Anhang
Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung satzungsmäßiger Bestimmungen und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auf Basis der Durchführungsvorschriften zu § 54 Abs. 2 Kassensatzung nach der „Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen“ (RechVersV) in der aktuellen Fassung sowie unter Berücksichtigung satzungsspezifischer Besonderheiten der KZVK aufgestellt.
Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verwendet die KZVK das Formblatt 1 (Bilanz) und das Formblatt 3 (Gewinn- und Verlustrechnung) der RechVersV in der jeweils gültigen Fassung mit den sich aus der Satzung und der spezifischen Geschäftstätigkeit der KZVK ergebenden Modifikationen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Bilanzposten „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“, „Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“, „Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“, „Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen“, „Namensschuldverschreibungen“, „Schuldscheinforderungen und Darlehen“ sowie „Andere Kapitalanlagen“ werden grundsätzlich nach § 341 Abs. 1 und 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei allen Vermögensgegenständen wird das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet.
Beteiligungen sind gemäß § 255 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB zum Bilanzstichtag angesetzt.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sind mit dem Nominalwert, vermindert um geleistete Tilgungen, gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen werden mit dem Nennwert unter Anwendung des Wahlrechts nach § 341c HGB angesetzt. Disagio-Beträge werden passivisch, Agio-Beträge aktivisch abgegrenzt.
Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie die übrigen Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach § 341c Abs. 3 HGB bewertet. Inhaberschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB sowie nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet.
Einlagen bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.
Andere Kapitalanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB bilanziert.
Forderungen werden mit dem Nennwert aktiviert. Sofern erforderlich, werden Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Auf die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber den Beteiligten einschließlich der Forderungen aus dem Finanzierungsbeitrag und dem Angleichungsbeitrag erfolgt grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 Prozent.
Ferner werden Einzelwertberichtigungen, falls erforderlich, vorgenommen.
Die Sachanlagen und Vorräte sind zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die anderen Vermögensgegenstände zum Nennwert bilanziert.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden mit dem Nennwert bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge bzw. Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen. Weiterhin enthält der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 20 RechVersV unter dem Posten „Abgegrenzte Zinsen und Mieten“ Zinserträge, die auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind.
Die Berechnung der Deckungsrückstellung für den Abrechnungsverband G erfolgt mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Leistungen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB nach dem zum Bilanzstichtag geltenden technischen Geschäftsplan. Grundlage dafür sind die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einer Altersverschiebung von fünf Jahren und einer rechnungsmäßigen Invalidisierungswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Das berücksichtigte versicherungstechnische Pensionierungsalter beträgt 63 Jahre. Der Rechnungszins beträgt wie im Vorjahr 3,25 Prozent.
Die Rentendynamik wird mit 1 Prozent berücksichtigt.
Der Barwert der noch ausstehenden Angleichungsbeitragszahlung für das Jahr 2026 wird entsprechend den Regelungen des technischen Geschäftsplans für die Pflichtversicherung im Rahmen der Berechnung der Deckungsrückstellung in Abzug gebracht.
Für die Gewinnverbände F1, F2 und F3 des Abrechnungsverbandes F erfolgt die Bewertung der Verpflichtungen entsprechend den Regelungen des technischen Geschäftsplans für die freiwillige Versicherung auf Basis der modifizierten Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Der Rechnungszins für den Tarif 2002 des Gewinnverbandes F1 beläuft sich unverändert auf 3,25 Prozent und für den Tarif 2016 des Gewinnverbandes F2 unverändert auf 1,25 Prozent. Für den Tarif 2022 des Gewinnverbandes F3 beträgt der Rechnungszins unverändert 0,25 Prozent.
Die Rentendynamik wird in den Tarifen F1 und F2 mit jeweils 1 Prozent berücksichtigt.
Im Bereich der anderen Rückstellungen werden die Rückstellungen für Pensionen, Altersteilzeitverpflichtungen sowie Jubiläen und Beihilfen auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen bewertet. Dabei werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem Rechnungszins von 2,05 Prozent (Vorjahr: 1,90 Prozent) für die Pensionsrückstellungen bzw. 2,21 Prozent (Vorjahr: 1,97 Prozent) für die Rückstellungen für Altersteilzeit, für Jubiläen und für die Beihilfen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB angewendet. Der Berechnung der Rückstellungen für Pensionen liegt ein Rententrend sowie ein Anwartschaftstrend von jeweils 3,00 Prozent im Jahr 2026 und von 2,00 Prozent ab 2027 zugrunde. Bei der Beihilferückstellung wurde eine allgemeine Dynamik der Beihilfekosten von 3,00 Prozent ab 2026 einkalkuliert.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und alle übrigen Rückstellungen im Bereich der sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen laufzeitadäquat abgezinst.
Die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Angaben zur Bilanz
Aktiva
Zu A. Immaterielle Vermögensgegenstände
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 149 | 36 | 0 | 105 | 0 | 80 |
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Software und Softwarelizenzen. Die Zugänge betreffen ebenfalls im Wesentlichen Software und Softwarelizenzen.
Zu B. Kapitalanlagen
Alle Anlagegüter der Kapitalanlagen mit Ausnahme der Einlagen bei Kreditinstituten werden grundsätzlich nach § 341 Abs. 1 und 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Gesamtsumme der Buchwerte der Kapitalanlagen beträgt 29.940.759 T€. Der Zeitwert beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 30.368.665 T€.
Die Entwicklung der Kapitalanlagen geht aus der Anlage 1 des Anhangs hervor.
