Risikobericht und Chancenbericht

Allgemeines

Als Zusatzversorgungskasse hat die KZVK die dauerhafte Leistungserfüllung gegenüber ihren Versorgungsberechtigten und damit die langfristige Finanzierung der bestehenden Verpflichtungen sicherzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems identifiziert, bewertet, gesteuert, überwacht und berichtet werden. Die Grundlage dafür bildet die von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Risikostrategie der KZVK. Das Risikomanagementsystem ist aufgrund seiner elementaren Bedeutung ein integraler Bestandteil des Führungs- und Steuerungssystems der KZVK.

Risikomanagement der KZVK

Das Risikomanagementsystem der KZVK wurde in freiwilliger Anlehnung an die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Zusatzversorgung im Allgemeinen sowie der KZVK im Speziellen eingerichtet. Die KZVK richtet sich dabei nach dem BaFin-Rundschreiben 8/2020 (VA) zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV), das zum 01. Juni 2021 in Kraft getreten und von der Verbandsaufsicht des VDD mit Schreiben vom 20. Januar 2021 auch für die KZVK als maßgeblich erklärt worden ist. Zugleich ist das BaFin-Rundschreiben 9/2020 (VA) Maßstab für die Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB). Die KZVK führt auf dieser Basis jährliche ERB-Prozesse durch, die jeweils in einen ERB-Bericht münden.

Das Risikomanagementsystem der KZVK gewährleistet, dass sowohl die bestehenden als auch zukünftige Risiken möglichst kontrollierbar und kalkulierbar gehalten werden.

Das Risikomanagement umfasst

Um ein effektives Risikomanagementsystem sicherzustellen, hat die KZVK geeignete Risikomanagementfunktionen eingerichtet, darunter die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) als eine Schlüsselfunktion der KZVK. Die Organisation und das Zusammenwirken der einzelnen Schlüsselfunktionen (neben der URCF die Compliance-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Interne Revision) sind wesentlich für ein wirksames internes Risikosteuerungs- und Risikokontrollsystem. Dabei sind die Funktionen des Risikomanagements eng miteinander verzahnt und die Rollen, Aufgaben und Berichtswege im Sinne sogenannter Verteidigungslinien klar definiert.

Aufbauorganisatorisch erfolgt eine strikte Funktionstrennung zwischen risikonehmenden und risikoüberwachenden Funktionen. Die für den Aufbau von Risikopositionen verantwortlichen Stellen dürfen nicht gleichzeitig mit deren Überwachung und Kontrolle betraut sein. Die URCF ist als Schlüsselfunktion etabliert und wird in die Entscheidungen auf Vorstandsebene eingebunden.

Für die Diskussion und Beurteilung der Risikosituation hat die KZVK einen Risikoausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands sowie Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Asset-Liability-Management (ALM)-Koordination, Risikocontrolling, Kapitalanlage-Management, Planung & Monitoring sowie der Versicherungsmathematischen Funktion. Bei Bedarf werden Vertreter weiterer Organisationseinheiten eingebunden. Der Risikoausschuss beurteilt in monatlichen Sitzungen die Risikosituation der KZVK unter Berücksichtigung der aktuellen Markt- und Geschäftsentwicklung, diskutiert über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen, veranlasst deren Umsetzung und hält diese nach. Im Risikoausschuss wird die Risikoberichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat sowie der Verbandsaufsicht des VDD diskutiert und analysiert. Darüber hinaus initiiert der Risikoausschuss Entscheidungen zum Umgang mit wesentlichen Risiken. Im Bedarfsfall werden zusätzlich Ad-hoc-Risikoausschüsse durchgeführt.

Die KZVK ist in ihrem allgemeinen unternehmerischen Handeln und in der Durchführung ihres spezifischen Versorgungsauftrags teils wesentlichen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken wurden auch im Berichtsjahr im Rahmen der Risikoinventur identifiziert und im Risikomanagementprozess bewertet sowie nachverfolgt.

