 | 2.516 | Gemischt | 0 |
9 | 46.438 | 55.541 | 9.103 | 2.944 | Gewerbe | 0 |
10 | 46.430 | 54.182 | 7.752 | 1.535 | Gewerbe | 0 |
11 | 233.481 | 237.827 | 4.346 | 0 | Wohnen | 0 |
12 | 24.293 | 22.968 | -1.325 | 1.224 | Wohnen | 5.707 |
13 | 186.039 | 192.789 | 6.750 | 1.743 | Gewerbe | 0 |
14 | 34.210 | 36.328 | 2.118 | 1.468 | Wohnen | 0 |
15 | 50.000 | 53.644 | 3.644 | 1.238 | Gewerbe | 0 |
16 | 459.267 | 483.369 | 24.102 | 23.000 | Wohnen | 0 |
17 | 309.876 | 301.046 | -8.830 | 2.125 | Gewerbe | 0 |
Gesamt | 2.218.033 | 2.311.249 | 93.216 | 80.799 | 11.172 |
Zum 31.12.2023 betragen die stillen Reserven der 21 Immobilienfonds 115.476 T€ und die stillen Lasten 29.805 T€.
Im Jahr 2023 wurden im Immobilienfondsbereich gemäß § 253 Abs. 3 HGB Abschreibungen in Höhe von 26.669 T€ vorgenommen. Diese betreffen mit 5.465 T€ den Fonds Nr. 2 und mit 5.707 T€ den Fonds Nr. 12, an denen die KZVK mehr als 10 Prozent Anteilsbesitz hält sowie mit 15.497 T€ Immobilienfonds, an denen die KZVK weniger als 10 Prozent Anteilsbesitz hält. Auf Abschreibungen in Höhe von 29.805 T€ wurde verzichtet, da die Wertminderung als voraussichtlich nicht dauerhaft eingeschätzt wird.
Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB wurden im Jahr 2023 in Höhe von 601 T€ vorgenommen und betreffen den Fonds Nr. 6.
Des Weiteren zählen drei Infrastrukturfonds mit einem Buchwert von 151.997 T€ sowie einem Zeitwert von 173.909 T€ zum Investmentvermögen.
An diesen Fonds hält die KZVK jeweils einen Anteil von mehr als 10 Prozent:
Infrastrukturfonds | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2023 in T€ |
Investmentfokus |
Abschreibungen in T€ |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 91.719 | 96.130 | 4.411 | 3.650 | Energie Versorgung Transport Soziales |
0 |
2 | 43.491 | 53.108 | 9.617 | 2.275 | Energie Versorgung Transport Soziales |
0 |
3 | 16.787 | 24.671 | 7.884 | 981 | Energie Versorgung Transport |
0 |
Gesamt | 151.997 | 173.909 | 21.912 | 6.906 | 0 |
Ein weiterer Bestandteil des Investmentvermögens sind zwei Luxemburger Spezialfonds (SI-CAV-SIF). Diese fungieren als Dachfonds, über die hauptsächlich die Anlageklassen Private Equity und Infrastruktur abgebildet werden, welche 66 bzw. 25 Prozent des Marktwerts umfassen. Der verbleibende Marktwert verteilt sich auf zwei Immobilien-Investments (3 Prozent) sowie Geldmarktfonds und liquide Mittel (6 Prozent).
Die Angaben gemäß § 285 5Nr. 26 HGB stellen sich für diese Luxemburger Spezialfonds wie folgt dar:
SICAV-SIF-Anteile | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2023 in T€ |
Investmentfokus |
Abschreibungen in T€ |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2.686.619 | 2.863.053 | 176.434 | 214.850 | Private Equity Infrastruktur | 0 |
2 | 70.252 | 75.310 | 5.058 | 7.800 | Private Equity Infrastruktur | 0 |
Gesamt | 2.756.871 | 2.938.363 | 181.492 | 222.650 | 0 |
Des Weiteren gehören zwei Dachfonds nach § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zum Investmentvermögen. Über diese deutschen Spezialfonds werden die Anlageklassen Immobilienfonds, Private Debt und Infrastruktur abgebildet, die jeweils 40, 18 und 35 Prozent des Marktwerts umfassen. Der verbleibende Marktwert entfällt auf Geldmarktfonds und liquide Mittel (7 Prozent).