| Zusammensetzung der Kapitalanlagen | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/stille Lasten (-) in T€ |
Stille Reserven/stille Lasten (-) Vorjahr in T€ |
|---|---|---|---|---|
| Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | 200.850 | 214.956 | 14.106 | 9.473 |
| Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 19.333.556 | 20.565.050 | 1.231.494 | 892.992 |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5.478.941 | 4.897.496 | -581.445 | -402.576 |
| Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Namensschuldverschreibungen | 2.888.375 | 2.736.914 | -151.461 | -57.796 |
| Schuldscheinforderungen und Darlehen | 2.011.778 | 1.926.990 | -84.788 | -4.185 |
| Einlagen bei Kreditinstituten | 25.039 | 25.039 | 0 | 0 |
| Andere Kapitalanlagen | 2.220 | 2.220 | 0 | 0 |
| Gesamt | 29.940.759 | 30.368.665 | 427.906 | 437.908 |
Zu B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Zu B. II. 1. Beteiligungen
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 200.852 | 0 | 45 | 0 | 43 | 200.850 |
Zur Beurteilung der Wertentwicklung der GmbHs wurden aktuelle Hochrechnungen für die Jahresabschlüsse 2025 herangezogen. Dabei wurden die Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
| GmbHs | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€1 |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Eigenkapital in T€2 |
Jahresergebnis in T€2 |
|---|---|---|---|---|---|
| GmbH A in Bremen | 7.838 | 11.692 | 3.854 | 15.200 | 1.289 |
| GmbH B in Bremen | 7.688 | 13.463 | 5.775 | -36.120 | -4.171 |
| GmbH C in Bremen | 0 | 0 | 0 | -6.530 | -76 |
| GmbH in Kiel | 17.107 | 23.581 | 6.474 | 131.482 | 17.853 |
| GmbH in Köln i. L. | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GmbH A in München i. L. | 227 | 520 | 293 | 5.215 | 119 |
| GmbH B in München i. L. | 43 | 43 | 0 | 67 | -6 |
| GmbH in Stuttgart | 167.947 | 165.657 | -2.290 | 155.528 | 41.627 |
| GmbH in Wuppertal | 0 | 0 | 0 | -4.108 | -144 |
| Gesamt | 200.850 | 214.956 | 14.106 | ||
| 1 Zeitwert gemäß Hochrechnung der Geschäftsergebnisse zum 31.12.2025. 2 Werte gemäß Bilanzen vom 31.12.2024 bzw. 31.12.2021 für die Gesellschaften in Liquidation. |
|||||
Die KZVK hält Anteile an neun GmbHs, von denen zwei GmbHs in Köln und München (GmbH B) in der Vergangenheit im Wesentlichen als Holdinggesellschaften für Beteiligungen an Private-Equity-Fonds dienten. Die GmbH in Köln ist nach erfolgter Liquidation mit einem Restbuchwert von 45 T€ abgegangen. Die GmbH in München (GmbH B) befindet sich weiterhin in Liquidation. Bei den sieben GmbHs in Bremen, Kiel, München (GmbH A), Stuttgart und Wuppertal handelt es sich um Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren alleiniger Zweck der Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten ist. Eine dieser Gesellschaften (GmbH A in München) befindet sich noch in Liquidation.
An der GmbH mit Sitz in Köln, die im Geschäftsjahr voll abgegangen ist, hielt die KZVK 99,6 Prozent. Bei den GmbHs mit Sitz in München hält die KZVK 98,0 Prozent der Anteile. An den GmbHs A und B in Bremen sowie in Kiel hält die KZVK jeweils 5,1 Prozent der Anteile. Bei der GmbH C in Bremen sind es 6,0 Prozent, bei der GmbH in Stuttgart 9,1 Prozent sowie bei der GmbH in Wuppertal 5,3 Prozent.
Die stillen Reserven der Beteiligungen belaufen sich auf 14.106 T€. Sie wurden als Differenz des gemäß § 56 RechVersV ermittelten Zeitwerts der jeweiligen GmbH und des jeweiligen Buchwerts berechnet.
Bei der GmbH in Stuttgart besteht bei einem Buchwert in Höhe von 167.947 T€ sowie einem Zeitwert von 165.657 T€ eine stille Last in Höhe von 2.290 T€. Es wurde auf eine Abschreibung im Geschäftsjahr verzichtet, da bei Rückgabe der Anteile von einer vollständigen Rückzahlung auszugehen ist und es sich mithin nur um eine vorübergehende Wertminderung handelt.
Bei der GmbH B in München wurde eine Zuschreibung von 43 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorgenommen.
Zu B. III. Sonstige Kapitalanlagen
Zu B. III. 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 18.191.512 | 1.434.107 | 271.675 | 21.248 | 860 | 19.333.556 |
Dieser Posten enthält neben Aktien mit einem Buchwert in Höhe von 579 T€ vor allem Investmentvermögen in Höhe von 19.332.977 T€. Der gemäß § 56 RechVersV ermittelte Zeitwert beträgt zum Abschlussstichtag für die Aktien 1.889 T€ und für die Investmentanteile 20.594.764 T€.
Zum Investmentvermögen zählen im Bereich der Public Markets Anteile an zwei Master-Kapitalverwaltungsgesellschaften (Master-KVGs), die als Dachfonds wiederum Anteile an Aktien-, Renten- und Immobilienaktienfonds halten.
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu den Master-KVGs stellen sich wie folgt dar:
| Fonds | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2025 in T€ |
Tägliche Rückgabe möglich |
Abschreibungen in T€ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 10.048.512 | 10.782.717 | 734.205 | 476.900 | ja | 0 |
| 2 | 314.958 | 340.977 | 26.019 | 13.100 | ja | 0 |
| Gesamt | 10.363.470 | 11.123.694 | 760.224 | 490.000 | 0 |
| Master-KVGs, davon in % |
Fonds 1 | Fonds 2 |
|---|---|---|
| Aktienfonds | 34,77 | 30,14 |
| Rentenfonds | 48,63 | 50,03 |
| Immobilienaktienfonds | 4,06 | 3,10 |
| Sonstige | 12,54 | 16,73 |
| Gesamt | 100,00 | 100,00 |
Darüber hinaus umfasst das Investmentvermögen 20 direkt bilanzierte Immobilienfonds mit einem Buchwert von 2.520.490 T€ und einem Zeitwert von 2.556.596 T€. Davon entfallen 74,8 Prozent auf fünf Immobilienfonds, an denen die KZVK alle Anteile hält (Buchwert: 1.886.020 T€) und 25,2 Prozent auf 15 Immobilienfonds, an denen die KZVK Anteile zwischen 5,9 und 36,4 Prozent hält (Buchwert: 634.470 T€).
Die Immobilienfonds mit einem Anteilsbesitz von über 10 Prozent sind durch folgende Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB charakterisiert:
| Immobilienfonds | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2025 in T€ |
Nutzung |
Abschreibungen in T€ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 473.468 | 490.287 | 16.819 | 18.408 | Gewerbe | 0 |
| 2 | 44.302 | 42.856 | -1.446 | 1.196 | Gewerbe | 360 |
| 3 | 23.043 | 31.250 | 8.207 | 521 | Wohnen | 0 |
| 4 | 87.342 | 82.989 | -4.353 | 1.475 | Gemischt | 6.089 |
| 5 | 20.000 | 26.166 | 6.166 | 0 | Gewerbe | 0 |
| 6 | 5.037 | 5.037 | 0 | 0 | Gewerbe | 0 |
| 7 | 81.629 | 76.332 | -5.297 | 4.454 | Gemischt | 4.488 |
| 8 | 65.639 | 69.997 | 4.357 | 4.200 | Gewerbe | 0 |
| 9 | 46.438 | 52.589 | 6.151 | 3.058 | Gewerbe | 0 |
| 10 | 46.430 | 52.164 | 5.734 | 2.290 | Wohnen | 0 |
| 11 | 277.517 | 279.831 | 2.314 | 14.405 | Wohnen | 0 |
| 12 | 24.155 | 23.370 | -785 | 606 | Gewerbe | 100 |
| 13 | 268.045 | 270.188 | 2.143 | 7.586 | Wohnen | 0 |
| 14 | 34.011 | 31.851 | -2.160 | 861 | Gewerbe | 199 |
| 15 | 50.000 | 53.446 | 3.446 | 1.734 | Wohnen | 0 |
| 16 | 469.113 | 470.054 | 941 | 0 | Gewerbe | 153 |
| 17 | 397.877 | 389.444 | -8.433 | 0 | Gewerbe | 0 |
| Gesamt | 2.414.046 | 2.447.851 | 33.805 | 60.794 | 11.389 |
Zum 31.12.2025 betragen die stillen Reserven der 20 Immobilienfonds 60.841 T€.