Die KZVK hat im Jahr 2024 ihr Projekt zur Anschaffung und Implementierung eines neuen Software-Tools zur Risikobewertung der Kapitalanlagen erfolgreich abgeschlossen. Mit dem neuen Tool ist eine deutlich effizientere und granularere Risikoberechnung der Kapitalanlagen möglich. Damit wurde ein weiterer Baustein zur zukunftssicheren Ausrichtung des Risikomanagements der KZVK auf Basis moderner und professioneller Anwendungen gelegt.

Strategische Risiken

Das primäre Unternehmensziel der jederzeitigen und dauerhaften Sicherstellung aller vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen insbesondere gegenüber den Versorgungsberechtigten soll durch ein risikobewusstes Verhalten in allen Unternehmensbereichen unterstützt werden.

Strategische Risiken können sich aus geschäftspolitischen Entscheidungen ergeben. Dazu zählen auch Risiken, die dadurch entstehen, dass Geschäftsentscheidungen nicht an Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds angepasst werden. Darunter fällt sowohl das Risiko, dass sich Erwartungen an bestimmte Entwicklungen nicht erfüllen, als auch das Risiko, dass die in der Unternehmensstrategie vorgesehenen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Strategische Risiken treten oft im Zusammenhang mit anderen Risiken auf. Beispielsweise kann die Art der Kommunikation gegenüber den beteiligten Arbeitgebern weitreichende Konsequenzen über die einzelnen Beteiligtenverhältnisse hinaus haben. Deshalb agiert die KZVK hier mit Transparenz und einer konsistenten Kommunikation in Partnerschaft mit ihren Beteiligten.

Zur Einschätzung ihrer finanziellen Lage nutzt die KZVK unterschiedliche Bewertungsmethoden bei gleichzeitiger Betrachtung der Aktiv- und der Passivseite. Dabei werden sowohl deterministische als auch stochastische Projektionsrechnungen angewendet. Aus dieser Betrachtung werden Maßnahmen abgeleitet, um die dauerhafte Leistungskraft der KZVK, nicht zuletzt vor dem Hintergrund identifizierter zukünftiger Potenziale und Chancen, zu stärken. Solche Maßnahmen gehen mit bestimmten Annahmen zu Beitragseinnahmen, Bestandsentwicklung, Kapitalerträgen und Kapitalmarktentwicklungen einher. Es wird regelmäßig aktuariell überprüft, inwieweit die tatsächliche Entwicklung den Annahmen entsprechend verläuft.

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben im Schnitt des Jahres 2024 um 2,2 Prozent zugelegt. Damit lag die Inflation deutlich unter den Teuerungsraten der beiden Vorjahre. Unternehmen stehen weiterhin und zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Gestiegene Kosten können (beispielsweise im Krankenhaus- oder Pflegebereich) nicht in vollem Maße an die Kunden weitergegeben werden. Außerdem sind (Re-)Finanzierungen für die Unternehmen im abgelaufenen Jahr herausfordernd geblieben. Diese Belastungen sind auch in den Branchen der KZVK-Beteiligten zu beobachten. So war im Jahr 2024 erneut eine erhöhte Anzahl von Insolvenzverfahren im Krankenhausbereich zu verzeichnen. Diese Entwicklungen beobachtet die KZVK sehr genau, unter anderem durch eine detaillierte Analyse ihrer Beteiligtenstruktur.

Es zeigte sich, dass die Beteiligten der KZVK in der Vergangenheit robuster gegenüber Insolvenzen aufgestellt waren als die meisten ihrer Mitbewerber. Dennoch stellen die aktuellen Marktbedingungen auch sie vor große Herausforderungen. Die KZVK wird die Entwicklung weiter genau verfolgen und insbesondere potenzielle Auswirkungen auf die langfristige Finanzierung der Verpflichtungen in den Blick nehmen, um im Bedarfsfall rechtzeitig passende Maßnahmen ableiten zu können.

