Prognosebericht
Erwartung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zur Branchenentwicklung
Im vergangenen Jahr war die globale Wirtschaftslage neben den geopolitischen Krisen durch die geldpolitischen Reaktionen auf das inflationäre Umfeld geprägt. Dies bewegte auch maßgeblich die Kapitalmärkte. Ein ähnliches Muster ist auch für das Jahr 2024 zu erwarten. Die Märkte werden empfindlich auf Zinsänderungen bzw. Änderungen der Zinserwartungen reagieren. Die Inflation dürfte weiterhin leicht zurückgehen, wobei Zweitrundeneffekte die Lohnkosten steigern werden, was den robusten Arbeitsmarkt jedoch auch 2024 wenig belasten sollte. Dadurch, dass die Märkte deutliche Zinssenkungen der Federal Reserve und der EZB bereits eingepreist haben, besteht im Jahr 2024 negatives Überraschungspotenzial, sollten die Inflationsraten z.B. aufgrund unterschätzter Zweitrundeneffekte höher ausfallen als erwartet und die Zentralbanken in der Folge mit ihren Zinssenkungsschritten hinter den Markterwartungen zurückbleiben.
Auch die globale wirtschaftliche Entwicklung ist mit der Geldpolitik der wichtigsten Notenbanken verknüpft, da die höheren Zinsen sowohl Transaktionen als auch Investitionen einbrechen ließen. Zudem deuten die verschärften Finanzierungsbedingungen in Kombination mit geringer Auslandsnachfrage vor dem Hintergrund eines erstarkenden Euros auf niedriges Wirtschaftswachstum im Euroraum hin. Auch in den USA lassen sich Rezessionsgefahren aufgrund des deutlich gestiegenen Zinses erkennen. Zinssenkungen würden die Finanzierungsbedingungen und damit die wirtschaftlichen Aussichten zumindest kurzfristig verbessern.
Für Versorgungseinrichtungen bot sich im Jahr 2023 nach einer langen Niedrigzinsphase die Gelegenheit, durch Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere Kupons zu sichern, die den Rechnungszins überstiegen. Sollten die Marktzinsen im Jahr 2024 wieder fallen, besteht die Herausforderung darin, geeignete Investments zu finden, die dieses Merkmal weiterhin erfüllen. Darüber hinaus bergen das unsichere ökonomische Umfeld und die schwierigen Finanzierungsbedingungen das Risiko von Insolvenzen von Beteiligten, die die Versorgungseinrichtungen belasten könnten.
Strategische Ausrichtung und voraussichtliche Entwicklung der KZVK
Unmittelbare Auswirkungen der beschriebenen gesamtwirtschaftlichen Lage auf die Entwicklung der Versichertenzahlen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht festzustellen. Infolge der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst im abgelaufenen Jahr wird es auch im kirchlich-karitativen Bereich im Jahr 2024 hohe Entgeltsteigerungen geben, die eine deutliche Erhöhung des durchschnittlichen Beitragsvolumens in einer Größenordnung von ca. 10 Prozent zur Folge haben werden. Dies wird sich entsprechend positiv auf die Einnahmen der KZVK auswirken.
Die betriebswirtschaftlichen Herausforderungen für die Beteiligten sind indes auch im Jahr 2024 als sehr anspruchsvoll einzustufen. Anhaltender Fachkräftemangel sowie steigende Kosten mindern mittelfristig die Ertragskraft in den Sektoren Krankenhäuser, Pflegeheime und mobile Altenpflege, in denen mehr als die Hälfte der Pflichtversicherten der KZVK tätig ist. Daher werden festgestellte Trends wie die Konsolidierung am Krankenhausmarkt, die sich absehbar auch im Jahr 2024 fortsetzen und in ihren längerfristigen Auswirkungen für die KZVK schwer zu beurteilen sind, weiterhin intensiv beobachtet. Vor dem Hintergrund dieser Unwägbarkeiten ist die nachfolgende Beurteilung der Bestandsentwicklung unter Vorbehalt zu betrachten.
Die Zahl der Pflichtversicherten wird analog zum Trend der Vorjahre voraussichtlich weiterhin leicht ansteigen. Gleichzeitig wird die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger durch Renteneintritte stärker ansteigen als die der Pflichtversicherten. Die KZVK bleibt im Bereich der Pflichtversicherung demnach auf einem Wachstumspfad. Bei der Anzahl der Beteiligten wird im Jahr 2024 gemäß dem Trend der Vorjahre mit einem leichten Rückgang gerechnet. Durch den vorherrschenden Trend zu Konsolidierungen werden die Versicherten tendenziell auf weniger rechtliche Einheiten verteilt.