Bei den stillen Lasten in Höhe von 24.735 T€ handelt es sich um Immobilienfonds mit einem Buchwert in Höhe von 735.761 T€ und einem Zeitwert von 711.026 T€. Auf die Abschreibungen dieser stillen Lasten wurde verzichtet, da die entsprechenden liegenschaftsinduzierten Wertminderungen als voraussichtlich nicht dauerhaft eingeschätzt werden.
Im Geschäftsjahr wurden im Immobilienfondsbereich gemäß § 253 Abs. 3 HGB Abschreibungen in Höhe von 21.248 T€ vorgenommen (Vorjahr: 36.210 T€). Diese betreffen mit 6.089 T€ den Fonds Nr. 4, mit 4.488 T€ den Fonds Nr. 7, mit 360 T€ den Fonds Nr. 2, mit 199 T€ den Fonds Nr. 14, mit 153 T€ den Fonds Nr. 16, mit 100 T€ den Fonds Nr. 12 sowie mit 9.859 T€ Immobilienfonds, an denen die KZVK weniger als 10 Prozent Anteilsbesitz hält. Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB in Höhe von 318 T€ sind im Geschäftsjahr bei dem Fonds Nr. 6 vorgenommen worden.
Des Weiteren zählen drei Infrastrukturfonds mit einem Buchwert von 146.392 T€ sowie einem Zeitwert von 165.801 T€ zum Investmentvermögen. An diesen Fonds hält die KZVK jeweils einen Anteil von mehr als 10 Prozent:
| Infrastrukturfonds | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2025 in T€ |
Investmentfokus |
Abschreibungen in T€ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 91.719 | 100.653 | 8.934 | 4.800 | Energie Versorgung Transport Soziales | 0 |
| 2 | 41.957 | 47.147 | 5.190 | 2.171 | Energie Versorgung Transport Soziales | 0 |
| 3 | 12.716 | 18.001 | 5.285 | 794 | Energie Versorgung Transport | 0 |
| Gesamt | 146.392 | 165.801 | 19.409 | 7.765 | 0 |
Ein weiterer Bestandteil des Investmentvermögens sind zwei Luxemburger Spezialfonds (SICAV-SIF). Diese fungieren als Dachfonds, über die im Wesentlichen Investitionen in die Anlageklassen Private Equity und Infrastruktur abgebildet werden, auf die 70 bzw. 24 Prozent des Marktwerts entfallen. Der verbleibende Marktwert entfällt auf zwei Immobilien-Investments (2 Prozent) sowie Geldmarktfonds und liquide Mittel (4 Prozent).
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB stellen sich für diese Luxemburger Spezialfonds wie folgt dar:
| SICAV-SIF-Anteile | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2025 in T€ |
Investmentfokus |
Abschreibungen in T€ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.412.235 | 3.682.794 | 270.559 | 107.000 | Private Equity Infrastruktur | 0 |
| 2 | 75.894 | 88.611 | 12.717 | 2.600 | Private Equity Infrastruktur | 0 |
| Gesamt | 3.488.129 | 3.771.405 | 283.276 | 109.600 | 0 |
Des Weiteren gehören zwei Dachfonds nach § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zum Investmentvermögen. Über diese deutschen Spezialfonds werden schwerpunktmäßig Investitionen in die Anlageklassen Immobilien, Private Debt und Infrastruktur abgebildet, auf die jeweils 39, 19 und 36 Prozent des Marktwerts entfallen. Der verbleibende Marktwert entfällt auf Geldmarktfonds und liquide Mittel (6 Prozent).
Die Struktur dieser Dachfonds besteht aus jeweils einer Investitionsebene für die Anlageklassen Private Debt und Infrastruktur sowie zwei Investitionsebenen für die Anlageklasse Immobilienfonds. Letztere ermöglichen aufgrund unterschiedlicher Investitionsrichtlinien einen breiten Zugang zu Immobilienfonds weltweit, unabhängig von ihrer Belegenheit und Strukturierung.
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB stellen sich für diese deutschen Spezialfonds wie folgt dar:
| Dachfonds KAGB | Buchwert in T€ |
Zeitwert in T€ |
Stille Reserven/ stille Lasten (-) in T€ |
Ausschüttung 2025 in T€ |
Investmentfokus |
Abschreibungen in T€ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2.714.057 | 2.839.896 | 125.839 | 0 | Immobilien Infrastruktur Private Debt |
0 |
| 2 | 37.496 | 39.590 | 2.094 | 0 | Immobilien Infrastruktur Private Debt |
0 |
| Gesamt | 2.751.553 | 2.879.486 | 127.933 | 0 | 0 |
In allen drei Dachfondsvarianten – der Master-KVG, der Luxemburger SICAV-SIF sowie dem § 282 KAGB-Fonds – gibt es je einen Fonds für jeden Abrechnungsverband (G und F), um die zielgerichtete Steuerung sowohl der beiden Abrechnungsverbände als auch der jeweiligen Anlageklasse zu ermöglichen.
Zum Investmentvermögen zählen auch zwei separat bilanzierte Impact-Fonds mit spezifisch ethisch-nachhaltiger Zielsetzung mit einem Buchwert von insgesamt 62.943 T€ sowie einem Zeitwert von 66.179 T€. Einer dieser Fonds refinanziert hauptsächlich Finanzinstitutionen in Entwicklungsländern, die mit dem Kapital Mikrokredite in diesen Ländern vergeben. Ebenso können Unternehmen und Betriebsgesellschaften refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für ärmere Bevölkerungsgruppen zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Der Buchwert beträgt 37.943 T€, und der Zeitwert des Fonds liegt ebenso bei 37.943 T€. Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB wurden im Jahr 2025 in Höhe von 542 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorgenommen. Ausschüttungen konnten in Höhe von 1.300 T€ vereinnahmt werden.
Der zweite Impact-Fonds investiert in landwirtschaftliche Unternehmen und Kooperativen, um die Lebensbedingungen von Kleinbauern sowie die nachhaltige Bewirtschaftung von Agrarflächen zu verbessern. Der Buchwert des Fonds liegt bei 25.000 T€ und der Zeitwert bei 28.236 T€. Es wurden Ausschüttungen von 41 T€ vorgenommen.