Die KZVK als kirchliches Unternehmen nimmt schon seit Jahren Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) in den Blick. Die Leitlinien zu Ethik und Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der KZVK stellen einen integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Durch die Bündelung der entsprechenden Aufgaben in der Abteilung Kapitalanlage-Governance ist sichergestellt, dass ESG- und Regulierungsanforderungen im Bereich der Kapitalanlage gesamthaft betrachtet werden. Auch agiert die KZVK innerhalb des Rahmens, den die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken mit ihrer Orientierungshilfe „Ethisch‐nachhaltig investieren“ gesetzt haben. Als eine Transparenzmaßnahme trat die KZVK im Jahr 2023 der Principles-for-Responsible-Investment-Initiative (PRI) bei und hat 2024 erstmals einen entsprechenden – zunächst noch unveröffentlichten – Transparenzbericht („Private Transparency Report“) erstellt und bei PRI zur Bewertung eingereicht. Ab dem Jahr 2025 ist der Übergang in die regelmäßige Erstellung und Veröffentlichung eines Transparenzberichts vorgesehen.

Mit der Initiierung eines unternehmensweiten Nachhaltigkeitsprojektes im Jahr 2024 möchte die KZVK als verantwortungsbewusstes Unternehmen ESG-Aspekte in allen Bereichen der Aufbau- und Ablauforganisation weiter stärken.

Die bestehenden wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die KZVK fortwährend bewertet, um frühzeitig Anpassungen der strategischen Ausrichtung vornehmen zu können.

Versicherungstechnische Risiken

Versicherungstechnische Risiken ergeben sich dadurch, dass die der Beitrags- und Leistungskalkulation zugrunde liegenden Annahmen von den tatsächlichen Gegebenheiten im Zeitablauf abweichen können. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf den Rechnungszins, die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die Bestandsentwicklung, die Kostensätze und das Renteneintrittsalter.

Die Leistungskalkulation in der Pflichtversicherung ergibt sich aus dem Leistungsrecht, das durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes und die arbeitsrechtlichen Gremien der (Erz-)Bistümer und der Caritas, aber nicht durch die KZVK festgelegt wird. Die KZVK kann dementsprechend insbesondere auf der Finanzierungsseite reagieren, weniger auf der Leistungsseite. In der freiwilligen Versicherung wird das Leistungsrecht hingegen durch die KZVK bestimmt. Neben der Ablösung bestehender Tarife durch die Einführung neuer Tarife ist eine Einflussnahme auch in Form einer Herabsetzung von Anwartschaften und Ansprüchen möglich. Diese hätte jedoch eine direkte Einstandspflicht der Arbeitgeber bei Rentenbeginn zur Folge.

Jährlich wird in der Pflicht- und der freiwilligen Versicherung durch den Verantwortlichen Aktuar überprüft, inwieweit die Kalkulationsannahmen noch mit den tatsächlichen Verhältnissen und den Erwartungen bezüglich zukünftiger Entwicklungen des Rechnungszinses, der biometrischen Rechnungsgrundlagen, der Bestands- und Entgeltentwicklung, der Kostensätze und des Renteneintrittsalters übereinstimmen.

In der Pflichtversicherung sind bei dieser aktuariellen Überprüfung ‒ anders als in der privaten Versicherungswirtschaft ‒ die tarifvertraglichen Grundlagen des Punktemodells sowie die Besonderheiten dieses Versorgungssystems der betrieblichen Altersversorgung, das durch einen regelmäßigen Neuzugang charakterisiert ist, zu berücksichtigen. Dies ist von besonderer Relevanz bei der Bewertung temporärer Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den langfristigen Annahmen bezüglich der versicherungstechnischen Rechnungsgrundlagen, insbesondere des Rechnungszinses.

Zur Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen in der Pflicht- und freiwilligen Versicherung werden die in den Beständen tatsächlich beobachteten Todesfälle von Rentenempfängerinnen und -empfängern, die tatsächlich beobachteten Erwerbsminderungsfälle und die Wahrscheinlichkeit, bei Tod verheiratet zu sein, mit den rechnungsmäßig erwarteten Fallzahlen verglichen. Aufgrund von möglichen Zufallsschwankungen werden für die Untersuchung der Bestände jeweils die Daten für mehrere Jahre herangezogen.

