Anhang

Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung satzungsmäßiger Bestimmungen und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auf Basis der Durchführungsvorschriften zu § 54 Abs. 2 Kassensatzung nach der „Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen“ (RechVersV) in der aktuellen Fassung sowie unter Berücksichtigung satzungsspezifischer Besonderheiten der KZVK aufgestellt.

Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verwendet die KZVK das Formblatt 1 (Bilanz) und das Formblatt 3 (Gewinn- und Verlustrechnung) der RechVersV in der jeweils gültigen Fassung mit den sich aus der Satzung und der spezifischen Geschäftstätigkeit der KZVK ergebenden Modifikationen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Bilanzposten „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“, „Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“, „Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“, „Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen“, „Namenschuldverschreibungen“, „Schuldscheinforderungen und Darlehen“ sowie „Andere Kapitalanlagen“ werden grundsätzlich nach § 341 Abs. 1 und 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei allen Vermögensgegenständen wird das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet.

Beteiligungen sind gemäß § 255 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB zum Bilanzstichtag angesetzt.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sind mit dem Nominalwert, vermindert um geleistete Tilgungen, gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen werden mit dem Nennwert unter Anwendung des Wahlrechts nach § 341c HGB angesetzt. Disagio-Beträge werden passivisch, Agio-Beträge aktivisch abgegrenzt.

Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie die übrigen Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach § 341c Abs. 3 HGB bewertet. Die Inhaberschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB sowie nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.

Einlagen bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.

Andere Kapitalanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bilanziert.

Forderungen werden mit dem Nennwert aktiviert. Sofern erforderlich, werden Einzelwert-und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Auf die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber den Beteiligten einschließlich der Forderungen aus dem Finanzierungsbeitrag und dem Angleichungsbeitrag erfolgt grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 Prozent.

Ferner werden Einzelwertberichtigungen, falls erforderlich, vorgenommen.

Die Sachanlagen und Vorräte sind zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die anderen Vermögensgegenstände zum Nennwert bilanziert.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden mit dem Nennwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge bzw. Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Weiterhin enthält der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 20 RechVersV unter dem Posten „Abgegrenzte Zinsen und Mieten“ Zinserträge, die auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind.

Die Berechnung der Deckungsrückstellung für den Abrechnungsverband G erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem zum Bilanzstichtag geltenden technischen Geschäftsplan. Grundlage dafür sind die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Das berücksichtigte versicherungstechnische Pensionierungsalter beträgt 63 Jahre. Der Rechnungszins beträgt wie im Vorjahr 3,25 Prozent.

Die Rentendynamik wird mit 1 Prozent berücksichtigt.

Der Barwert der noch ausstehenden Angleichungsbeitragszahlungen für die Jahre 2025 und 2026 wird entsprechend den Regelungen des technischen Geschäftsplans für die Pflichtversicherung im Rahmen der Berechnung der Deckungsrückstellung in Abzug gebracht.

Für die Gewinnverbände F1, F2 und F3 des Abrechnungsverbandes F erfolgt die Bewertung der Verpflichtungen entsprechend den Regelungen des technischen Geschäftsplans für die freiwillige Versicherung auf Basis der modifizierten Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Der Rechnungszins für den Tarif 2002 des Gewinnverbandes F1 beläuft sich unverändert auf 3,25 Prozent und für den Tarif 2016 des Gewinnverbandes F2 unverändert auf 1,25 Prozent. Für den Tarif 2022 des Gewinnverbandes F3 beträgt der Rechnungszins unverändert 0,25 Prozent.

Die Rentendynamik wird in dem Tarif F1 und F2 mit jeweils 1 Prozent berücksichtigt.

Im Bereich der anderen Rückstellungen werden die Rückstellungen für Pensionen, Altersteilzeitverpflichtungen sowie Jubiläen und Beihilfen auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem Rechnungszins von 1,90 Prozent (Vorjahr: 1,83 Prozent) für die Pensionsrückstellungen bzw. 1,97 Prozent (Vorjahr: 1,76 Prozent) für die Rückstellungen für Altersteilzeit, für Jubiläen und für die Beihilfen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB angewendet. Der Berechnung der Rückstellungen für Pensionen liegt ein Rententrend sowie ein Anwartschaftstrend von jeweils 5,50 Prozent im Jahr 2025 und von 3,00 Prozent für 2026 sowie von 2,00 Prozent ab 2027 zugrunde. Bei der Beihilferückstellung wurde eine allgemeine Dynamik der Beihilfekosten von 5,00 Prozent für 2025 sowie von 3,00 Prozent ab 2026 einkalkuliert.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und alle übrigen Rückstellungen im Bereich der sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen laufzeitadäquat abgezinst.

Die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Angaben zur Bilanz

Aktiva

Zu A. Immaterielle Vermögensgegenstände

Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024

in T€
351 17 0 219 0 149

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Software und Softwarelizenzen. Die Zugänge betreffen ebenfalls im Wesentlichen Software und Softwarelizenzen.

Zu B. Kapitalanlagen

Alle Anlagegüter der Kapitalanlagen werden bis auf die Einlagen bei Kreditinstituten grundsätzlich nach § 341 Abs. 1 und 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Gesamtsumme der Buchwerte der Kapitalanlagen beträgt 28.380.625 T€. Der Zeitwert beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 28.818.533 T€.

Die Entwicklung der Kapitalanlagen geht aus der Anlage 1 des Anhangs hervor.