Hinzu kommen zwei weitere Impact-Fonds, die auf nachhaltige Private-Equity-Investments in Entwicklungsländern fokussiert sind und Bestandteil der Luxemburger Dachfonds sind. Einer dieser beiden Fonds ist bereits seit 2019 im Bestand. Der zweite Fonds, dessen Fokus auf Investitionen in Private-Equity-Fonds mit Umwelt-/Klimaschwerpunkt in Zielunternehmen und Projekte im privaten Sektor von Entwicklungs- und Schwellenländern liegt, kam im Jahr 2025 dazu.
Zu B. III. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 4.954.491 | 573.496 | 49.046 | 0 | 0 | 5.478.941 |
Der unter diesem Posten ausgewiesene Bestand betrifft hauptsächlich in Euro denominierte Inhaberschuldverschreibungen vor allem europäischer Staaten sowie Anleihen europäischer und US-amerikanischer Industrie- und Finanzunternehmen.
Der gemäß § 56 RechVersV ermittelte Zeitwert der Inhaberschuldverschreibungen beträgt 4.897.496 T€. Die stillen Reserven belaufen sich auf 22.897 T€. Die stillen Lasten in Höhe von 604.342 T€ betreffen Inhaberschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 4.746.317 T€ und einem Zeitwert von 4.141.975 T€. Im Geschäftsjahr wurden keine Abschreibungen auf Inhaberschuldverschreibungen vorgenommen, da die stillen Lasten zins- und nicht bonitätsinduziert sind und es sich um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.
Die KZVK hat einen Teil dieses Bestands im Gesamtwert von 2.360.714 T€ nach Nennwerten bzw. 2.105.464 T€ nach Marktwerten unter Einschaltung einer Bank als Geschäftsbesorger verliehen. Die Wertpapierleihgeschäfte dienen dabei einzig der Ertragsoptimierung. Die Leihen sind mit einer Grundlaufzeit von maximal 24 Monaten vereinbart. Die entleihenden Unternehmen sind nach Ablauf der Leihefrist zur Rückgabe von Wertpapieren gleicher Gattung, insbesondere gleicher Art und Ausstattung, verpflichtet. Als Sicherheiten haben die Entleiher zum Stichtag Wertpapiere und Bankguthaben im Gesamtmarktwert von 2.264.221 T€ hinterlegt. Die Auswahl der Leihepartner erfolgt unter Berücksichtigung ethisch-nachhaltiger Kriterien. Die zum Stichtag verliehenen Wertpapiere sind bei der KZVK bilanziert, da ihr das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren unverändert zuzurechnen ist.
Zu B. III. 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Dieser Posten enthielt im Vorjahr Baudarlehen an Mitarbeitende der KZVK, die 2025 vollständig zurückgezahlt wurden. Neue Darlehensvergaben sind nicht beabsichtigt.
Zu B. III. 4. Sonstige Ausleihungen
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 5.006.525 | 116.610 | 228.673 | 0 | 5.691 | 4.900.153 |
Dieser Posten untergliedert sich in B. III. 4. a) und b):
Zu B. III. 4. a) Namensschuldverschreibungen
Hierunter fallen Namensschuldverschreibungen von staatsgarantierten und supranationalen Einrichtungen sowie von Industrie- und Finanzunternehmen. Weiterhin sind in diesem Posten Namenskommunalobligationen und Namenspfandbriefe von Hypothekenbanken und Landesbanken enthalten.
Für die Namensschuldverschreibungen beträgt der unter Verwendung interner Bewertungsmodelle ermittelte Zeitwert zum Bilanzstichtag 2.736.914 T€. Zur Ermittlung werden die jeweiligen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der Zinsstrukturkurve und emittentenspezifischer Risikoaufschläge diskontiert. Der bei Endfälligkeit der Wertpapiere zu erzielende Nominalwert beträgt 3.013.589 T€. Der Buchwert zum Bilanzstichtag beläuft sich auf 2.888.375 T€.
Es bestehen stille Reserven in Höhe von 94.030 T€. Die stillen Lasten in Höhe von 245.491 T€ betreffen Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 1.541.000 T€ und einem Zeitwert von 1.295.509 T€.
Auf eine Namensschuldverschreibung eines Industrieunternehmens wurde nach Abschluss des Sanierungsverfahrens eine Zuschreibung in Höhe von 5.691 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorgenommen, da der Mittelzufluss entsprechend höher als die Wertberichtigung des Vorjahres ausfiel. Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, da die stillen Lasten zins- und nicht bonitätsinduziert sind und es sich um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.
Zu B. III. 4. b) Schuldscheinforderungen und Darlehen
Unter diesem Posten werden insbesondere Schuldscheindarlehen von Bundesländern sowie aus dem Finanzsektor ausgewiesen. Der unter Verwendung interner Bewertungsmodelle mit der gleichen Methodik wie bei Namensschuldverschreibungen ermittelte Zeitwert der Schuldscheinforderungen und Darlehen beträgt zum Geschäftsjahresende 1.926.990 T€, der Buchwert 2.011.778 T€. Der bei Endfälligkeit der Wertpapiere zu erzielende Nominalwert beträgt 2.014.000 T€.
Es bestehen stille Reserven in Höhe von 63.014 T€. Die stillen Lasten in Höhe von 147.802 T€ betreffen Schuldscheinforderungen und Darlehen mit einem Buchwert von 1.040.988 T€ sowie einem Zeitwert von 893.186 T€. Im Geschäftsjahr wurden keine Abschreibungen vorgenommen, da die stillen Lasten zins- und nicht bonitätsinduziert sind und es sich um voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderungen handelt.
Zu B. III. 5. Einlagen bei Kreditinstituten
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 25.025 | 18.938 | 18.924 | 0 | 0 | 25.039 |
Die Einlagen bei Kreditinstituten umfassen ausschließlich Tagesgelder. Der Zeitwert entspricht bei diesem Posten dem Buchwert.
Zu B. III. 6. Andere Kapitalanlagen
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.220 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.220 |
Dieser Posten umfasst Genossenschaftsanteile an drei kirchlichen Banken mit einem Buchwert in Höhe von 2.220 T€. Die Zeitwerte entsprechen den Buchwerten.
Zu C. Forderungen
Die Forderungen in Höhe von 74.513 T€ setzen sich aus Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 73.120 T€ und sonstigen Forderungen in Höhe von 1.393 T€ zusammen.
Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft beinhalten vor allem Forderungen gegenüber Beteiligten in Höhe von 69.179 T€. Diese resultieren schwerpunktmäßig aus seit 2020 in Rechnung gestellten, zum Bilanzstichtag noch nicht beglichenen Angleichungsbeiträgen gemäß § 63b Kassensatzung in Höhe von 64.723 T€ (davon 56.697 T€ für das Jahr 2025), abzüglich Einzelwertberichtigungen von insgesamt 7.590 T€ sowie einer Pauschalwertberichtigung von 553 T€. Darüber hinaus waren noch Finanzierungsbeiträge aus den Jahren 2016 bis 2019 gemäß § 63a Kassensatzung in Höhe von 605 T€ offen, die 2025 vollständig einzelwertberichtigt wurden. Hier bestehen größtenteils Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen.