Die rechnungsmäßigen Kostensätze des Punktemodells sind ebenfalls durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes vorgegeben. Die tatsächlichen Kosten der Verwaltung werden durch die Beiträge in der Pflicht- und freiwilligen Versicherung abgedeckt.

Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist von der KZVK nicht zu beeinflussen, da es von individuellen Entscheidungen der Versicherten abhängt. Bei vorzeitigem Rentenbeginn werden Zugangsfaktoren in Analogie zur gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Bei der Bewertung wird ein Renteneintrittsalter von 63 Jahren mit entsprechenden Zugangsfaktoren angesetzt, um das Risiko einer Aufwandserhöhung durch vorzeitige Leistungsfälle in der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch angemessen darzustellen. Dieser Ansatz ist unverändert angemessen, da Rentenleistungen in einer Vielzahl von Fällen vor Beginn der Regelaltersgrenze beantragt und bewilligt werden.

Abweichend hiervon wird im aktuellen Tarif der freiwilligen Versicherung ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren angesetzt. In diesen Fällen werden bei vorzeitigem Abruf der Altersrente Zugangsfaktoren unabhängig von den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zugangsfaktoren sind versicherungsmathematisch auskömmlich kalkuliert, sodass das Risiko eines erhöhten Aufwands durch vorzeitigen Bezug der Altersrente als sehr gering eingeschätzt wird.

Seit der Einführung des Punktemodells hat die KZVK die versicherungstechnischen Annahmen mehrfach angepasst: In der Pflichtversicherung wird der der Leistungskalkulation zugrunde liegende Rechnungszins des Punktemodells mit 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und 5,25 Prozent während der Leistungsphase einschließlich einer jährlichen Erhöhung der laufenden Renten um 1 Prozent (Rentendynamik) nicht für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung wird seit 2014 vielmehr ein einheitlicher Rechnungszins von 3,25 Prozent zuzüglich der Rentendynamik angesetzt. Dieser Ansatz kann unter Berücksichtigung der erzielten und der langfristig erwarteten Erträge im aktuellen Versorgungssystem bei Anwendung der beschlossenen Beitragssätze zur Pflichtversicherung beibehalten werden.

In der freiwilligen Versicherung sind aufgrund von Tarifanpassungen im Jahr 2016 und der Einführung neuer Tarifgenerationen unterschiedliche Rechnungszinsen maßgeblich. Für Neuabschlüsse ab dem 01. Januar 2022 beträgt der Rechnungszins 0,25 Prozent.

Sowohl in der Pflichtversicherung als auch in der freiwilligen Versicherung legt die KZVK zur Berechnung der Deckungsrückstellung die Heubeck-Richttafeln 2018 G, angepasst an die Bestände der KZVK, zugrunde.

Der Verantwortliche Aktuar kommt in seinem Bericht zur Finanzlage und Überschussverwendung für das Geschäftsjahr 2024 bezüglich des Abrechnungsverbandes G der Pflichtversicherung zu dem Ergebnis, dass die rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Pflichtbeitrags und der Deckungsrückstellung hinsichtlich Verzinsung, Biometrie, Kosten und Bestands- sowie Entgeltentwicklung als beste Schätzwerte als angemessen anzusehen sind.

Die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen in der Pflichtversicherung wird insgesamt als gewährleistet angesehen. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage des von der Vertreterversammlung beschlossenen, seit 01. Januar 2020 gültigen neuen Finanzierungssystems. Dabei besteht die Möglichkeit, den auskömmlichen Beitrag sowie den nach Beendigung des Angleichungszeitraums zu erhebenden Pflichtbeitrag an geänderte Finanzierungserfordernisse anzupassen. Auch wird die Tragfähigkeit des Ausgleichsposten vom Aktuar als gewährleistet angesehen.