Diese Dachfonds bestehen aus jeweils einer Investitionsebene für die Anlageklassen Private Debt und Infrastruktur sowie zwei Investitionsebenen für die Anlageklasse Immobilienfonds. Letztere ermöglichen aufgrund unterschiedlicher Investitionsrichtlinien sowohl einen optimierten Zugang zu EWR-belegenen wie auch zu außerhalb des EWR, insbesondere in den USA belegenen Immobilienfonds.
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB stellen sich für diese deutschen Spezialfonds wie folgt dar:
Dachfonds KAGB | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2023 in T€ |
Investmentfokus |
Abschreibungen in T€ |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 1.594.057 | 1.628.700 | 34.643 | 48.000 | Immobilien Infrastruktur Private Debt |
0 |
2 | 21.996 | 23.102 | 1.106 | 2.000 | Immobilien Infrastruktur Private Debt |
0 |
Gesamt | 1.616.053 | 1.651.802 | 35.749 | 50.000 | 0 |
In allen drei Dachfondsvarianten – der Master-KVG, der Luxemburger SICAV-SIF sowie dem § 282 KAGB-Fonds – gibt es je einen Fonds für jeden Abrechnungsverband, um die zielgerichtete Steuerung sowohl der beiden Abrechnungsverbände als auch der jeweiligen Anlageklasse zu ermöglichen.
Zum Investmentvermögen zählen auch drei Impact-Fonds mit spezifisch ethisch-nachhaltiger Zielsetzung mit einem Buchwert von insgesamt 62.400 T€ sowie einem Zeitwert von 63.435 T€.
Ein Impact-Fonds refinanziert hauptsächlich Finanzinstitutionen in Entwicklungsländern, die mit dem Kapital Mikrokredite in diesen Ländern vergeben. Ebenso können Unternehmen und Betriebsgesellschaften refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für ärmere Bevölkerungsgruppen zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Der Buchwert und der Zeitwert des Fonds betragen 37.400 T€. Im Jahr 2023 erfolgte eine Zuschreibung gemäß § 253 Abs.5 HGB von 177 T€. Es wurden Ausschüttungen in Höhe von 667 T€ vorgenommen.
Der zweite Impact-Fonds investiert in landwirtschaftliche Unternehmen und Kooperativen, um die Lebensbedingungen von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der Agrarflächen zu verbessern. Der Buchwert des Fonds liegt bei 25.000 T€ sowie der Zeitwert bei 26.035 T€. Es wurden Ausschüttungen von 29 T€ vorgenommen.
Ein dritter Impact-Fonds, der auf nachhaltige Private-Equity-Investments in Entwicklungsländern fokussiert ist, ist Bestandteil der Luxemburger Dachfonds.
Zu B. III. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
4.428.045 | 223.910 | 114.926 | 0 | 0 | 4.537.029 |
Der unter diesem Posten ausgewiesene Bestand betrifft hauptsächlich in Euro denominierte Inhaberschuldverschreibungen vor allem europäischer Staaten sowie Anleihen europäischer und US-amerikanischer Industrie- und Finanzunternehmen.
Der gemäß § 56 RechVersV ermittelte Zeitwert der Inhaberschuldverschreibungen beträgt 4.188.168 T€. Stillen Reserven in Höhe von 65.805 T€ stehen stille Lasten in Höhe von 414.666 T€ gegenüber. Im Jahr 2023 wurden keine Abschreibungen auf Inhaberschuldverschreibungen vorgenommen, da es sich bei den stillen Lasten um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.
Die KZVK hat einen Teil dieses Bestands im Gesamtwert von 1.858.805 T€ nach Nennwerten bzw. 1.918.202 T€ nach Buchwerten und 1.848.932 T€ nach Marktwerten unter Einschaltung einer Bank als Geschäftsbesorger verliehen. Die Wertpapierleihgeschäfte dienen dabei einzig der Ertragsoptimierung. Die Leihen sind mit einer Grundlaufzeit von maximal 24 Monaten vereinbart. Die entleihenden Unternehmen sind nach Ablauf der Leihefrist zur Rückgabe von Wertpapieren gleicher Gattung, insbesondere gleicher Art und Ausstattung, verpflichtet. Als Sicherheiten haben die Entleiher zum Stichtag Wertpapiere und Bankguthaben im Gesamtmarktwert von 2.019.782 T€ hinterlegt. Die Auswahl der Leihepartner erfolgt unter Berücksichtigung ethisch-nachhaltiger Kriterien. Die zum Stichtag verliehenen Wertpapiere sind bei der KZVK bilanziert, da ihr das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren unverändert zuzurechnen ist.