Im Zuge der Neuausrichtung der Finanzierung der Pflichtversicherung mit der zum 01. Januar 2020 vollzogenen Zusammenlegung der beiden Abrechnungsverbände P und S zu einem einheitlichen Abrechnungsverband G ist ein Angleichungsbedarf entstanden, der gemäß der im Juni 2019 durch die Vertreterversammlung beschlossenen 26. Satzungsänderung durch die Zahlung von Angleichungsbeiträgen in voraussichtlich sieben Jahresraten in Höhe von jeweils 195.408 T€ im Zeitraum 2020 bis 2026 zu decken ist. Im November 2025 wurde die sechste Jahresrate von Angleichungsbeiträgen in Rechnung gestellt.
Gegenüber Beteiligten bestehen außerdem Forderungen aus laufenden Abrechnungen und Ausgleichsbeträgen. Diese belaufen sich auf 89.818 T€, die mit 77.110 T€ einzelwert- und mit 109 T€ pauschalwertberichtigt werden. Die Wertberichtigungen sind in Höhe von 76.397 T€ durch Insolvenzen begründet. Der Zuwachs der Forderungen gegenüber dem Vorjahr beläuft sich auf 22.506 T€, der korrespondierende Zuwachs der Einzelwertberichtigungen auf 19.506 T€.
Zudem beinhalten die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Forderungen gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen in Höhe von 3.941 T€.
In den sonstigen Forderungen sind vor allem Forderungen gegenüber Rentenempfängerinnen und -empfängern von 331 T€ (Vorjahr: 282 T€), aus Mietvorauszahlungen für das 2025 neu bezogene Betriebsgebäude von 389 T€ (Vorjahr: 0 T€) und für die ehemaligen Betriebsgebäude von 299 T€ (Vorjahr: 299 T€) sowie gegenüber Lieferanten von 236 T€ (Vorjahr: 148 T€) enthalten.
Zu D. Sonstige Vermögensgegenstände
Zu D. I. Sachanlagen und Vorräte
| Buchwert 31.12.2024 in T€ |
Zugänge in T€ |
Abgänge in T€ |
Abschreibungen in T€ |
Zuschreibungen in T€ |
Buchwert 31.12.2025 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 4.900 | 8.145 | 0 | 1.173 | 0 | 11.872 |
Bei diesem Posten handelt es sich um die Betriebs- und Geschäftsausstattung der KZVK. Die Zugänge sind vor allem auf die Anschaffung neuer Anlagen und Ausstattungen im Zuge der Ausgestaltung des neuen Betriebsgebäudes in Höhe von 7.378 T€ zurückzuführen.
Zu D. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
Der Betrag in Höhe von 459.690 T€ gliedert sich auf in Guthaben bei 15 verschiedenen Kreditinstituten in Höhe von 459.677 T€ und in einen Bar- und Frankierbestand in Höhe von 13 T€.
Zu D. III. Andere Vermögensgegenstände
Dieser Posten in Höhe von 76.213 T€ umfasst insbesondere die bereits geleisteten Rentenzahlungen für den Monat Januar 2026 in Höhe von 75.956 T€.
Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 143.335 T€ enthält abgegrenzte Zinserträge in Höhe von 132.141 T€, die erst im Folgejahr zur Auszahlung kommen, sowie Agien für Namensschuldverschreibungen in Höhe von 7.201 T€.
Darüber hinaus beinhaltet der Posten abzugrenzende Aufwendungen für die Zeit nach dem Abschlussstichtag in Höhe von 3.992 T€.
Zu F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Ausgleichsposten)
Die Erhöhung des Ausgleichspostens um 71.109 T€ (Vorjahr: 142.847 T€) resultiert aus dem Jahresfehlbetrag des Abrechnungsverbandes G.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag besteht ausschließlich in der Pflichtversicherung und ist dort durch den satzungsmäßigen Rechtsanspruch der KZVK gegenüber ihren Beteiligten auf künftige Beitragszahlungen gedeckt. Auf dieser Grundlage wird der Ausgleichsposten als nachhaltig tragfähig bewertet. Diese Bewertung basiert auf einer Prognose der langfristigen finanziellen Entwicklung unter Verwendung der Rechnungsgrundlagen der Finanzierung nach technischem Geschäftsplan und unter Berücksichtigung aktueller Einschätzungen zur erwarteten Entwicklung des Beitragssatzes sowie des Bestandes und der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der Versicherten und der daraus resultierenden künftigen Beitragseinnahmen im Abrechnungsverband G der KZVK.
Passiva
Zu A. Eigenkapital
Zu A. I. Verlustrücklage
Die Zuführung zur Verlustrücklage in Höhe von 4.976 T€ (Vorjahr: 1.948 T€) betrifft den Abrechnungsverband F und resultiert vollständig aus dem Jahresüberschuss dieses Abrechnungsverbandes.
Zu B. Versicherungstechnische Rückstellungen
Zu B. I. Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung stellt den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert künftiger Verpflichtungen aus der Versicherungsleistung dar. Die Berechnung wurde von der Heubeck AG nach Maßgabe des § 54 Kassensatzung und der den einzelnen Abrechnungsverbänden zugrunde liegenden technischen Geschäftspläne durchgeführt.
Die Deckungsrückstellung entwickelte sich wie folgt:
| Entwicklung der Deckungsrückstellung | 2025 in T€ |
2024 in T€ |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 35.777.165 | 33.993.145 |
| Veränderung der Deckungsrückstellung | 1.791.211 | 1.784.020 |
| Endbestand zum 31.12. | 37.568.376 | 35.777.165 |
Die Deckungsrückstellung des Abrechnungsverbandes G beläuft sich auf 36.669.107 T€ (Vorjahr: 34.906.509 T€), die des Abrechnungsverbandes F beläuft sich auf 899.269 T€ (Vorjahr: 870.656 T€) und verteilt sich auf Gewinnverband F1 mit 865.503 T€ (Vorjahr: 844.036 T€), Gewinnverband F2 mit 24.358 T€ (Vorjahr: 21.667 T€) und Gewinnverband F3 mit 9.408 T€ (Vorjahr: 4.953 T€).
Im Jahr 2020 wurde einmalig der Barwert für die künftigen, voraussichtlich noch bis 2026 zu erhebenden jährlichen Angleichungsbeiträge bei der Berechnung der Deckungsrückstellung des Abrechnungsverbandes G in Höhe von 1.049.888 T€ in Abzug gebracht. Zum Bilanzstichtag beträgt dieser barwertige Abzugsbetrag nach erfolgter Erhebung der ersten sechs Angleichungsbeiträge noch 189.265 T€.