Im Abrechnungsverband F stärkt der fortgeführte Aufbau einer Verlustrücklage die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen. Grundsätzlich sieht der Verantwortliche Aktuar diese unter der Voraussetzung gewährleistet, dass die benötigte Verzinsung von ca. 3 Prozent auch mittel- bis langfristig erreicht wird. Die Rechnungsgrundlagen des neuen Tarifs 2022 sind so bemessen, dass seinen Anforderungen an die Sicherheiten eines für den Neuzugang offenen Tarifs angemessen Rechnung getragen wird.

Risiken und Chancen aus Kapitalanlagen

Das Portfolio der KZVK beinhaltet unterschiedliche Anlageklassen. Deren Risiken werden identifiziert, bewertet, überwacht, gesteuert, kontrolliert und in die Berichterstattung einbezogen. Hauptsächlich wird in die Anlageklassen Aktien, Immobilien, Private Equity, Private Debt und Infrastruktur sowie in verschiedene Anlageklassen im Bereich börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere investiert.

Risiken aus Kapitalanlagen sind im Wesentlichen

Um diesen Risiken Rechnung zu tragen, verfolgt die KZVK eine an den Kriterien Sicherheit, Ertrag, Liquidität, Qualität und Nachhaltigkeit orientierte Anlagestrategie mit dem Ziel, das ihr anvertraute Vermögen bestmöglich im Interesse der Versicherten zu verwalten.

Das aktuelle Zinsumfeld birgt für die KZVK weiterhin die Chance, mit festverzinslichen Titeln guter Bonität grundsätzlich eine auskömmliche Rendite zu erzielen. Das Marktzinsniveau ist im Jahresvergleich leicht angestiegen, während die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen gesunken sind. Infolge dieser gegenläufigen Entwicklungen haben sich bei den Renditen für Unternehmensanleihen insgesamt keine starken Änderungen ergeben. Der in den Vorjahren als Reaktion auf den Zinsanstieg begonnene moderate Abbau von Aktienbeständen ist 2024 abgeschlossen worden. Zugleich sind bislang eingesetzte derivative Instrumente zur Absicherung von Aktienrisiken vollständig aufgelöst worden. Die Aktienquote soll laut strategischer Planung 2025 in etwa konstant gehalten werden.

Eigenkapital-Investments bleiben auch bei dem aktuellen Zinsniveau ein essenzieller Bestandteil der Kapitalanlage der KZVK, der auch im Jahr 2025 vor allem durch Investments in Private Equity und Infrastruktur weiter ausgebaut werden soll. Die hier erwartete Rendite liegt deutlich über der von bonitätsstarken festverzinslichen Anlagen, beinhaltet jedoch höhere Risken. Vor dem Hintergrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und der unsicheren geopolitischen Lage ist ein aktives Management des Portfolios im Hinblick auf die daraus resultierenden Risiken und Entwicklungen weiterhin elementar. Zinssenkungen, die über die Erwartungen der Marktteilnehmer hinaus gehen, können im Jahr 2025 ebenso wie ein sich aufhellendes wirtschaftliches Bild für steigende Kurse sorgen. Erhebliche Risiken und ein nicht unerhebliches Kursverlustpotenzial bestehen hingegen bei einem Wiederaufleben inflationärer Tendenzen und einer daraus folgenden Abkehr der Zentralbanken, insbesondere in den USA, von ihrem Zinssenkungspfad.

Das Marktpreisrisiko bei Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren ergibt sich aus der Volatilität der Marktpreise. Um die möglichen Auswirkungen auf die Kapitalanlagen einschätzen zu können, bedient sich die KZVK eines Value-at-Risk-Ansatzes. Kreditrisiken und damit auch den Risiken eines Adressausfalls wird mit einer geeigneten Bonitätsbetrachtung bei Erwerb und über die gesamte Haltedauer der Investition begegnet. Bei festverzinslichen Wertpapieren hat die KZVK ein Emittentenlimitsystem (Streuungsquoten) implementiert.

Die Streuung zum 31. Dezember 2024 ist in der folgenden Tabelle zu sehen.