Zusammensetzung der
Kapitalanlagen
Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
Vorjahr

in T€
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 200.852 210.325 9.473 17.533
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 18.191.512 19.084.504 892.992 470.915
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.954.491 4.551.915 -402.576 -348.861
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 1 1 0 0
Namensschuldverschreibungen 2.879.764 2.821.968 -57.796 -56.643
Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.126.760 2.122.575 -4.185 18.949
Einlagen bei Kreditinstituten 25.025 25.025 0 0
Andere Kapitalanlagen 2.220 2.220 0 0
Gesamt 28.380.625 28.818.533 437.908 101.893
Zu B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Zu B. II. 1. Beteiligungen
Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024

in T€
200.937 264 264 85 0 200.852

Zur Beurteilung der Wertentwicklung der GmbHs wurden aktuelle Hochrechnungen für die Jahresabschlüsse 2024 herangezogen. Dabei wurden die Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

GmbHs Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€1
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Eigenkapital
in T€2
Jahresergebnis
in T€2
GmbH A in Bremen 7.838 11.889 4.051 13.911 4.996
GmbH B in Bremen 7.688 13.082 5.394 -31.949 2.836
GmbH C in Bremen 0 0 0 -6.455 -266
GmbH in Kiel 17.107 24.528 7.421 131.482 11.908
GmbH in Köln i. L. 45 45 0 2.634 27
GmbH A in München i. L. 227 662 435 5.215 119
GmbH B in München i. L. 0 44 44 67 -6
GmbH in Stuttgart 167.947 160.075 -7.872 155.528 23.856
GmbH in Wuppertal 0 0 0 -3.964 -93
Gesamt 200.852 210.325 9.473
1 Zeitwert gemäß Hochrechnung der Geschäftsergebnisse zum 31.12.2024.
2 Werte gemäß Bilanzen vom 31.12.2023 bzw. 31.12.2021 für die Gesellschaften in Liquidation.

Die KZVK hält Anteile an neun GmbHs, von denen zwei GmbHs in Köln und München (GmbH B) in der Vergangenheit im Wesentlichen als Holdinggesellschaften für Beteiligungen an Private-Equity-Fonds dienten. Diese zwei GmbHs befinden sich weiterhin in Liquidation. Bei den sieben GmbHs in Bremen, Kiel, München (GmbH A), Stuttgart und Wuppertal handelt es sich um Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren alleiniger Zweck der Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten ist. Eine dieser Gesellschaften (GmbH A in München) befindet sich noch in Liquidation.

An der GmbH mit Sitz in Köln hält die KZVK 99,6 Prozent, bei den GmbHs mit Sitz in München 98,0 Prozent der Anteile. An den GmbHs A und B in Bremen sowie in Kiel hält die KZVK jeweils 5,1 Prozent der Anteile. Bei der GmbH C in Bremen sind es 6,0 Prozent, bei der GmbH in Stuttgart 9,1 Prozent sowie bei der GmbH in Wuppertal 5,3 Prozent.

Im Berichtsjahr wurden Anteile an einer Immobiliengesellschaft in Höhe von 264 T€ erworben, die im selben Berichtsjahr mit 264 T€ wieder abgegangen sind. Sie sind demzufolge in der tabellarischen Übersicht als Bestand nicht mehr enthalten.

Die stillen Reserven belaufen sich auf 17.345 T€. Sie wurden als Differenz des gemäß § 56 RechVersV ermittelten Zeitwerts der jeweiligen GmbH und des jeweiligen Buchwerts berechnet.

Bei der GmbH in Stuttgart besteht bei einem Buchwert in Höhe von 167.947 T€ sowie einem Zeitwert von 160.075 T€ eine stille Last in Höhe von 7.872 T€. Es konnte auf eine Abschreibung im Geschäftsjahr verzichtet werden, da man bei Rückgabe der Anteile von einer vollständigen Rückzahlung ausgeht und es sich nur um eine vorübergehende Wertminderung handelt.

Bei der GmbH in Köln i. L. wurden außerordentliche Abschreibungen in Höhe von 84 T€ (Vorjahr: 249 T€) vorgenommen.

Zu B. III. Sonstige Kapitalanlagen
Zu B. III. 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024

in T€
16.584.749 1.643.924 9.891 36.210 8.940 18.191.512

Dieser Posten enthält neben Aktien mit einem Buchwert in Höhe von 579 T€ vor allem Investmentvermögen in Höhe von 18.190.933 T€. Der gemäß § 56 RechVersV ermittelte Zeitwert beträgt zum Abschlussstichtag für die Aktien 1.781 T€ und für die Investmentanteile 19.082.723 T€.

Zum Investmentvermögen zählen im Bereich der Public Markets Anteile an zwei Master-Kapitalverwaltungsgesellschaften (Master-KVGs), die als Dachfonds wiederum Anteile an Aktien-, Renten- und Immobilienaktienfonds halten. Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu den Master-KVGs stellen sich wie folgt dar:

Fonds Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Ausschüttung
2024

in T€
Tägliche
Rückgabe
möglich
Abschreibungen
in T€
1 9.739.404 10.041.731 302.327 475.300 ja 0
2 301.859 311.340 9.481 1.052 ja 0
Gesamt 10.041.263 10.353.071 311.808 476.352 0
Master-KVGs, davon in %

Fonds 1 Fonds 2
Aktienfonds 33,29 30,22
Rentenfonds 53,81 55,70
Immobilienaktienfonds 4,21 2,71
Sonstige 8,69 11,37
Gesamt 100,00 100,00

Bei Fonds Nr. 2 erfolgte eine Zuschreibung gemäß § 253 Abs. 5 HGB von 8.940 T€ (Vorjahr: 0 T€), da die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung entfallen sind.

Darüber hinaus umfasst das Investmentvermögen 21 Immobilienfonds mit einem Buchwert von 2.517.996 T€ und einem Zeitwert von 2.542.085 T€. Davon entfallen 70,0 Prozent auf fünf Immobilienfonds, an denen die KZVK alle Anteile hält (Buchwert: 1.762.166 T€) und 30,0 Prozent auf 16 Immobilienfonds, an denen die KZVK-Anteile zwischen 3,8 und 36,4 Prozent hält (Buchwert: 755.830 T€).

Die Immobilienfonds mit einem Anteilsbesitz von über 10 Prozent sind durch folgende Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB charakterisiert:

Immobilienfonds Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Ausschüttung
2024

in T€

Nutzung
Abschreibungen
in T€
1 473.468 493.812 20.344 16.932 Gewerbe 0
2 47.566 44.998 -2.568 1.204 Gewerbe 0
3 23.043 30.458 7.415 747 Wohnen 0
4 93.432 86.017 -7.415 3.794 Gemischt 26.568
5 20.000 27.200 7.200 0 Gewerbe 0
6 5.457 5.413 -44 0 Gewerbe 0
7 86.117 80.358 -5.759 2.672 Gemischt 0
8 65.639 67.908 2.269 3.903 Gewerbe 0
9 46.438 54.919 8.481 2.848 Gewerbe 0
10 46.430 51.879 5.449 2.316 Wohnen 0
11 245.516 246.996 1.480 2.417 Wohnen 0
12 24.256 22.854 -1.402 1.212 Gewerbe 37
13 216.039 219.410 3.371 5.025 Wohnen 0
14 34.210 33.721 -489 1.631 Gewerbe 0
15 50.000 52.109 2.109 1.585 Wohnen 0
16 459.267 464.806 5.539 16.800 Gewerbe 0
17 367.876 352.344 -15.532 0 Gewerbe 0
Gesamt 2.304.754 2.335.202 30.448 63.086 26.605

Zum 31.12.2024 betragen die stillen Reserven der 21 Immobilienfonds 67.703 T€.