Zu B. III. 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
In diesem Posten sind Baudarlehen an Mitarbeitende der KZVK enthalten. Der Zeitwert des Postens entspricht dem Buchwert. Dieser beträgt zum Geschäftsjahresende 1 T€.
Zu B. III. 4. Sonstige Ausleihungen
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
5.160.497 | 235.519 | 126.737 | 0 | 0 | 5.269.279 |
Dieser Posten untergliedert sich in B. III. 4. a) bis c):
Zu B. III. 4. a) Namensschuldverschreibungen
Hierunter fallen Namensschuldverschreibungen von staatsgarantierten und supranationalen Einrichtungen sowie von Industrie- und Finanzunternehmen. Weiterhin sind in diesem Posten Namenskommunalobligationen und Namenspfandbriefe von Hypothekenbanken und Landesbanken enthalten.
Für die Namensschuldverschreibungen beträgt der unter Verwendung interner Bewertungsmodelle ermittelte Zeitwert zum Bilanzstichtag 2.847.195 T€. Zur Ermittlung werden die jeweiligen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der Zinsstrukturkurve und emittentenspezifischer Risikoaufschläge diskontiert. Der bei Endfälligkeit der Wertpapiere zu erzielende Nominalwert beträgt 3.061.589 T€. Der Buchwert zum Bilanzstichtag beläuft sich auf 2.903.838 T€.
Stillen Reserven in Höhe von 137.547 T€ stehen stille Lasten in Höhe von 194.190 T€ gegenüber.
Im Jahr 2023 wurden auf Namensschuldverschreibungen keine Abschreibungen vorgenommen, da es sich bei den stillen Lasten um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.
Zu B. III. 4. b) Schuldscheinforderungen und Darlehen
Unter diesem Posten werden insbesondere Schuldscheindarlehen von Bundesländern sowie aus dem Finanzsektor ausgewiesen. Der unter Verwendung interner Bewertungsmodelle mit der gleichen Methodik wie bei Namensschuldverschreibungen ermittelte Zeitwert der Schuldscheinforderungen und Darlehen beträgt zum Geschäftsjahresende 2.384.390 T€, der Buchwert 2.365.441 T€. Der bei Endfälligkeit der Wertpapiere zu erzielende Nominalwert beträgt 2.368.000 T€ und beinhaltet auch Zerobonds mit deren ursprünglichen Anschaffungskosten.
Stillen Reserven in Höhe von 111.862 T€ stehen stille Lasten in Höhe von 92.913 T€ gegenüber. Die stillen Lasten stellen keine voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen dar. Abschreibungen waren daher im Jahr 2023 nicht vorzunehmen.
Zu B. III. 5. Einlagen bei Kreditinstituten
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
10.010 | 32.771 | 42.781 | 0 | 0 | 0 |
Bei den Einlagen bei Kreditinstituten handelt es sich ausschließlich um Tagesgelder. Der Zeitwert entspricht bei diesem Posten dem Buchwert.
Zu B. III. 6. Andere Kapitalanlagen
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
2.220 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.220 |
Dieser Posten umfasst Genossenschaftsanteile an vier kirchlichen Banken mit einem Buchwert in Höhe von 2.220 T€. Die Zeitwerte entsprechen den Buchwerten.
Zu C. Forderungen
Die Forderungen in Höhe von 74.411 T€ setzen sich aus Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 73.015 T€ und sonstigen Forderungen in Höhe von 1.396 T€ zusammen.
Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft beinhalten vor allem Forderungen gegenüber Beteiligten in Höhe von 65.395 T€. Diese resultieren schwerpunktmäßig aus dem seit 2020 erhobenen, zum Bilanzstichtag noch nicht beglichenen Angleichungsbeitrag gemäß § 63b Kassensatzung in Höhe von 64.462 T€ (davon 58.067 T€ für das Jahr 2023), abzüglich Einzelwertberichtigungen von insgesamt 6.950 T€ sowie einer Pauschalwertberichtigung von 525 T€. Darüber hinaus waren noch Finanzierungsbeiträge aus den Jahren 2016 bis 2019 gemäß § 63a Kassensatzung in Höhe von 2.783 T€ abzüglich Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1.598 T€ offen. Hier bestehen größtenteils Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen.