Bonität nach Ratingklassen


in Mio. €

in %
Investment Grade 13.139 88,58
davon AAA 3.279 22,11
davon AA+/AA/AA-/A+/A/A- 5.671 38,23
davon BBB+/BBB/BBB- 4.189 28,24
Non-Investment Grade 1.690 11,39
davon BB+/BB/BB- 1.332 8,98
davon B+/B/B- 331 2,23
davon CCC+/CCC/CCC- 27 0,18
Ohne Rating 4 0,03
Gesamt1 14.833 100,00
1 Marktwert der zinstragenden Kapitalanlage inklusive Durchschau der Zielfonds im Masterfonds.

Hinsichtlich der Konzentrationsrisiken folgt die KZVK den Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Anlageverordnung und diesbezüglicher Rundschreiben der BaFin sowie den in internen Anlagerestriktionen kodifizierten Regeln zur Mischung.

Die zehn größten Emittenten im Bestand machen 12,51 Prozent des gesamten Kapitalanlagebestands aus (Buchwertbetrachtung). Das größte Einzelrisiko liegt mit 1,60 Prozent beim Land Baden-Württemberg, gefolgt vom Königreich Spanien mit 1,56 Prozent.

Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen der KZVK nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden können. Um die Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen, hält die KZVK im Rahmen des Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von laufenden Guthaben sowie Tages- und Termingeldern vor. Zusätzlich sind die festverzinslichen Wertpapiere, insbesondere durch Orientierung an deren Marktgängigkeit, so investiert, dass kurzfristige Liquidierbarkeit weitgehend gewährleistet ist. Neuanlagen werden allerdings hinsichtlich ihrer Fälligkeitsstruktur so an die versicherungsseitigen Auszahlungsverpflichtungen angepasst, dass bei erwartungsgemäßem Verlauf der Zahlungsströme über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren kein liquiditätsgetriebener Bedarf zum Verkauf von Kapitalanlagen besteht. Eine tägliche Liquiditätsüberwachung für kurzfristige Zahlungsanforderungen sowie eine monatlich rollierende Liquiditätsplanung mit einjährigem Horizont unterstützen den Prozess.

Insbesondere bei Investments in den an privaten Märkten gehandelten Anlageklassen (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur, Immobilien) können sich Risiken aus deren Illiquidität und somit aus einer erschwerten Veräußerbarkeit ergeben. Dem begegnet die KZVK durch sorgfältige Prüfungen im Vorfeld von Anlageentscheidungen, durch eine kontinuierliche Beobachtung der einzelnen Investments sowie durch eine ausgewogene Mischung zwischen den Anlagen. Zudem wird das Liquiditätsrisiko mittels ALM-Projektionen gesamthaft betrachtet, um das Risiko aus diesen illiquiden Assetklassen geeignet eingrenzen zu können.

Immobilien sind zwar von Zinsrisiken nur indirekt betroffen, unterliegen diesen bezüglich Preisfindung bzw. Refinanzierung bestehender Objekte jedoch nachgelagert mit Zeitverzögerung. Daneben existieren Nutzungs- und Vermietungsrisiken, die sich bei Eintrübung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschärfen können. Die KZVK begegnet diesen Risiken durch einen sorgfältigen Auswahlprozess ihrer Immobilien-Investments, was sich in einer ausgewogenen Segment- und Mieterdiversifikation niederschlägt.

Die schon im Jahr 2023 zu beobachtenden Verwerfungen an den Immobilienmärkten führten vereinzelt auch 2024 zu Insolvenzen von Immobilienunternehmen und Projektentwicklern. Beispiele sind die D.I.I. oder die Gröner Group, die im Zusammenhang mit der Markt- und Zinsniveaukorrektur im Jahr 2024 zahlungsunfähig wurden. Am stärksten betroffen sind weiterhin Immobilienunternehmen mit einem ausgeprägten Fokus auf Projektentwicklung. Das KZVK-Portfolio ist von keinem dieser Insolvenzfälle betroffen, kann sich der angespannten Marktlage aber auch nicht vollständig entziehen.