Bei den stillen Lasten in Höhe von 43.614 T€ handelt es sich um Immobilienfonds mit einem Buchwert in Höhe von 832.156 T€ und einem Zeitwert von 788.542 T€. Auf Abschreibungen wurde verzichtet, da die liegenschaftsinduzierte Wertminderung als voraussichtlich nicht dauerhaft eingeschätzt wird.

Im Geschäftsjahr wurden im Immobilienfondsbereich gemäß § 253 Abs. 3 HGB Abschreibungen in Höhe von 36.210 T€ vorgenommen (Vorjahr: 26.669 T€).Diese betreffen mit 26.568 T€ den Fonds Nr. 4, mit 37 T€ den Fonds Nr. 12 sowie mit 9.605 T€ Immobilienfonds, an denen die KZVK weniger als 10 Prozent Anteilsbesitz hält. Zuschreibungen nach §253 Abs. 5 HGB waren im Geschäftsjahr nicht vorzunehmen (Vorjahr: 601 T€).

Des Weiteren zählen drei Infrastrukturfonds mit einem Buchwert von 149.693 T€ sowie einem Zeitwert von 173.797 T€ zum Investmentvermögen.

An diesen Fonds hält die KZVK jeweils einen Anteil von mehr als 10 Prozent:

Infrastrukturfonds Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Ausschüttung 2024
in T€

Investmentfokus
Abschreibungen
in T€
1 91.719 102.204 10.485 1.950 Energie Versorgung Transport Soziales 0
2 43.491 49.999 6.508 1.953 Energie Versorgung Transport Soziales 0
3 14.483 21.594 7.111 769 Energie Versorgung Transport 0
Gesamt 149.693 173.797 24.104 4.672 0

Ein weiterer Bestandteil des Investmentvermögens sind zwei Luxemburger Spezialfonds (SICAV-SIF). Diese fungieren als Dachfonds, über die hauptsächlich die Anlageklassen Private Equity und Infrastruktur abgebildet werden, auf die 69 bzw. 24 Prozent des Marktwerts entfallen. Der verbleibende Marktwert besteht aus zwei Immobilien-Investments (2 Prozent) sowie Geldmarktfonds und liquiden Mitteln (5 Prozent).

Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB stellen sich für diese Luxemburger Spezialfonds wie folgt dar:

SICAV-SIF-Anteile Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Ausschüttung 2024
in T€
Investmentfokus

Abschreibungen
in T€
1 3.165.235 3.494.023 328.788 128.616 Private Equity Infrastruktur 0
2 73.294 86.776 13.482 2.942 Private Equity Infrastruktur 0
Gesamt 3.238.529 3.580.799 342.270 131.558 0

Des Weiteren gehören zwei Dachfonds nach § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zum Investmentvermögen. Über diese deutschen Spezialfonds werden schwerpunktmäßig die Anlageklassen Immobilien, Private Debt und Infrastruktur abgebildet, auf die jeweils 35, 19 und 36 Prozent des Marktwerts entfallen. Der verbleibende Marktwert besteht aus Geldmarktfonds und liquiden Mitteln (10 Prozent).

Der Aufbau dieser Dachfonds besteht aus jeweils einer Investitionsebene für die Anlageklassen Private Debt und Infrastruktur sowie zwei Investitionsebenen für die Anlageklasse Immobilienfonds. Letztere ermöglichen aufgrund unterschiedlicher Investitionsrichtlinien sowohl einen optimierten Zugang zu EWR-belegenen wie auch zu außerhalb des EWR, insbesondere in den USA belegenen Immobilienfonds.

Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB stellen sich für diese deutschen Spezialfonds wie folgt dar:

Dachfonds KAGB Buchwert
in T€
Zeitwert
in T€
Stille Reserven/
stille Lasten (-)
in T€
Ausschüttung 2024
in T€
Investmentfokus

Abschreibungen
in T€
1 2.144.057 2.328.283 184.226 0 Immobilien
Infrastruktur
Private Debt
0
2 36.996 40.090 3.094 0 Immobilien
Infrastruktur
Private Debt
0
Gesamt 2.181.053 2.368.373 187.320 0 0

In allen drei Dachfondsvarianten – der Master-KVG, der Luxemburger SICAV-SIF sowie dem § 282 KAGB-Fonds – gibt es je einen Fonds für jeden Abrechnungsverband, um die zielgerichtete Steuerung sowohl der beiden Abrechnungsverbände als auch der jeweiligen Anlageklasse zu ermöglichen.

Zum Investmentvermögen zählen auch drei Impact-Fonds mit spezifisch ethisch-nachhaltiger Zielsetzung mit einem Buchwert von insgesamt 62.400 T€ sowie einem Zeitwert von 64.599 T€.

Einer dieser Fonds refinanziert hauptsächlich Finanzinstitutionen in Entwicklungsländern, die mit dem Kapital Mikrokredite in diesen Ländern vergeben. Ebenso können Unternehmen und Betriebsgesellschaften refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für ärmere Bevölkerungsgruppen zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Der Buchwert beträgt 37.400 T€ und der Zeitwert des Fonds liegt bei 37.396 T€. Da der Fonds überwiegend aus Rententiteln besteht, die aufgrund der Zinsentwicklung an Wert verloren haben, ist die Wertminderung zins- und nicht bonitätsinduziert. Die Wertminderung wird daher als voraussichtlich nicht dauerhaft eingeschätzt, und es wurde auf Abschreibungen in Höhe von 4 T€ verzichtet (Vorjahr: Zuschreibung 177 T€). Es wurden Ausschüttungen in Höhe von 603 T€ vorgenommen.