Gemäß der im Juni 2019 durch die Vertreterversammlung beschlossenen 26. Satzungsänderung im Zuge der Neuausrichtung der Finanzierung der Pflichtversicherung mit der zum 01. Januar 2020 vollzogenen Zusammenlegung der beiden Abrechnungsverbände P und S zu einem einheitlichen Abrechnungsverband G wurde im November 2023 der vierte von voraussichtlich sieben Angleichungsbeiträgen in Höhe von jeweils 195.405 T€ in Rechnung gestellt.
Gegenüber Beteiligten bestehen außerdem Forderungen aus laufenden Abrechnungen und Ausgleichsbeträgen. Diese belaufen sich auf 54.313 T€, die mit 47.019 T€ einzelwert- und mit 71 T€ pauschalwertberichtigt werden. Die Wertberichtigungen sind primär durch Insolvenzen begründet.
Zudem bestehen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen in Höhe von 7.620 T€.
In den sonstigen Forderungen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 635 T€ enthalten.
Zu D. Sonstige Vermögensgegenstände
Zu D. I. Sachanlagen und Vorräte
Buchwert 31.12.2022 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2023 in T€ |
---|---|---|---|---|---|
1.798 | 1.095 | 0 | 601 | 0 | 2.292 |
Bei diesem Posten handelt es sich um die Betriebs- und Geschäftsausstattung der KZVK. Die Zugänge sind vor allem auf neue Hardware-Ausstattungen zurückzuführen.
Zu D. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
Der Betrag in Höhe von 458.426 T€ gliedert sich auf in Guthaben bei 15 verschiedenen Kreditinstituten in Höhe von 458.419 T€ und in einen Bar- und Frankierbestand in Höhe von 7 T€.
Zu D. III. Andere Vermögensgegenstände
Der Wert dieses Postens in Höhe von 67.802 T€ ergibt sich insbesondere durch die bereits geleisteten Rentenzahlungen für den Monat Januar 2024 in Höhe von 67.565 T€.
Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 139.823 T€ enthält abgegrenzte Zinsen in Höhe von 128.382 T€, die erst im Folgejahr fällig werden, sowie Agien für Namensschuldverschreibungen in Höhe von 9.727 T€.
Darüber hinaus beinhaltet der Posten abzugrenzende Aufwendungen für die Zeit nach dem Abschlussstichtag in Höhe von 1.714 T€.
Zu F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Ausgleichposten)
Die Erhöhung des Ausgleichspostens um 183.731 T€ (Vorjahr: 116.123 T€) resultiert aus dem Jahresfehlbetrag des Abrechnungsverbandes G. Der Jahresüberschuss im Abrechnungsverband F in Höhe von 3.815 T€ (Vorjahr: 1.766 T€) wurde in diesem Jahr vollständig in die Verlustrücklage eingestellt.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag besteht ausschließlich in der Pflichtversicherung und ist dort durch den satzungsmäßigen Rechtsanspruch der KZVK gegenüber ihren Beteiligten auf künftige Beitragszahlungen gedeckt. Auf dieser Grundlage wird der Ausgleichsposten als nachhaltig tragfähig bewertet. Diese Bewertung basiert auf einer Prognose der langfristigen finanziellen Entwicklung unter Verwendung der Rechnungsgrundlagen der Finanzierung nach technischem Geschäftsplan und unter Berücksichtigung aktueller Einschätzungen zur erwarteten Entwicklung des Beitragssatzes sowie des Bestandes und der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der Versicherten und der daraus resultierenden künftigen Beitragseinnahmen im Abrechnungsverband G der KZVK.
Passiva
Zu A. Eigenkapital
Zu A. I. Verlustrücklage
Die Zuführung zur Verlustrücklage in Höhe von 3.815 T€ (Vorjahr: 1.766 T€) betrifft den Abrechnungsverband F und resultiert vollständig aus dem Jahresüberschuss dieses Abrechnungsverbandes.
Zu B. Versicherungstechnische Rückstellungen
Zu B. I. Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung stellt den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert künftiger Verpflichtungen aus der Versicherungsleistung dar. Die Berechnung wurde von der Heubeck AG nach Maßgabe des § 54 Kassensatzung und der den einzelnen Abrechnungsverbänden zugrunde liegenden technischen Geschäftspläne durchgeführt.