Projektentwicklungen werden ausschließlich über beauftragte Fondsmanager abgewickelt. Ende 2024 befand sich nur ein Projekt mit einer verzögerten Fertigstellung bzw. Kostenüberschreitung im Portfolio. Die angespannte Gesamtlage am Immobilienmarkt machte sich im KZVK-Portfolio mit einem leichten Bewertungsrückgang auf Jahressicht bemerkbar.

Die KZVK hält Kapitalanlagen ihren Verpflichtungen entsprechend größtenteils in Euro denominiert. Den vorhandenen Fremdwährungsrisiken, ausschließlich im Investmentfondsbereich, wird im Bereich börsennotierter Anlagen durch ein regelgebundenes Sicherungskonzept unter Einsatz derivativer Sicherungsinstrumente begegnet. Ungesicherte Währungspositionen bestehen in geringer Höhe, überwiegend in nicht börsennotierten Anlagen in US-Dollar.

Die Ausrichtung der Kapitalanlage an ethischen, sozialen und Governance-Anforderungen (ESG) gemäß den „Leitlinien für eine ethisch-nachhaltige Kapitalanlage in der KZVK“ folgt einem prozessualen Ansatz. So wurden Prozesse verankert, um ESG-Aspekte umfassend bei allen Investmententscheidungen der KZVK zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Prozesse für die Auswahl der Fondsmanager und Geschäftspartner sowohl bei börsennotierten Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen als auch bei nicht börsennotierten Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur, Private Equity oder Private Debt. Dabei verfolgt die KZVK das Ziel, Partner mit besonderer ESG-Kompetenz zu identifizieren, die das Anliegen einer ethisch-nachhaltigen Kapitalanlage nachvollziehen und im Sinne der KZVK umsetzen können. Auf diese Weise begegnet die KZVK potenziellen ESG-Risiken bereits im Vorfeld von Investmententscheidungen.

Alle genannten Risiken können potenziell einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KZVK haben. Allerdings ist die alleinige und periodenbezogene Betrachtung nur der Risikoaspekte nicht sachgerecht. Vielmehr bedarf es angesichts der Ertragserfordernisse bzw. der bestehenden Leistungsverpflichtungen der KZVK einer Berücksichtigung der mit der Risikoübernahme verbundenen mittel- und langfristigen Chancen.

Der Einsatz geeigneter Analyseinstrumente sowie eine angemessene Aufbau- und Ablauforganisation gewährleisten, dass die KZVK ihre Kapitalanlagerisiken adäquat identifizieren, bewerten, steuern, überwachen und berichten kann. Die KZVK nutzt moderne Projektionsmodelle für das Asset-Liability-Management, um über deterministische und stochastische Projektionen die mittel- wie langfristige Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken bewerten und frühzeitig steuern zu können.

Mit kurzfristiger Perspektive werden Kapitalanlagerisiken bei der KZVK einerseits durch adäquate interne Kontrollverfahren und andererseits durch ein IT-gestütztes Frühwarnsystem auf täglicher, wöchentlicher und monatlicher Basis überwacht. Die Einhaltung der internen und externen Vorgaben wird so sichergestellt. Unterstützt wird dies durch eine stringente Auswahl der Einzelinvestments und eine hohe Diversifikation des Gesamtportfolios.

Zum Bilanzstichtag sind keine bestandsgefährdenden Risiken in den Kapitalanlagen erkennbar.

Rechtliche Risiken

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Bund, Ländern und der EU sowie die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, sofern sie von den arbeitsrechtlichen Gremien des Dritten Weges übernommen werden, und die dazu ergangene Rechtsprechung können die Rahmenbedingungen für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung erheblich beeinflussen. Die KZVK beobachtet die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung kontinuierlich und systematisch. Sie bringt sich vor allem über die AKA in die Meinungsbildungsprozesse und Gesetzgebungsverfahren aktiv ein.