Der zweite Impact-Fonds investiert in landwirtschaftliche Unternehmen und Kooperativen, um die Lebensbedingungen von Kleinbauern sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der Agrarflächen zu verbessern. Der Buchwert des Fonds liegt bei 25.000 T€ und der Zeitwert bei 27.203 T€. Es wurden Ausschüttungen von 40 T€ vorgenommen.

Ein dritter Impact-Fonds, der auf nachhaltige Private-Equity-Investments in Entwicklungsländer fokussiert ist, ist Bestandteil der Luxemburger Dachfonds.

Zu B. III. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024

in T€
4.537.029 475.002 57.540 0 0 4.954.491

Der unter diesem Posten ausgewiesene Bestand betrifft hauptsächlich in Euro denominierte Inhaberschuldverschreibungen vor allem europäischer Staaten sowie Anleihen europäischer und US-amerikanischer Industrie- und Finanzunternehmen.

Der gemäß § 56 RechVersV ermittelte Zeitwert der Inhaberschuldverschreibungen beträgt 4.551.915 T€. Die stillen Reserven belaufen sich auf 43.299 T€. Bei den stillen Lasten in Höhe von 445.875 T € handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 4.172.213 T€ und einem Zeitwert von 3.726.338 T€. Im Geschäftsjahr wurden keine Abschreibungen auf Inhaberschuldverschreibungen vorgenommen, da die stillen Lasten zins- und nicht bonitätsinduziert sind und es sich um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.

Die KZVK hat einen Teil dieses Bestands im Gesamtwert von 2.140.510 T€ nach Nennwerten bzw. 2.201.007 T€ nach Buchwerten und 2.015.046 T€ nach Marktwerten unter Einschaltung einer Bank als Geschäftsbesorger verliehen. Die Wertpapierleihgeschäfte dienen dabei einzig der Ertragsoptimierung. Die Leihen sind mit einer Grundlaufzeit von maximal 24 Monaten vereinbart. Die entleihenden Unternehmen sind nach Ablauf der Leihefrist zur Rückgabe von Wertpapieren gleicher Gattung, insbesondere gleicher Art und Ausstattung, verpflichtet. Als Sicherheiten haben die Entleiher zum Stichtag Wertpapiere und Bankguthaben im Gesamtmarktwert von 2.184.943 T€ hinterlegt. Die Auswahl der Leihepartner erfolgt unter Berücksichtigung ethisch-nachhaltiger Kriterien. Die zum Stichtag verliehenen Wertpapiere sind bei der KZVK bilanziert, da ihr das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren unverändert zuzurechnen ist.

Zu B. III. 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024

in T€
1 0 0 0 0 1

In diesem Posten sind Baudarlehen an Mitarbeitende der KZVK enthalten. Der Zeitwert des Postens entspricht dem Buchwert. Dieser beträgt zum Geschäftsjahresende 1 T€.

Zu B. III. 4. Sonstige Ausleihungen
Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024

in T€
5.269.279 15.926 238.680 40.000 0 5.006.525

Dieser Posten untergliedert sich in B. III. 4. a) und b):

Zu B. III. 4. a) Namensschuldverschreibungen

Hierunter fallen Namensschuldverschreibungen von staatsgarantierten und supranationalen Einrichtungen sowie von Industrie- und Finanzunternehmen. Weiterhin sind in diesem Posten Namenskommunalobligationen und Namenspfandbriefe von Hypothekenbanken und Landesbanken enthalten.

Für die Namensschuldverschreibungen beträgt der unter Verwendung interner Bewertungsmodelle ermittelte Zeitwert zum Bilanzstichtag 2.821.968 T€. Zur Ermittlung werden die jeweiligen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der Zinsstrukturkurve und emittentenspezifischer Risikoaufschläge diskontiert. Der bei Endfälligkeit der Wertpapiere zu erzielende Nominalwert beträgt 3.061.589 T€. Der Buchwert zum Bilanzstichtag beläuft sich auf 2.879.764 T€.

Es bestehen stille Reserven in Höhe von 119.642 T€. Bei den stillen Lasten in Höhe von 177.438 T€ handelt es sich um Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 1.460.000 T€ und einem Zeitwert von 1.282.562 T€.

Im Geschäftsjahr wurde auf eine Namenschuldverschreibung eines Industrieunternehmens infolge eines Sanierungsverfahrens eine Wertberichtigung in Höhe von 40.000 T€ vorgenommen. Auf die übrigen Namensschuldverschreibungen wurden keine Abschreibungen vorgenommen, da diese stillen Lasten zins- und nicht bonitätsinduziert sind und es sich um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.

Zu B. III. 4. b) Schuldscheinforderungen und Darlehen

Unter diesem Posten werden insbesondere Schuldscheindarlehen von Bundesländern sowie aus dem Finanzsektor ausgewiesen. Der unter Verwendung interner Bewertungsmodelle mit der gleichen Methodik wie bei Namensschuldverschreibungen ermittelte Zeitwert der Schuldscheinforderungen und Darlehen beträgt zum Geschäftsjahresende 2.122.576 T€, der Buchwert 2.126.760 T€. Der bei Endfälligkeit der Wertpapiere zu erzielende Nominalwert beträgt 2.129.000 T€ und beinhaltet auch Zerobonds mit deren ursprünglichen Anschaffungskosten.

Es bestehen stille Reserven in Höhe von 92.504 T€. Bei den stillen Lasten in Höhe von 96.688 T€ handelt es sich um Schuldscheinforderungen und Darlehen mit einem Buchwert von 1.039.988 T€ sowie einem Zeitwert von 943.300 T€. Im Geschäftsjahr wurden keine Abschreibungen vorgenommen, da die stillen Lasten zins- und nicht bonitätsinduziert sind und es sich um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.

Zu B. III. 5. Einlagen bei Kreditinstituten
Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024

in T€
0 41.959 16.934 0 0 25.025

Bei den Einlagen bei Kreditinstituten handelt es sich ausschließlich um Tagesgelder. Der Zeitwert entspricht bei diesem Posten dem Buchwert.

Zu B. III. 6. Andere Kapitalanlagen
Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024

in T€
2.220 0 0 0 0 2.220

Dieser Posten umfasst Genossenschaftsanteile an vier kirchlichen Banken mit einem Buchwert in Höhe von 2.220 T€. Die Zeitwerte entsprechen den Buchwerten.

Zu C. Forderungen

Die Forderungen in Höhe von 70.451 T€ setzen sich aus Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 69.488 T€ und sonstigen Forderungen in Höhe von 963 T€ zusammen.

Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft beinhalten vor allem Forderungen gegenüber Beteiligten in Höhe von 65.895 T€. Diese resultieren schwerpunktmäßig aus seit 2020 in Rechnung gestellten, zum Bilanzstichtag noch nicht beglichenen Angleichungsbeiträgen gemäß § 63b Kassensatzung in Höhe von 62.166 T€ (davon 55.300 T€ für das Jahr 2024), abzüglich Einzelwertberichtigungen von insgesamt 5.901 T€ sowie einer Pauschalwertberichtigung von 519 T€. Darüber hinaus waren noch Finanzierungsbeiträge aus den Jahren 2016 bis 2019 gemäß § 63a Kassensatzung in Höhe von 1.262 T€ abzüglich Einzelwertberichtigungen in Höhe von 727 T€ offen. Hier bestehen größtenteils Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen.

Im Zuge der Neuausrichtung der Finanzierung der Pflichtversicherung mit der zum 01. Januar 2020 vollzogenen Zusammenlegung der beiden Abrechnungsverbände P und S zu einem einheitlichen Abrechnungsverband G ist ein Angleichungsbedarf entstanden, der gemäß der im Juni 2019 durch die Vertreterversammlung beschlossenen 26. Satzungsänderung durch die Zahlung von Angleichungsbeiträgen in voraussichtlich sieben Jahresraten in Höhe von jeweils 195.408 T€ zu decken ist. Im November 2024 wurde die fünfte Jahresrate von Angleichungsbeiträgen in Rechnung gestellt.

Gegenüber Beteiligten bestehen außerdem Forderungen aus laufenden Abrechnungen und Ausgleichsbeträgen. Diese belaufen sich auf 67.312 T€, die mit 57.604 T€ einzelwert- und mit 94 T€ pauschalwertberichtigt werden. Die Wertberichtigungen sind primär durch Insolvenzen begründet. Der Zuwachs der Forderungen gegenüber dem Vorjahr beläuft sich auf 12.999 T€ wovon 10.585 T€ einzelwertberichtigt wurden.

Zudem bestehen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen in Höhe von 3.593 T€.

In den sonstigen Forderungen sind vor allem Forderungen gegenüber Rentenempfängern von 282 T€ (Vorjahr: 263 T€), aus Kapitalanlagen von 201 T€ (Vorjahr: 2 T€) sowie gegenüber Lieferanten von 148 T€ (Vorjahr: 7 T€) enthalten.

Zu D. Sonstige Vermögensgegenstände

Zu D. I. Sachanlagen und Vorräte
Buchwert
31.12.2023
in T€
Zugänge
in T€
Abgänge
in T€
Abschreibungen
in T€
Zuschreibungen
in T€
Buchwert
31.12.2024
in T€
2.292 3.440 0 832 0 4.900

Bei diesem Posten handelt es sich um die Betriebs- und Geschäftsausstattung der KZVK. Die Zugänge sind vor allem auf Hardware-Neuanschaffungen in Zusammenhang mit der Auslagerung der vorhandenen KZVK-Rechenzentren in zwei neue Co-Lokationen in Höhe von 2.375 T€ sowie sonstige Hardware-Neuanschaffungen außerhalb dieser Auslagerung in Höhe von 718 T€ zurückzuführen.

Zu D. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand

Der Betrag in Höhe von 306.602 T€ gliedert sich auf in Guthaben bei 15 verschiedenen Kreditinstituten in Höhe von 306.598 T€ und in einen Bar- und Frankierbestand in Höhe von 4 T€.

Zu D. III. Andere Vermögensgegenstände

Dieser Posten in Höhe von 71.823 T€ umfasst insbesondere die bereits geleisteten Rentenzahlungen für den Monat Januar 2025 in Höhe von 71.573 T€.

Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 138.919 T€ enthält abgegrenzte Zinserträge in Höhe von 126.827 T€, die erst im Folgejahr zur Auszahlung kommen sowie Agien für Namensschuldverschreibungen in Höhe von 8.463 T€.

Darüber hinaus beinhaltet der Posten abzugrenzende Aufwendungen für die Zeit nach dem Abschlussstichtag in Höhe von 3.629 T€.

Zu F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Ausgleichposten)

Die Erhöhung des Ausgleichspostens um 142.847 T€ (Vorjahr: 183.731 T€) resultiert aus dem Jahresfehlbetrag des Abrechnungsverbandes G.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag besteht ausschließlich in der Pflichtversicherung und ist dort durch den satzungsmäßigen Rechtsanspruch der KZVK gegenüber ihren Beteiligten auf künftige Beitragszahlungen gedeckt. Auf dieser Grundlage wird der Ausgleichsposten als nachhaltig tragfähig bewertet. Diese Bewertung basiert auf einer Prognose der langfristigen finanziellen Entwicklung unter Verwendung der Rechnungsgrundlagen der Finanzierung nach technischem Geschäftsplan und unter Berücksichtigung aktueller Einschätzungen zur erwarteten Entwicklung des Beitragssatzes sowie des Bestandes und der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der Versicherten und der daraus resultierenden künftigen Beitragseinnahmen im Abrechnungsverband G der KZVK.

Passiva

Zu A. Eigenkapital

Zu A. I. Verlustrücklage

Die Zuführung zur Verlustrücklage in Höhe von 1.948 T€ (Vorjahr: 3.815 T€) betrifft den Abrechnungsverband F und resultiert vollständig aus dem Jahresüberschuss dieses Abrechnungsverbandes.

Zu B. Versicherungstechnische Rückstellungen

Zu B. I. Deckungsrückstellung

Die Deckungsrückstellung stellt den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert künftiger Verpflichtungen aus der Versicherungsleistung dar. Die Berechnung wurde von der Heubeck AG nach Maßgabe des § 54 Kassensatzung und der den einzelnen Abrechnungsverbänden zugrunde liegenden technischen Geschäftspläne durchgeführt.