Zu B. II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Zum Bilanzstichtag wurden 8.975 T€ in die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eingestellt. Davon entfallen 8.500 T€ auf noch abzuwickelnde Fälle im Rentenbereich. Bei der Bemessung der Rückstellung für noch abzuwickelnde Fälle im Rentenbereich werden die noch offenen Rentenfälle mit Rentenbeginn vor dem Bilanzstichtag herangezogen.
Zu B. III. Rückstellung für die Überschussbeteiligung
Im Geschäftsjahr wurde eine Rückstellung für die Überschussbeteiligung des Jahres 2025 in Höhe von 428 T€ (Vorjahr: 310 T€) im Abrechnungsverband F eingestellt. Die Rückstellung für die Überschussbeteiligung des Jahres 2024 wurde mit 310 T€ (Vorjahr: 235 T€) in Anspruch genommen.
Die Rückstellung für die Überschussbeteiligung wurde vor dem Hintergrund bestehender stiller Reserven der Kapitalanlagen des Abrechnungsverbandes F gebildet. Diese betreffen Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 885.246 T€ und einem Zeitwert von 908.917 T€. Dabei bestehen in den einzelnen Anlagenklassen auf Einzeltitel-Ebene stille Lasten von 30 T€.
Zu C. Andere Rückstellungen
In den anderen Rückstellungen in Höhe von 94.413 T€ sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 59.968 T€, Rückstellungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag von 1.352 T€ sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 33.093 T€ enthalten.
Der sich aus dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre nach Vergleichsrechnung gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 1.629 T€.
Die Rückstellungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen die aufgrund der Veränderung der Steuerbefreiung der KZVK (nunmehr alleinig als Pensionskasse) erstmals anfallende Körperschaftsteuer (mit dem reduzierten Steuersatz von 15 Prozent) nebst Solidaritätszuschlag für den Zeitraum 2022 bis 2025. Betroffene Kapitalerträge sind unter anderem Dividenden aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaftsbanken. Die Kapitalertragsteuer beträgt hierbei 1.282 T€ und der Solidaritätszuschlag 70 T€.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Beihilfe in Höhe von 26.921 T€, für Altersteilzeit von 2.390 T€, für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen von 1.115 T€, für Lebensarbeitszeit von 920 T€, für Urlaubsverpflichtungen von 682 T€, für den Jahresabschluss von 426 T€, für Überstunden von 270 T€ sowie für Prozesse von 157 T€.
Aus der Veränderung des anzuwendenden Abzinsungssatzes ergibt sich bei den Rückstellungen für Pensionen eine Auflösung in Höhe von 1.587 T€ (Vorjahr: -788 T€). Bei der Beihilferückstellung beträgt diese Auflösung 1.492 T€ (Vorjahr: 1.333 T€).
Zu D. Andere Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten in Form von Guthaben der Beteiligten aus laufenden Pflichtversicherungsverhältnissen in Höhe von 7.270 T€ sowie verbliebene Anrechnungsguthaben in Höhe von 355 T€ ausgewiesen, die nach Verrechnung mit dem Angleichungsbeitrag 2021 und durch Doppelzahlungen der Angleichungsbeiträge 2022, 2023, 2024 und 2025 entstanden sind. Außerdem sind Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrichtungen nach dem Überleitungsstatut in Höhe von 9.063 T€ enthalten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.806 T€ enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von insgesamt 3.211 T€ sowie gegenüber dem Finanzamt von 504 T€.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.
Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 2.015 T€ enthält im Wesentlichen Baukostenzuschüsse des Vermieters für das neue Betriebsgebäude in Höhe von 2.000 T€, die linear über die Mindestmietdauer des Betriebsgebäudes ergebniswirksam aufgelöst werden, sowie für das folgende Geschäftsjahr im Voraus gezahlte Beiträge in Höhe von 14 T€.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zu 1. Beiträge und sonstige satzungsmäßige Einnahmen
Die hier ausgewiesenen Erträge in Höhe von 1.824.164 T€ haben sich gegenüber dem Vorjahr um 79.726 T€ (4,57 Prozent) erhöht und ergeben sich aus der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband G) mit 1.799.523 T€ und aus der freiwilligen Versicherung (Abrechnungsverband F) mit 24.641 T€.
Hierin enthalten sind Beiträge und Umlagen in Höhe von 1.533.071 T€, Einnahmen aus der Übertragung von Barwerten in Höhe von 82.552 T€ und andere satzungsmäßige Einnahmen in Höhe von 208.541 T€. Die Beiträge und Umlagen enthalten eine Erhöhung der Wertberichtigungen in Höhe von 19.521 T€, die im Wesentlichen durch Insolvenzen bedingt sind (Vorjahr: 10.609 T€).
Unter den anderen satzungsmäßigen Einnahmen sind Einnahmen aus dem Angleichungsbeitrag in Höhe von 193.470 T€ enthalten. Dabei ist eine Erhöhung der Wertberichtigungen in Höhe von 1.723 T€ (Vorjahr: Verringerung der Wertberichtigungen um 1.056 T€) berücksichtigt.
Ebenfalls unter diesem Posten berücksichtigt ist eine Verringerung der Wertberichtigungen auf Finanzierungsbeiträge in Höhe von 122 T€ (Vorjahr: 871 T€).
Zu 2. Beiträge aus der Rückstellung für die Überschussbeteiligung
Die Beiträge aus der Rückstellung für die Überschussbeteiligung beinhalten die Inanspruchnahme der Rückstellung für Überschussbeteiligung des Jahres 2024 in Höhe von 310 T€ (Vorjahr: 235 T€).
Zu 3. Erträge aus Kapitalanlagen
Die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 991.704 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 7.971 T€ (0,81 Prozent) leicht gestiegen. Die Erhöhung der Kapitalerträge resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Erträge bei den Inhaberschuldverschreibungen um 18.818 T€ sowie der Gewinne aus dem Abgang von Investmentanteilen um 5.101 T€. Dagegen haben sich die Erträge aus Investmentanteilen um 8.224 T€, aus Schuldscheindarlehen um 6.122 T€ und aus Zuschreibungen um 2.346 T€ verringert.
Aufgrund der Pflicht zur Wertaufholung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden Zuschreibungen bei einer Namenschuldverschreibung in Höhe von 5.691 T€ (Vorjahr: 0 T€), bei einem Impact-Fonds in Höhe von 542 T€ (Vorjahr: 0 T€), bei einem Immobilienfonds in Höhe von 318 T€ (Vorjahr: 0 T€), bei einer Beteiligung von 43 T€ (Vorjahr: 0 T€) und bei Fonds Nr. 2 der Master-KVG in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 8.940 T€) vorgenommen.
Zu 4. Sonstige versicherungstechnische Erträge
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge umfassen mit 269 T€ (Vorjahr: 126 T€) Zinsen auf nachentrichtete Beiträge und Umlagen gemäß § 65 bzw. § 63 Abs. 3 Kassensatzung in Fällen, in denen die Anmeldung zur Pflichtversicherung später als sechs Monate nach Beginn der Versicherungspflicht vorgenommen wurde.