Die Deckungsrückstellung entwickelte sich wie folgt:
Entwicklung der Deckungsrückstellung | 2023 in T€ |
2022 in T€ |
---|---|---|
Stand zum 01.01. | 32.301.078 | 30.770.861 |
Veränderung der Deckungsrückstellung | 1.692.067 | 1.530.217 |
Endbestand zum 31.12. | 33.993.145 | 32.301.078 |
Die Deckungsrückstellung des Abrechnungsverbandes G beläuft sich auf 33.154.259 T€ (Vorjahr: 31.494.553 T€), die des Abrechnungsverbandes F beläuft sich auf 838.886 T€ (Vorjahr: 806.525 T€) und verteilt sich auf Gewinnverband F1 mit 817.417 T€ (Vorjahr: 790.075 T€), Gewinnverband F2 mit 18.835 T€ (Vorjahr: 15.872 T€) und Gewinnverband F3 mit 2.634 T€ (Vorjahr: 578 T€).
Im Jahre 2020 wurde einmalig der Barwert für die künftigen, voraussichtlich noch bis 2026 zu erhebenden jährlichen Angleichungsbeiträge bei der Berechnung der Deckungsrückstellung in Höhe von 1.049.888 T€ in Abzug gebracht. Zum Bilanzstichtag beträgt dieser barwertige Abzugsbetrag nach erfolgter Erhebung der ersten vier Angleichungsbeiträge noch 550.109 T€.
Zu B. II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Zum Bilanzstichtag wurden 9.382 T€ in die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eingestellt. Davon entfallen 8.800 T€ auf noch abzuwickelnde Fälle im Rentenbereich.
Zu B.III. Rückstellung für die Überschussbeteiligung
Im Geschäftsjahr wurde eine Rückstellung für die Überschussbeteiligung des Jahres 2023 in Höhe von 238 T€ (Vorjahr: 167 T€) im Abrechnungsverband F eingestellt. Die Rückstellung für die Überschussbeteiligung des Jahres 2022 wurde mit 158 T€ (Vorjahr: 123 T€) in Anspruch genommen.
Zu C. Andere Rückstellungen
In den anderen Rückstellungen in Höhe von 99.745 T€ sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 66.923 T€ sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 32.822 T€ enthalten.
Der sich aus dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre nach Vergleichsrechnung gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 892 T€.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Beihilfe in Höhe von 27.706 T€, für Altersteilzeit von 1.512 T€, für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen von 1.109 T€, für Lebensarbeitszeit von 663 T€, für Urlaubsverpflichtungen von 598 T€, für den Jahresabschluss von 381 T€, für Überstunden von 262 T€ sowie für Prozesse von 230 T€.
Aus der Veränderung des anzuwendenden Abzinsungssatzes der Rückstellungen für Pensionen ergibt sich eine Ergebnisauswirkung in Höhe von 508 T€ (Vorjahr: -915 T€). Bei der Beihilferückstellung beträgt diese 2.176 T€ (Vorjahr: 721 T€).
Zu D. Andere Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten in Form von Guthaben aus laufenden Pflichtversicherungsverhältnissen in Höhe von 3.883 T€ sowie verbliebene Anrechnungsguthaben in Höhe von 388 T€ ausgewiesen, die nach Verrechnung mit dem Angleichungsbeitrag 2021 und durch Doppelzahlungen des Angleichungsbeitrags 2022 und 2023 entstanden sind. Außerdem sind Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen nach dem Überleitungsstatut in Höhe von 7.023 T€ enthalten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.942 T€ enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von insgesamt 3.354 T€ sowie gegenüber dem Finanzamt von 562 T€.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.
Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten
Dieser Posten in Höhe von 31 T€ enthält im Wesentlichen für das folgende Geschäftsjahr vorausgezahlte Beiträge in Höhe von 28 T€.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zu 1. Beiträge und sonstige satzungsmäßige Einnahmen
Die hier ausgewiesenen Erträge in Höhe von 1.629.080 T€ haben sich gegenüber dem Vorjahr um 72.203 T€ (4,64 Prozent) erhöht und ergeben sich aus der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband G) mit 1.603.103 T€ und aus der freiwilligen Versicherung (Abrechnungsverband F) mit 25.977 T€.