Die Deckungsrückstellung entwickelte sich wie folgt:

Entwicklung der Deckungsrückstellung 2024
in T€
2023
in T€
Stand zum 01.01. 33.993.145 32.301.078
Veränderung der Deckungsrückstellung 1.784.020 1.692.067
Endbestand zum 31.12. 35.777.165 33.993.145

Die Deckungsrückstellung des Abrechnungsverbandes G beläuft sich auf 34.906.509 T€ (Vorjahr: 33.154.259 T€), die des Abrechnungsverbandes F beläuft sich auf 870.656 T€ (Vorjahr: 838.886 T€) und verteilt sich auf Gewinnverband F1 mit 844.036 T€ (Vorjahr: 817.417 T€), Gewinnverband F2 mit 21.667 T€ (Vorjahr: 18.835 T€) und Gewinnverband F3 mit 4.953 T€ (Vorjahr: 2.634 T€).

Im Jahre 2020 wurde einmalig der Barwert für die künftigen, voraussichtlich noch bis 2026 zu erhebenden jährlichen Angleichungsbeiträge bei der Berechnung der Deckungsrückstellung in Höhe von 1.049.888 T€ in Abzug gebracht. Zum Bilanzstichtag beträgt dieser barwertige Abzugsbetrag nach erfolgter Erhebung der ersten fünf Angleichungsbeiträge noch 372.572 T€.

Zu B. II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Zum Bilanzstichtag wurden 9.889 T€ in die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eingestellt. Davon entfallen 9.400 T€ auf noch abzuwickelnde Fälle im Rentenbereich. Bei der Bemessung der Rückstellung für noch abzuwickelnde Fälle im Rentenbereich werden die noch offenen Rentenfälle mit Rentenbeginn vor dem Bilanzstichtag herangezogen.

Zu B.III. Rückstellung für die Überschussbeteiligung

Im Geschäftsjahr wurde eine Rückstellung für die Überschussbeteiligung des Jahres 2024 in Höhe von 310 T€ (Vorjahr: 238 T€) im Abrechnungsverband F eingestellt. Die Rückstellung für die Überschussbeteiligung des Jahres 2023 wurde mit 235 T€ (Vorjahr: 158 T€) in Anspruch genommen.

Die Rückstellung für die Überschussbeteiligung wurde vor dem Hintergrund bestehender stiller Reserven der Kapitalanlagen des Abrechnungsverbandes F gebildet. Diese betreffen Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 865.868 T€ und einem Zeitwert von 888.265 T€. Dabei bestehen in den einzelnen Anlagenklassen auch auf Einzeltitel-Ebene keine stillen Lasten.

Zu C. Andere Rückstellungen

In den anderen Rückstellungen in Höhe von 93.850 T€ sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 61.538 T€ sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 32.312 T€ enthalten.

Der sich aus dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre nach Vergleichsrechnung gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 774 T€.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Beihilfe in Höhe von 26.740 T€, für Altersteilzeit von 1.542 T€, für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen von 1.017 T€, für Urlaubsverpflichtungen von 890 T€, für Lebensarbeitszeit von 848 T€, für den Jahresabschluss von 487 T€, für Überstunden von 271 T€ sowie für Prozesse von 217 T€.

Aus der Veränderung des anzuwendenden Abzinsungssatzes ergibt sich bei den Rückstellungen für Pensionen eine Ergebnisauswirkung in Höhe von -788 T€ (Vorjahr: 508 T€). Bei der Beihilferückstellung beträgt diese 1.333 T€ (Vorjahr: 2.176 T€).

Zu D. Andere Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligten in Form von Guthaben aus laufenden Pflichtversicherungsverhältnissen in Höhe von 5.146 T€ sowie verbliebene Anrechnungsguthaben in Höhe von 395 T€ ausgewiesen, die nach Verrechnung mit dem Angleichungsbeitrag 2021 und durch Doppelzahlungen der Angleichungsbeiträge 2022, 2023 und 2024 entstanden sind. Außerdem sind Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen nach dem Überleitungsstatut in Höhe von 5.227 T€ enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.586 T€ enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von insgesamt 3.080 T€ sowie gegenüber dem Finanzamt von 468 T€.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.

Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten in Höhe von 16 T€ enthält im Wesentlichen für das folgende Geschäftsjahr vorausgezahlte Beiträge in Höhe von 14 T€.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu 1. Beiträge und sonstige satzungsmäßige Einnahmen

Die hier ausgewiesenen Erträge in Höhe von 1.744.438 T€ haben sich gegenüber dem Vorjahr um 115.358 T€ (7,08 Prozent) erhöht und ergeben sich aus der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband G) mit 1.720.401 T€ und aus der freiwilligen Versicherung (Abrechnungsverband F) mit 24.037 T€.

Hierin enthalten sind Beiträge und Umlagen in Höhe von 1.466.406 T€ sowie Einnahmen aus der Übertragung von Barwerten in Höhe von 83.894 T€ und andere satzungsmäßige Einnahmen in Höhe von 194.138 T€. Die Beiträge und Umlagen enthalten eine Erhöhung der Wertberichtigungen in Höhe von 10.609 T€, die im Wesentlichen durch Insolvenzen bedingt sind (Vorjahr: Verringerung der Wertberichtigungen 2.250 T€).

Unter den anderen satzungsmäßigen Einnahmen sind Einnahmen aus dem Angleichungsbeitrag in Höhe von 196.464 T€ enthalten. Dabei ist eine Verringerung der Wertberichtigungen in Höhe von 1.056 T€ (Vorjahr: Erhöhung der Wertberichtigung 2.078 T€) berücksichtigt.

Ebenfalls unter diesem Posten berücksichtigt ist eine Verringerung der Wertberichtigungen auf Finanzierungsbeiträge in Höhe von 871 T€ (Vorjahr: 2.110 T€). Gegenläufig werden die anderen satzungsmäßigen Einnahmen im Wesentlichen durch eine Erhöhung der Wertberichtigungen bei den Ausgleichsbeträgen reduziert.

Zu 2. Beiträge aus der Rückstellung für die Überschussbeteiligung

Die Beiträge aus der Rückstellung für die Überschussbeteiligung beinhalten die Inanspruchnahme der Rückstellung für Überschussbeteiligung des Jahres 2023 in Höhe von 235 T€ (Vorjahr: 158 T€).