Zu 5. Aufwendungen für Versicherungsfälle
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Höhe von 1.035.578 T€ haben sich vorrangig aufgrund der gestiegenen Anzahl von Personen, die Leistungen beziehen, um 35.324 T€ (3,53 Prozent) erhöht. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen in Höhe von 902.721 T€ ‒ rund 87 Prozent ‒ ist den Rentenzahlungen zuzuordnen. Darüber hinaus entfallen Aufwendungen in Höhe von 104.609 T€ ‒ rund 10 Prozent ‒ auf die Abgabe von Beständen im Rahmen von Überleitungen.
Zu 6. Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 1.791.211 T€ (Vorjahr: 1.784.020 T€) ergibt sich ausschließlich aus der Veränderung der Deckungsrückstellung. Eine Erhöhung der Deckungsrückstellung korrespondiert mit einem entsprechenden Aufwand.
Zu 7. Aufwendungen für Überschussbeteiligungen
Durch die Dotierung der Rückstellung für die Überschussbeteiligung entstanden im Geschäftsjahr Aufwendungen im Abrechnungsverband F für den Tarif 2016 in Höhe von 236 T€ (Vorjahr: 211 T€) sowie für den Tarif 2022 in Höhe von 192 T€ (Vorjahr: 99 T€).
Zu 8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb resultieren mit 17.341 T€ (Vorjahr: 13.901 T€) vollumfänglich aus der Kostenverrechnung.
Seit dem Jahr 2024 wird keine Differenzierung mehr zwischen Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen für den Versicherungsbetrieb vorgenommen und beide Positionen stattdessen unter Verwaltungsaufwendungen zusammengefasst. Grund ist, dass bei der KZVK als Zusatzversorgungskasse nahezu keine vertrieblichen Abschlusskosten anfallen. In der Vergangenheit wurden den Abschlusskosten näherungsweise die Verwaltungsaufwendungen für die Bearbeitung von Neuzugängen oder Überleitungen zugerechnet.
Zu 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen
Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 43.584 T€ sind im Vergleich zum Vorjahr um 45.128 T€ gesunken. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen infolge der Zuschlüsselung unternehmensweit gestiegener Verwaltungskosten zum Funktionsbereich gegenüber dem Vorjahr um 939 T€ auf 13.246 T€.
Die Abschreibungen gingen um 55.046 T€ auf 21.248 T€ zurück. Sie enthalten ausschließlich außerplanmäßige Abschreibungen. Diese entfallen auf Investmentanteile im Immobilienbereich in Höhe von 21.248 T€ (Vorjahr: 36.210 T€) und auf Beteiligungen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 84 T€). Der Vorjahreswert enthielt zusätzlich eine Abschreibung im Bereich der Namensschuldverschreibungen aufgrund eines Sanierungsverfahrens auf einen Schuldtitel eines Industrieunternehmens in Höhe von 80 Prozent des Anteilsbesitzes von 50.000 T€ und damit in Höhe von 40.000 T€. Im Rahmen des Abschlusses des Sanierungsverfahrens im Berichtsjahr konnte eine Rückzahlung von 15.691 T€ erreicht werden, die wiederum zu einer Zuschreibung von 5.691 T€ im Bereich der Erträge aus Kapitalanlagen führte.
Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen erhöhten sich um 8.979 T€ auf 9.090 T€ (Vorjahr: 111 T€) und beinhalteten vor allem Buchverluste aus dem Abgang von Investmentanteilen in Höhe von 8.609 T€ (Vorjahr: 48 T€).
Zu 10. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen belaufen sich auf 0 T€ (Vorjahr: 0 T€).
Zu 12. Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge in Höhe von 11.073 T€ beinhalten vor allem Zinserträge aus laufenden Bankguthaben in Höhe von 7.377 T€, aus der Auflösung von Zinsanteilen in den Beihilferückstellungen in Höhe von 980 T€ und in den Pensionsrückstellungen in Höhe von 522 T€ sowie aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 447 T€.
Darüber hinaus ist eine Zinserstattung in Höhe von 265 T€ enthalten, die aus einer steuerlichen Betriebsprüfung für den Bereich der ehemaligen Liegenschaften in den Kapitalanlagen für den Zeitraum 2017 bis 2021 resultiert.
Zu 13. Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 6.607 T€ haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 382 T€ erhöht.
Erläuterungen zum Funktionsbereichsausweis der Verwaltungskosten
Entsprechend RechVersV erfolgt ein Funktionsbereichsausweis der Verwaltungskosten, bei dem die Kostenarten durch geeignete Verteilungsschlüssel auf die versicherungstechnischen Funktionsbereiche aufgeteilt werden.
Die zu verteilenden Kostenarten stellen sich wie folgt dar:
| 2025 in T€ |
2024 in T€ |
|
|---|---|---|
| Personalaufwendungen | 33.566 | 29.654 |
| Sachaufwendungen | 21.914 | 17.541 |
| Zinsaufwendungen | 174 | 488 |
| Gesamt | 55.654 | 47.683 |
Die Personalaufwendungen stiegen um 3.912 T€. Hauptgrund sind um 1.624 T€ höhere Gehälter nebst Sozialversicherungsbeiträgen infolge von Tarifsteigerungen und einer Erhöhung der Anzahl der Mitarbeitenden. Darüber hinaus sind auch die Zuführungen zu Rückstellungen für Beihilfen um 917 T€ und für Pensionen um 710 T€ sowie für Altersteilzeit um 666 T€ angestiegen. Die Zusammensetzung der Personalaufwendungen kann der Anlage 2 des Anhangs entnommen werden.
Die Sachaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 4.373 T€. Grund hierfür waren vor allem die nicht aktivierungsfähigen Kosten im Rahmen des Umzugs in das neue Betriebsgebäude in Höhe von 2.302 T€, Kosten für externe Systemunterstützung in Höhe von 457 T€, Buchverluste aus dem Abgang der Betriebsausstattung des alten Betriebsgebäudes in Höhe von 423 T€ sowie sonstige inflationäre Kostensteigerungen.
Die Zinsaufwendungen verringerten sich um 314 T€. Grund dafür sind vor allem um 332 T€ niedrigere Zinszuführungen zu den Pensionsrückstellungen.
Im Rahmen der Verrechnung werden die direkt zurechenbaren Kosten wie Zinsaufwendungen im Rückstellungsbereich und übergeordnete Aufwendungen dem Posten Sonstige Aufwendungen zugeordnet. Die übrigen Kosten werden über ein Stufenleiterverfahren auf die entsprechenden versicherungstechnischen Funktionsbereiche gemäß RechVersV aufgeteilt.