Das mit Wirkung zum 01. Januar 2020 reformierte Finanzierungssystem der Pflichtversicherung wurde unter Beteiligung aller betroffenen Parteien konzipiert und intensiv kommuniziert und erläutert. Dadurch konnte eine breite Akzeptanz des neuen Systems, insbesondere bezüglich des im November 2020 erstmals erhobenen Angleichungsbeitrags, erreicht werden. Trotz des breiten Konsenses über die rechtliche und aktuarielle Notwendigkeit des Angleichungsbeitrags als neues Finanzierungsinstrument sind juristische Auseinandersetzungen während seiner Erhebungsdauer voraussichtlich bis zum Jahr 2026 nicht ausgeschlossen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür ist aus Sicht der KZVK derzeit jedoch als gering einzuschätzen und bislang ist es nicht zu entsprechenden Auseinandersetzungen gekommen.

Operationelle Risiken

Die operationellen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebs, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen können. Operationellen Risiken begegnet die KZVK insbesondere mit internen Kontrollen, der stetigen Verbesserung ihrer Prozesse, technischen Sicherheitseinrichtungen sowie der Einhaltung gesetzlicher und weiterer anerkannter Standards. Die operationellen Chancen und Risiken, auf die die KZVK im Jahr 2024 einen besonderen Fokus legte, werden im Folgenden beschrieben.

Die digitale Transformation der Geschäftsprozesse bringt neben Effizienzsteigerungen auch eine notwendige Stärkung der operationalen Resilienz in Bezug auf den jeweiligen Prozess mit sich. Dem steht jedoch eine zunehmende Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie gegenüber. Dadurch ergibt sich auch eine stetige Vergrößerung der Angriffsfläche für Cyberangriffe.

Die KZVK reagiert darauf mit einer integrierten Betrachtungsweise von Aufbau- und Ablauforganisation und der Informations- und Kommunikationstechnologie. Hierbei ist eine „digitale operationale Resilienz“ das Ziel. Die damit verbundenen Herausforderungen nimmt die KZVK sehr ernst. Sie orientiert sich daher freiwillig an den Best Practices, die im Rahmen der EU-Verordnung DORA („Digital Operational Resilience Act“) definiert werden.

So wird die durch den anstehenden Umzug der KZVK erforderliche Verlagerung der Rechenzentren genutzt, um durch Aufbau eigener Server in einem extern betriebenen Colocation-Rechenzentrum sowohl eine Verbesserung der Effizienz in der Verarbeitung als auch eine weitere Steigerung der operativen Resilienz und IT-Sicherheit zu erreichen. Als Anbieter wurde bereits im Jahr 2024 ein weltweit führendes Unternehmen für den Betrieb von Rechenzentren ausgewählt. Für das Jahr 2025 ist der Aufbau von insgesamt drei hochsicheren Rechenzentren vorgesehen, die durch ihre Betriebsredundanz und Georedundanz die möglichen Ausfallrisiken weiter minimieren und somit die Betriebssicherheit weiter steigern.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagementsystems der KZVK wurde auch im Jahr 2024 vorangetrieben. Die zum Schutz der KZVK implementierten Sicherheitsmaßnahmen waren erneut Gegenstand von Analysen und externen Bewertungen, deren Ergebnisse zu weiteren Verbesserungen geführt haben.

Für die Reputation und die Steigerung ihrer Bekanntheit hat die KZVK ihre seit Jahren andauernden Aktivitäten in diesem Bereich in einer neuen Wort-Bild-Marke „Werte für ein gutes Leben“ verdichtet. Sie wurde im Juli 2024 ausgerollt und von Kommunikationsmaßnahmen flankiert, die die positive Emotionalisierung der Marke sichtbar nach außen tragen.

Der anhaltende Fachkräftemangel stellt auch für die KZVK eine wesentliche personalpolitische Herausforderung dar. Zur gezielten Risikominderung wurde im Jahr 2024 die neue Karriereseite der KZVK eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Attraktivität der KZVK als Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt transparenter zu machen und qualifizierte Fachkräfte langfristig zu gewinnen.

Im Rahmen der Personalentwicklungsstrategie wurden im Jahr 2024 interne Kandidaten für eine Neuauflage des Potentialentwicklungsprogramms (PEP) identifiziert. Damit leistet die KZVK einen wichtigen Beitrag zur Bindung und Entwicklung qualifizierter Fach- und Führungskräfte.

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