Für das Jahr 2024 rechnet die KZVK mit einem Anteil der Pflichtversicherten mit aktiver freiwilliger Versicherung von gut vier Prozent. Die freiwillige Versicherung wird seit Einführung des neuen Tarifs zum 01. Januar 2022 aktiv unter dem Namen „MehrWert“ beworben. Trotz eines abgesenkten Rechnungszinses kann mit dem neuen Tarif durch wettbewerbsfähige Überschussbeteiligungen ein attraktives Leistungsniveau dargestellt werden. Auch im Jahr 2023 konnten die Versicherten von dieser Überschussbeteiligung profitieren. Insgesamt wird jedoch vorerst weiterhin mit einem Rückgang der Anzahl der freiwillig Versicherten gerechnet, da die Zahl der Renteneintritte und Beitragsfreistellungen auch 2024 höher ausfallen dürfte als die der Neuzugänge. Mittelfristig geht die KZVK wieder von einer steigenden Anzahl an freiwillig Versicherten aus. Die Anzahl der Versorgungsempfänger in der freiwilligen Versicherung wird sich auch im Jahr 2024 weiter deutlich erhöhen.
In der Kapitalanlage profitiert die KZVK von dem im Vergleich zu den vergangenen Jahren höheren Zinsniveau. Das voraussichtliche Marktumfeld sollte weiterhin die Möglichkeit bieten, Neuinvestitionen im Bereich der festverzinslichen Titel des Direktbestandes einzugehen, die bei guter Bonität renditeseitig über dem Rechnungszins liegen. Das festverzinsliche Portfolio des Direktbestands dient zur Deckung der passivseitigen Zahlungsverpflichtungen. Aufgrund der äußerst konservativen Anlagepolitik in diesem Teil des Portfolios ist, trotz der herausfordernden Wirtschaftslage, von keinem signifikanten Anstieg der Ausfallrisiken auszugehen.
Der Anteil der Kapitalanlage, der primär nicht der Deckung der passivseitigen Zahlungsverpflichtungen, sondern dem Erwirtschaften der notwendigen Zusatzrendite zur Erreichung der Zielnettoverzinsung dient, wird in seiner Zusammensetzung entsprechend der mittelfristigen Planung ausgerichtet. Diese sieht im Zielbild vor, einen Anteil von etwa drei Viertel dieses Portfolioteils in Eigenkapital-Anlagen wie Aktien, Private Equity, Infrastruktur und Immobilien zu investieren. Nach der – aufgrund der sich geänderten Zinssituation – leichten Anpassung in Richtung Fremdkapital-Investments im zurückliegenden Jahr wird sich die Allokation für das Jahr 2024 wieder einen Schritt in Richtung der mittelfristigen Planallokation bewegen.
Hinsichtlich der sich veränderten Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt wird im Aktienbereich das bestehende Wertsicherungskonzept unter Einsatz derivativer Sicherungsinstrumente schrittweise reduziert. Den Risiken im Aktienbereich wird unter anderem mit einer niedrigeren Allokation von Aktien begegnet. Die vom Kapitalmarkt für 2024 erwarteten sinkenden Zinsen können den Fremdkapital-Investments Rückenwind geben und zu Bewertungsanstiegen führen. Zu potenziellen Kursverlusten könnte es bei negativen Abweichungen von dieser Markterwartung und ebenso durch fortgesetzte Bewertungskorrekturen am Immobilienmarkt kommen.
Basis der Kapitalanlagetätigkeit bleibt die Orientierung an den langfristigen versicherungsseitigen Verpflichtungen und ein entsprechend ausgerichtetes Risikomanagement. Bezogen auf den mittleren Kapitalanlagebestand wird für 2024 eine Nettoverzinsung von 3,25 Prozent angestrebt.
Die KZVK bewegt sich im Jahr 2024 weiter auf dem von ihr eingeschlagenen strategischen Entwicklungspfad, der durch eine verstetigte Nettoverzinsung den Kapitaldeckungsgrad über die nächsten Jahre sukzessive auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2026 ansteigen soll, soweit es die vorhandenen Bewertungsreserven zulassen.
Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Ausgleichspostens in der Pflichtversicherung stehen der Deckungsrückstellung auf der Passivseite weniger Vermögenswerte auf der Aktivseite gegenüber, die Ertrag bringend angelegt werden können. Dies muss bei der Beurteilung des erwarteten Jahresergebnisses berücksichtigt werden. Dadurch reicht der aktuell für den Zeitraum der Angleichungsphase erhobene auskömmliche Beitrag von 6,00 Prozent bis auf Weiteres noch nicht aus, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. Die KZVK rechnet daher im Jahr 2024 wieder mit einem Jahresfehlbetrag.
Der Ausgleichsposten in der Pflichtversicherung ist durch den satzungsmäßigen Rechtsanspruch der KZVK gegenüber ihren Beteiligten auf künftige Beitragszahlungen gedeckt. Auf der Basis fortlaufend aktualisierter Prognosen der langfristigen finanziellen Entwicklung der KZVK unter Verwendung der Rechnungsgrundlagen der Finanzierung nach technischem Geschäftsplan und unter Berücksichtigung aktueller Einschätzungen zur erwarteten Entwicklung des Beitragssatzes sowie des Bestandes und der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der Versicherten und der daraus resultierenden künftigen Beitragseinnahmen wird der Ausgleichsposten als nachhaltig tragfähig bewertet. Die KZVK geht davon aus, den Ausgleichsposten in Relation zu den versicherungstechnischen Rückstellungen kontinuierlich und langfristig abschmelzen zu können.
Köln, 28. März 2024
Der Vorstand
Christian Loh
(Vorstandsvorsitzender)
Dr. Oliver Lang
Dr. Sebastian Leipert