Zu 3. Erträge aus Kapitalanlagen

Die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 983.732 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 101.860 T€ (11,55 Prozent) gestiegen. Die Erhöhung der Kapitalerträge resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Erträge bei den Investmentanteilen um 89.329 T€ und aus Inhaberschuldverschreibungen um 13.236 T€ sowie aus Namensschuldverschreibungen um 2.876 T€. Dagegen haben sich die Erträge aus Schuldscheindarlehen um 7.314 T€ verringert. Außerdem haben sich die Gewinne aus dem Abgang von Investmentanteilen um 5.051 T€ verringert.

Aufgrund der Pflicht zur Wertaufholung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden bei Fonds Nr. 2 der Master KVG Zuschreibungen in Höhe von 8.940 T€ (Vorjahr: 0 T€) und im Bereich der Immobilienfonds in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 601 T€) vorgenommen.

Zu 4. Sonstige versicherungstechnische Erträge

Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge umfassen mit 126 T€ (Vorjahr: 59 T€) Zinsen auf nachentrichtete Beiträge und Umlagen gemäß § 65 bzw. § 63 Abs. 3 Kassensatzung in Fällen, in denen die Anmeldung zur Pflichtversicherung später als sechs Monate nach Beginn der Versicherungspflicht vorgenommen wurde.

Zu 5. Aufwendungen für Versicherungsfälle

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Höhe von 1.000.254 T€ haben sich aufgrund der gestiegenen Anzahl von Personen, die Leistungen beziehen, um 51.941 T€ (5,48 Prozent) erhöht. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen in Höhe von 855.605 T€ ‒ rund 86 Prozent ‒ ist den Rentenzahlungen zuzuordnen. Darüber hinaus entfallen Aufwendungen in Höhe von 118.088 T€ ‒ rund 12 Prozent ‒ auf die Abgabe von Beständen im Rahmen von Überleitungen.

Zu 6. Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 1.784.020 T€ (Vorjahr: 1.692.067 T€) ergibt sich ausschließlich aus der Veränderung der Deckungsrückstellung. Eine Erhöhung der Deckungsrückstellung korrespondiert mit einem entsprechenden Aufwand.

Zu 7. Aufwendungen für Überschussbeteiligungen

Durch die Dotierung der Rückstellung für die Überschussbeteiligung entstanden im Geschäftsjahr Aufwendungen im Abrechnungsverband F für den Tarif 2016 in Höhe von 211 T€ (Vorjahr: 185 T€) sowie im Abrechnungsverband F für den Tarif 2022 in Höhe von 99 T€ (Vorjahr: 53 T€).

Zu 8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb resultieren mit 13.901 T€ (Vorjahr: 17.615 T€) vollumfänglich aus der Kostenverrechnung.

Ab dem Jahr 2024 wird keine Differenzierung mehr zwischen Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen für den Versicherungsbetrieb vorgenommen. Beide Positionen werden stattdessen unter Verwaltungsaufwendungen zusammengefasst. Grund ist, dass bei der KZVK als Zusatzversorgungskasse nahezu keine vertrieblichen Abschlusskosten anfallen. In der Vergangenheit wurden den Abschlusskosten näherungsweise die Verwaltungsaufwendungen für die Bearbeitung von Neuzugängen oder Überleitungen zugerechnet.

Zu 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen

Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 88.712 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 49.609 T€ gestiegen.

Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 149 T€ auf 12.307 T€. Wesentliche Ursache ist der Anstieg der Gehälter nebst Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Abschreibungen nahmen um 49.376 T€ auf 76.295 T€ zu. Sie enthalten ausschließlich außerplanmäßige Abschreibungen. Diese entfallen auf Investmentanteile im Immobilienbereich in Höhe von 36.210 T€ (Vorjahr: 26.669 T€) und auf Beteiligungen in Höhe von 84 T€ (Vorjahr: 249 T€). Darüber hinaus wurde im Bereich der Namensschuldverschreibungen aufgrund eines Sanierungsverfahrens eine Abschreibung auf einen Schuldtitel eines Industrieunternehmens in Höhe von 80 Prozent des Anteilsbesitzes und damit um 40.000 T€ vorgenommen.

Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen erhöhten sich um 84 T€ auf 111 T€ (Vorjahr: 27 T€).

Zu 10. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen belaufen sich auf 0 T€ (Vorjahr: 90 T€) und beinhalteten im Vorjahr Aufwendungen für die Erstattung von Sanierungsgeldern für einen Beteiligten.

Zu 12. Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge in Höhe von 23.992 T€ beinhalten vor allem Zinserträge aus laufenden Bankguthaben in Höhe von 17.669 T€ sowie aus der Auflösung von Zinsanteilen in den Pensionsrückstellungen in Höhe von 4.477 T€ und in den Beihilferückstellungen in Höhe von 848 T€.

Zu 13. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 6.225 T€ haben sich gegenüber dem Vorjahr um 755 T€ verringert. Hauptgrund hierfür waren gegenüber dem Vorjahr um 479 T€ geringere Aufwendungen für Beratungsleistungen.

Erläuterungen zum Funktionsbereichsausweis der Verwaltungskosten

Entsprechend RechVersV erfolgt ein Funktionsbereichsausweis der Verwaltungskosten, bei dem die Kostenarten durch geeignete Verteilungsschlüssel auf die versicherungstechnischen Funktionsbereiche aufgeteilt werden.

Die zu verteilenden Kostenarten stellen sich wie folgt dar:

2024
in T€
2023
in T€
Personalaufwendungen 29.654 37.128
Sachaufwendungen 17.541 17.315
Zinsaufwendungen 488 598
Gesamt 47.683 55.041

Die Personalaufwendungen sanken um 7.474 T€ aufgrund einer Verringerung der Zuführung zur Pensionsrückstellung um 8.240 T€ und der Beihilferückstellungen um 1.634 T€. Demgegenüber stiegen die Gehälter nebst Sozialversicherungsbeiträgen um 2.397 T€ in Folge von Tarifsteigerungen und einer Erhöhung der Anzahl der Mitarbeitenden. Die Zusammensetzung der Personalaufwendungen kann der Anlage 2 des Anhangs entnommen werden.

Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr nur geringfügig vor allem aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen um 226 T€.

Die Zinsaufwendungen verringerten sich um 110 T€. Grund dafür sind vor allem um 119 T€ niedrigere Zinszuführungen zu den Pensionsrückstellungen.