Hierin enthalten sind Beiträge und Umlagen in Höhe von 1.328.376 T€ sowie Einnahmen aus der Übertragung von Barwerten in Höhe von 91.772 T€ und andere satzungsmäßige Einnahmen in Höhe von 208.731 T€. Die Beiträge und Umlagen enthalten eine Verringerung der Wertberichtigungen in Höhe von 2.250 T€ (Vorjahr: Verringerung der Wertberichtigungen 3.952 T€).
Unter den anderen satzungsmäßigen Einnahmen sind die Einnahmen aus dem Angleichungsbeitrag in Höhe von 193.327 T€ enthalten. Dabei ist eine Erhöhung der Wertberichtigungen in Höhe von 2.078 T€ (Vorjahr: Erhöhung der Wertberichtigung 3.302 T€) berücksichtigt. Ebenfalls unter diesem Posten berücksichtigt ist eine Verringerung der Wertberichtigungen auf Finanzierungsbeiträge in Höhe von 2.110 T€ (Vorjahr: Verringerung der Wertberichtigungen 139 T€).
Zu 2. Beiträge aus der Rückstellung für die Überschussbeteiligung
Die Beiträge aus der Rückstellung für die Überschussbeteiligung beinhalten die Inanspruchnahme der Rückstellung für Überschussbeteiligung des Jahres 2022 in Höhe von 158 T€ (Vorjahr: 123 T€).
Zu 3. Erträge aus Kapitalanlagen
Die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 881.872 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 107.895 T€ (13,94 Prozent) gestiegen. Die Erhöhung der Kapitalerträge resultiert im Wesentlichen aus höheren laufenden Erträgen bei den Investmentanteilen von 207.165 T€ sowie aus Namensschuldverschreibungen in Höhe von 11.614 T€. Dagegen haben sich die Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen um 103.387 T€ verringert. Ursächlich dafür sind hauptsächlich im Vorjahr einmalig angefallene Gewinne im Zusammenhang mit der Einbringung der bislang direkt gehaltenen Immobilien in Fonds in Höhe von 61.218 T€. Darüber hinaus haben sich die Gewinne aus dem Abgang von Investmentanteilen um 19.086 T€ verringert.
Aufgrund der Pflicht zur Wertaufholung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden im Bereich der Immobilienfonds Zuschreibungen in Höhe von 601 T€ (Vorjahr: 977 T€) vorgenommen.
Zu 4. Sonstige versicherungstechnische Erträge
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge umfassen mit 59 T€ (Vorjahr: 105 T€) Zinsen auf nachentrichtete Beiträge und Umlagen gemäß § 65 bzw. § 63 Abs. 3 Kassensatzung in Fällen, in denen die Anmeldung zur Pflichtversicherung später als sechs Monate nach Beginn der Versicherungspflicht vorgenommen wurde.
Zu 5. Aufwendungen für Versicherungsfälle
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Höhe von 948.314 T€ haben sich aufgrund der gestiegenen Anzahl von Personen, die Leistungen beziehen, um 75.817 T€ (8,69 Prozent) erhöht. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen in Höhe von 806.696 T€ ‒ rund 85 Prozent ‒ ist den Rentenzahlungen zuzuordnen. Darüber hinaus entfallen Aufwendungen in Höhe von 107.301 T€ ‒ rund 11 Prozent ‒ auf die Abgabe von Beständen im Rahmen von Überleitungen.
Zu 6. Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 1.692.067 T€ (Vorjahr: 1.530.217 T€) ergibt sich ausschließlich aus der Veränderung der Deckungsrückstellung. Aus der Erhöhung der Deckungsrückstellung resultiert ein entsprechender Aufwand.
Zu 7. Aufwendungen für Überschussbeteiligungen
Durch die Dotierung der Rückstellung für die Überschussbeteiligung entstanden im Geschäftsjahr Aufwendungen im Abrechnungsverband F für den Tarif 2016 in Höhe von 185 T€ (Vorjahr: 167 T€) sowie im Abrechnungsverband F für den Tarif 2022 in Höhe von 53 T€ (Vorjahr: 0 T€).
Zu 8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb resultieren mit 17.615 T€ (Vorjahr: 14.665 T€) vollumfänglich aus der Kostenverrechnung und mit 0 T€ (Vorjahr: 74 T€) aus direkter Zuordnung.
Zu 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen
Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 39.103 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 14.384 T€ gestiegen.
Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 1.049 T€ auf 12.157 T€. Ursächlich dafür ist hauptsächlich der Anstieg der Personalaufwendungen durch Anpassung inflationsbedingter Trendannahmen im Bereich der Personalrückstellungen und die damit gestiegene Verwaltungskostenumlage für die Kapitalanlage.
Die Abschreibungen nahmen um 15.904 T€ auf 26.918 T€ zu. Sie enthalten im Wesentlichen außerplanmäßige Abschreibungen. Diese entfallen vor allem auf Investmentanteile in Höhe von 26.669 T€ (Vorjahr: 9.623 T€) und auf Beteiligungen in Höhe von 249 T€ (Vorjahr: 15 T€). Auf den Immobiliendirektbestand erfolgten aufgrund im Vorjahr erfolgter vollständiger Einbringung in Fonds keine planmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: 1.373 T€).
Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen verringerten sich um 2.570 T€ auf 27 T€ (Vorjahr: 2.597 T€).
Zu 10. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen belaufen sich auf 90 T€ und beinhalten Aufwendungen für die Erstattung von Sanierungsgeldern für einen Beteiligten aus den Vorjahren.
Zu 12. Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge in Höhe von 13.322 T€ beinhalten vor allem Zinserträge aus laufenden Bankguthaben von 10.627 T€ sowie aus der Auflösung von Zinsanteilen in der Beihilferückstellung von 1.773 T€.
Zu 13. Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 6.980 T€ haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.417 T€ erhöht. Hauptgrund hierfür waren vor allem die gegenüber dem Vorjahr um 938 T€ höheren Aufwendungen für Beratungsleistungen.
Erläuterungen zum Funktionsbereichsausweis der Verwaltungskosten
Entsprechend RechVersV erfolgt ein Funktionsbereichsausweis der Verwaltungskosten, bei dem die Kostenarten durch geeignete Verteilungsschlüssel auf die versicherungstechnischen Funktionsbereiche aufgeteilt werden.
Die zu verteilenden Kostenarten stellen sich wie folgt dar:
2023 in T€ |
2022 in T€ |
|
---|---|---|
Personalaufwendungen | 37.128 | 28.247 |
Sachaufwendungen | 17.315 | 16.243 |
Zinsaufwendungen | 598 | 1.654 |
Gesamt | 55.041 | 46.144 |
Die Personalaufwendungen erhöhten sich um 8.881 T€ aufgrund eines im Wesentlichen inflationsbedingten Anstiegs der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen um 5.895 T€ sowie gestiegenen Gehältern um 1.218 T€ in Folge von Tarifsteigerungen und der Erhöhung der Anzahl der Mitarbeitenden. Darüber hinaus haben sich auch die Rückstellungen für Beihilfen um 1.522 T€ erhöht. Die Zusammensetzung der Personalaufwendungen kann der Anlage 2 des Anhangs entnommen werden.
Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1.072 T€. Grund waren vor allem um 1.096 T€ höhere Aufwendungen für Mieten und deren Nebenkosten sowie um 471 T€ für höhere Aufwendungen für Beratung. Dagegen sind die Aufwendungen für Informationsdienste um 362 T€ gesunken.
Die Zinsaufwendungen verringerten sich um 1.056 T€. Grund dafür sind vor allem um 1.413 T€ niedrigere Zinszuführungen zu den Pensionsrückstellungen.
Im Rahmen der Verrechnung werden die direkt zurechenbaren Kosten wie Zinsaufwendungen im Rückstellungsbereich und übergeordnete Aufwendungen dem Posten 13. Sonstige Aufwendungen zugeordnet. Die übrigen Kosten werden über ein Stufenleiterverfahren auf die entsprechenden versicherungstechnischen Funktionsbereiche gemäß RechVersV aufgeteilt.
Die Kostenverteilung auf die Funktionsbereiche unter Berücksichtigung der direkt zurechenbaren Kosten stellt sich wie folgt dar:
2023 in T€ |
2022 in T€ |
|
Regulierung von Versicherungsfällen | 20.082 | 16.221 |
Versicherungsbetrieb | 17.615 | 14.665 |
Verwaltung der Kapitalanlagen | 10.364 | 9.695 |
Sonstige | 6.980 | 5.563 |
Gesamt | 55.041 | 46.144 |
Weitere Pflichtangaben
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 waren (ohne Vorstandsmitglieder und ruhende Arbeitsverhältnisse, inklusive studentischer Aushilfen) bei der KZVK durchschnittlich 315 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 303) beschäftigt, davon 157 Frauen und 158 Männer. Die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug 82 (Vorjahr: 77). Es waren keine Mitarbeitenden (Vorjahr: 0) befristet beschäftigt. In einem aktiven beamtenähnlichen Dienstverhältnis standen 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 33).