Die Kostenverteilung auf die Funktionsbereiche unter Berücksichtigung der direkt zurechenbaren Kosten stellt sich wie folgt dar:
| 2025 in T€ |
2024 in T€ |
|
|---|---|---|
| Regulierung von Versicherungsfällen | 20.031 | 16.566 |
| Versicherungsbetrieb | 17.341 | 13.901 |
| Verwaltung der Kapitalanlagen | 11.675 | 10.991 |
| Sonstige | 6.607 | 6.225 |
| Gesamt | 55.654 | 47.683 |
Zu 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 1.405 T€ beinhalten vor allem die aufgrund der Veränderung der Steuerbefreiung der KZVK (nunmehr alleinig als Pensionskasse) erstmals anfallende Körperschaftsteuer (mit dem reduzierten Steuersatz von 15 Prozent) nebst Solidaritätszuschlag für den Zeitraum 2025. Betroffene Kapitalerträge sind unter anderem Dividenden aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaftsbanken. Die Kapitalertragsteuer beträgt hierbei 1.335 T€ und der Solidaritätszuschlag 70 T€.
Zu 16. Sonstige Steuern
In der Position ist ausschließlich die Steuererstattung enthalten, die sich aus einer steuerlichen Betriebsprüfung für den Bereich der ehemaligen Liegenschaften in den Kapitalanlagen für den Zeitraum 2017 bis 2021 in Höhe von 2.503 T€ ergab.
Zu 17. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
Das im Jahr 2025 erwirtschaftete Jahresergebnis beträgt -66.133 T€ (Vorjahr: -140.899 T€).
Das Jahresergebnis beinhaltet den Jahresfehlbetrag des Abrechnungsverbandes G in Höhe von -71.109 T€ (Vorjahr: -142.847 T€) und den Jahresüberschuss des Abrechnungsverbandes F in Höhe von 4.976 T€ (Vorjahr: 1.948 T€). Der Jahresfehlbetrag des Abrechnungsverbandes G erhöht wie im Vorjahr in voller Höhe den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (Ausgleichsposten) und der Jahresüberschuss des Abrechnungsverbandes F wird wie im Vorjahr in voller Höhe in die Verlustrücklage eingestellt.
Weitere Pflichtangaben
Allgemein
Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) hat ihren Sitz in Köln.
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2025 waren (ohne Vorstandsmitglieder und ruhende Arbeitsverhältnisse, inklusive Werkstudentinnen und -studenten sowie Aushilfen) bei der KZVK durchschnittlich 326 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 323) beschäftigt, davon 162 Frauen und 164 Männer. Die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrug 78 (Vorjahr: 80). Im Jahresdurchschnitt waren keine Mitarbeitenden (Vorjahr: 0) befristet beschäftigt. In einem aktiven beamtenähnlichen Dienstverhältnis standen 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 31).
Honorar für die Abschlussprüferinnen und -prüfer
Das Honorar für die Abschlussprüferinnen und -prüfer belief sich im Jahr 2025 auf 332 T€ und betraf mit 296 T€ die Jahresabschlussprüfung sowie mit 36 T€ sonstige Leistungen.
Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus geschlossenen Dienstleistungsverträgen ergeben sich finanzielle Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 7.624 T€ (Vorjahr: 7.402 T€).
Darüber hinaus besteht aus einem langfristig abgeschlossenen Mietvertrag bezüglich des seit dem 15. Dezember 2025 genutzten neuen Betriebsgebäudes der KZVK eine Gesamtverpflichtung inklusive Nebenkosten von 62.000 T€. Daneben bestehen finanzielle Verpflichtungen aus einem gekündigten Mietvertrag bezüglich der bis zum 15. Dezember 2025 genutzten alten Betriebsgebäude der KZVK in Höhe von 232 T€ allein für den Monat Januar 2026.
Es bestehen direkt vereinbarte Kapitalverpflichtungen in Form zugesagter, noch offener Einzahlungen (Commitments) in Investmentvermögen in Höhe von 3.115.646 T€. Im Vorjahr bestanden diese in Höhe von 3.105.753 T€.
Organbezüge
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 999 T€. An ehemalige Organmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden Bezüge in Höhe von 227 T€ gezahlt. Für diese Personengruppe bestanden zum 31. Dezember 2025 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 3.938 T€.
Für die Mitglieder der Gremien fielen Aufwendungen für Vergütungen, Sitzungsgelder und Reisekosten in Höhe von 217 T€ an.
Organmitglieder
Aufsichtsrat
Dr. Daniel von Borries (Vorsitzender), Meerbusch
Stephan Schwär (amtierender stellvertretender Vorsitzender), Freiburg
Gordon Sobbeck (stellvertretender Vorsitzender), Köln
Weitere Mitglieder
Jürgen Wilhelm Horstmann, Aktuar DAV, Schwabenheim
Markus Krogull-Kalb, Pastoralreferent, Trier, ab 01. Januar 2025
Stephan Kliem, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Berlin,
ab 01. September 2025
Ingo Morell, Geschäftsführer, Olpe
Carsten Offers, Sprecher der Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission, Rüdesheim, ab 01. Januar 2025
Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender, Köln
Olaf Wittemann, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Bergisch Gladbach, bis 31. August 2025
Vertreterversammlung
Dr. Alexander Erdland (Vorsitzender), Oelde
Dirk Hucko (amtierender stellvertretender Vorsitzender), Düren
Franz-Josef Plesker (stellvertretender Vorsitzender), Gronau
Weitere Mitglieder
Norbert Altmann, Leiter Personal, Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Paderborn,
bis 31. Januar 2025
Kerstin Bettels, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Hildesheim
Alfred Berger, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Gladbeck, ab 01. Januar 2025
Thomas Gäde, Geschäftsführer, Köln
Urs Hagedorn, Rechtsreferent, Freiburg
Dr. Melanie-Katharina Kraus, Leiterin Hauptabteilung XIV – Personal, Rottenburg
Elena Krisp, stellvertretende Vorsitzende Regional-KODA NW Mitarbeiterseite, Essen, ab 01. Januar 2025
Susanne Minten, Geschäftsführerin, Gelsenkirchen
Matthias Müller, Justiziar, Trier
Werner Negwer, Justiziar, Osnabrück, ab 01. Februar 2025
Dr. Susanne Pauser, Vorständin für Digitales und Personal, Freiburg
Uwe Schäfer, Oberstudienrat im Kirchendienst, Neunkirchen
Martin Schenk, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Dortmund
Dr. Josef Sonnleitner, Finanzdirektor, Passau
Dr. Georg Souvignier, Sprecher der Mitarbeiterseite der Regional-KODA NW, Aachen
Dominik Steigleder, Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV, Neustadt a. d. Weinstraße, ab 01. Januar 2025
Jan-Wout Vrieze, Leiter Personal & Gehaltsabrechnung, Magdeburg
Vorstand
Christian Loh (Vorstandsvorsitzender), Odenthal
Dr. Oliver Lang, Leonberg
Dr. Sebastian Leipert, Bergisch Gladbach