Im Rahmen der Verrechnung werden die direkt zurechenbaren Kosten wie Zinsaufwendungen im Rückstellungsbereich und übergeordnete Aufwendungen dem Posten Sonstige Aufwendungen zugeordnet. Die übrigen Kosten werden über ein Stufenleiterverfahren auf die entsprechenden versicherungstechnischen Funktionsbereiche gemäß RechVersV aufgeteilt.

Die Kostenverteilung auf die Funktionsbereiche unter Berücksichtigung der direkt zurechenbaren Kosten stellt sich wie folgt dar:

2024
in T€
2023
in T€
Regulierung von Versicherungsfällen 16.566 20.082
Versicherungsbetrieb 13.901 17.615
Verwaltung der Kapitalanlagen 10.991 10.364
Sonstige 6.225 6.980
Gesamt 47.683 55.041

Zu 18. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag

Das im Jahr 2024 erwirtschaftete Jahresergebnis beträgt -140.899 T€ (Vorjahr: -179.916 T€).

Das Jahresergebnis beinhaltet den Jahresfehlbetrag des Abrechnungsverbandes G in Höhe von -142.847 T€ (Vorjahr: -183.731 T€) und den Jahresüberschuss des Abrechnungsverbandes F in Höhe von 1.948 T€ (Vorjahr 3.815 T€). Der Jahresüberschuss des Abrechnungsverbandes F wird wie im Vorjahr in voller Höhe in die Verlustrücklage eingestellt.

Weitere Pflichtangaben

Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2024 waren (ohne Vorstandsmitglieder und ruhende Arbeitsverhältnisse, inklusive studentischer Aushilfen) bei der KZVK durchschnittlich 323 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 315) beschäftigt, davon 163 Frauen und 160 Männer. Die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug 80 (Vorjahr: 82). Im Jahresdurchschnitt waren keine Mitarbeitenden (Vorjahr: 0) befristet beschäftigt. In einem aktiven beamtenähnlichen Dienstverhältnis standen 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 31).

Honorar für die Abschlussprüferinnen und -prüfer

Das Honorar für die Abschlussprüferinnen und -prüfer belief sich im Jahr 2024 auf 241 T€ und betraf mit 224 T€ die Jahresabschlussprüfung sowie mit 17 T€ sonstige Leistungen.

Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die KZVK kann aus Anteilen an genossenschaftlichen Kreditinstituten (Aktivposten B. III. 6.) in Höhe der Haftungssumme von 0 T€ (Vorjahr: 4.640 T€) in Anspruch genommen werden.

Aus geschlossenen Dienstleistungsverträgen ergeben sich finanzielle Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 7.402 T€ (Vorjahr: 6.646 T€).

Daneben bestehen finanzielle Verpflichtungen aus einem abgeschlossenen Mietvertrag bezüglich der aktuell selbst genutzten Immobilien der KZVK mit einer Bruttomiete inklusive Nebenkosten in Höhe von 2.620 T€ für das Jahr 2025.

Darüber hinaus besteht aus einem langfristig abgeschlossenen Mietvertrag bezüglich der künftig ab dem Jahr 2026 selbst genutzten Immobilie der KZVK eine Gesamtverpflichtung inklusive Nebenkosten von 58.483 T€. Für Ein- und Umbauten in dieser künftigen Immobilie wurden bereits finanzielle Verpflichtungszusagen in Höhe von 2.175 T€ bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses eingegangen.

Es bestehen direkt vereinbarte Kapitalverpflichtungen in Form zugesagter, noch offener Einzahlungen (Commitments) in Investmentvermögen in Höhe von 3.105.753 T€. Im Vorjahr bestanden diese in Höhe von 2.533.989 T€.

Organbezüge

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 946 T€. An ehemalige Organmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden Bezüge in Höhe von 214 T€ gezahlt. Für diese Personengruppe bestanden zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 3.474 T€.

Für die Mitglieder der Gremien wurden Sitzungsgelder und Reisekosten in Höhe von 209 T€ aufgewendet.

Organmitglieder

Aufsichtsrat

Dr. Daniel von Borries (Vorsitzender), Meerbusch

Stephan Schwär (amtierender stellvertretender Vorsitzender), Freiburg

Gordon Sobbeck (stellvertretender Vorsitzender), Köln

Weitere Mitglieder

Andrea Hoffmann-Göritz, Bistumsangestellte, Saarbrücken, bis 31. Dezember 2024

Jürgen Wilhelm Horstmann, Aktuar DAV, Schwabenheim

Ingo Morell, Geschäftsführer, Olpe

Thomas Rühl, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Salzkotten, bis 31. Dezember 2024

Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender, Köln

Olaf Wittemann, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Bergisch Gladbach

Vertreterversammlung

Dr. Alexander Erdland (Vorsitzender), Oelde

Franz-Josef Plesker (amtierender stellvertretender Vorsitzender), Gronau

Dirk Hucko (stellvertretender Vorsitzender), Düren

Weitere Mitglieder

Norbert Altmann, Leiter Personal, Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Paderborn

Kerstin Bettels, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Hildesheim

Thomas Gäde, Geschäftsführer, Köln

Urs Hagedorn, Rechtsreferent, Freiburg

Georg Hillenkamp, Urlaubsseelsorger, Eckernförde, bis 29. Februar 2024

Stephan Kliem, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Berlin, bis 31. Dezember 2024

Dr. Melanie-Katharina Kraus, Leiterin Hauptabteilung XIV – Personal, Rottenburg

Markus Krogull-Kalb, Pastoralreferent, Trier, bis 31. Dezember 2024

Susanne Minten, Geschäftsführerin, Gelsenkirchen

Matthias Müller, Justitiar, Trier

Carsten Offers, Pädagogischer Mitarbeiter, Rüdesheim, bis 31. Dezember 2024

Dr. Susanne Pauser, Vorständin für Digitales und Personal, Freiburg

Uwe Schäfer, Oberstudienrat im Kirchendienst, Neunkirchen, ab 01. März 2024

Martin Schenk, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Dortmund

Dr. Josef Sonnleitner, Finanzdirektor, Passau

Dr. Georg Souvignier, Sprecher der Mitarbeiterseite der Regional-KODA-NW, Aachen

Jan-Wout Vrieze, Leiter Personal & Gehaltsabrechnung, Magdeburg

Vorstand

Christian Loh (Vorstandsvorsitzender), Odenthal

Dr. Oliver Lang, Leonberg

Dr. Sebastian Leipert, Bergisch Gladbach

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