Honorar für die Abschlussprüferinnen und -prüfer
Das Honorar für die Abschlussprüferinnen und -prüfer belief sich im Jahr 2023 auf 240 T€ und betraf mit 209 T€ die Jahresabschlussprüfung sowie mit 31 T€ sonstige Leistungen.
Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die KZVK kann aus Anteilen an genossenschaftlichen Kreditinstituten (Aktivposten B. III. 6.) in Höhe der Haftungssumme von 4.640 T€ (Vorjahr: 4.640 T€) in Anspruch genommen werden (Nachschussverpflichtungen). Das Risiko der Inanspruchnahme ist auf Basis der gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaften als sehr gering einzuschätzen.
Aus Dienstleistungsverträgen ergeben sich noch Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 6.646 T€ (Vorjahr: 5.594 T€).
Es bestehen direkt vereinbarte Kapitalverpflichtungen in Form zugesagter, noch offener Einzahlungen (Commitments) in Investmentvermögen in Höhe von 2.533.989 T€. Im Vorjahr bestanden diese in Höhe von 1.647.985 T€.
Organbezüge
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 691 T€. An ehemalige Organmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden Bezüge in Höhe von 242 T€ gezahlt. Für diese Personengruppe bestanden zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 3.947 T€. Für die Mitglieder der Gremien wurden Sitzungsgelder und Reisekosten in Höhe von 210 T€ aufgewendet.
Organmitglieder
Aufsichtsrat
Dr. Daniel von Borries (Vorsitzender), Meerbusch, ab 01. Juli 2023
Gordon Sobbeck (amtierender stellvertretender Vorsitzender), Köln
Stephan Schwär (stellvertretender Vorsitzender), Freiburg
Weitere Mitglieder
Andrea Hoffmann-Göritz, Bistumsangestellte, Saarbrücken
Jürgen Wilhelm Horstmann, Aktuar DAV, Schwabenheim
Ingo Morell, Geschäftsführer, Olpe
Thomas Rühl, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Salzkotten
Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender, Köln
Olaf Wittemann, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Bergisch Gladbach
Vertreterversammlung
Dr. Alexander Erdland (Vorsitzender), Oelde
Dirk Hucko (amtierender stellvertretender Vorsitzender), Düren
Franz-Josef Plesker (stellvertretender Vorsitzender), Gronau
Weitere Mitglieder
Norbert Altmann, Leiter Personal, Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Paderborn
Kerstin Bettels, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Hildesheim
Dr. Martin Böckel, Verwaltungsdirektor, Köln, bis 31. Januar 2023
Thomas Gäde, Geschäftsführer, Köln
Urs Hagedorn, Rechtsreferent, Freiburg
Georg Hillenkamp, Urlaubsseelsorger, Eckernförde
Stephan Kliem, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Berlin
Dr. Melanie-Katharina Kraus, Leiterin Hauptabteilung XIV – Personal, Rottenburg, ab 01. März 2023
Markus Krogull-Kalb, Pastoralreferent, Trier
Susanne Minten, Geschäftsführerin, Gelsenkirchen
Matthias Müller, Justitiar, Trier, ab 01. Februar 2023
Carsten Offers, Pädagogischer Mitarbeiter, Rüdesheim
Dr. Susanne Pauser, Vorständin für Digitales und Personal, Freiburg, ab 01. Juni 2023
Aloys Raming-Freesen, Leiter Personal und Organisation, Osnabrück, bis 28. Februar 2023
Martin Schenk, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission DCV, Dortmund
Dr. Josef Sonnleitner, Finanzdirektor, Passau
Dr. Georg Souvignier, Sprecher der Mitarbeiterseite der Regional-KODA-NW, Aachen
Jan-Wout Vrieze, Leiter Personal & Gehaltsabrechnung, Magdeburg
Vorstand
Christian Loh (Vorstandsvorsitzender), Odenthal
Dr. Oliver Lang, Leonberg
Dr. Sebastian Leipert, Bergisch Gladbach, ab 01. November 2023