Risikobericht und Chancenbericht
Allgemeines
Als Zusatzversorgungskasse hat die KZVK die dauerhafte Leistungserfüllung gegenüber ihren Versorgungsberechtigten und damit die langfristige Finanzierung der bestehenden Verpflichtungen sicherzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems identifiziert, bewertet, gesteuert, überwacht und berichtet werden. Die Grundlage dafür bildet die von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Risikostrategie der KZVK. Das Risikomanagementsystem ist aufgrund seiner elementaren Bedeutung ein integraler Bestandteil des Führungs- und Steuerungssystems der KZVK.
Risikomanagement der KZVK
Das Risikomanagementsystem der KZVK wurde in freiwilliger Anlehnung an die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Zusatzversorgung im Allgemeinen sowie der KZVK im Speziellen eingerichtet. Die KZVK richtet sich dabei nach dem BaFin-Rundschreiben 8/2020 (VA) zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV), das zum 01. Juni 2021 in Kraft getreten und von der Verbandsaufsicht des VDD mit Schreiben vom 20. Januar 2021 auch für die KZVK als maßgeblich erklärt worden ist. Zugleich ist das BaFin-Rundschreiben 9/2020 (VA) Maßstab für die Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB). Die KZVK führt auf dieser Basis jährliche ERB-Prozesse durch, die jeweils in einen ERB-Bericht münden.
Das Risikomanagementsystem der KZVK gewährleistet, dass sowohl die bestehenden als auch zukünftige Risiken möglichst kontrollierbar und kalkulierbar gehalten werden.
Das Risikomanagement umfasst
- die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung von Risiken,
- die Diskussion und Herbeiführung von Risikosteuerungsmaßnahmen zur Begrenzung der Risiken,
- die Ermittlung der Risikotragfähigkeit,
- die Überwachung der beschlossenen Entscheidungen sowie
- die Kommunikation von Risiken.
Um ein effektives Risikomanagementsystem sicherzustellen, hat die KZVK geeignete Risikomanagementfunktionen eingerichtet, darunter die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) als eine Schlüsselfunktion der KZVK. Die Organisation und das Zusammenwirken der einzelnen Schlüsselfunktionen (neben der URCF die Compliance-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Interne Revision) sind wesentlich für ein wirksames internes Risikosteuerungs- und Risikokontrollsystem. Dabei sind die Funktionen des Risikomanagements eng miteinander verzahnt und die Rollen, Aufgaben und Berichtswege im Sinne sogenannter Verteidigungslinien klar definiert.
Aufbauorganisatorisch erfolgt eine strikte Funktionstrennung zwischen risikonehmenden und risikoüberwachenden Funktionen. Die für den Aufbau von Risikopositionen verantwortlichen Stellen dürfen nicht gleichzeitig mit deren Überwachung und Kontrolle betraut sein. Die URCF ist als Schlüsselfunktion etabliert und wird in die Entscheidungen auf Vorstandsebene eingebunden.
Für die Diskussion und kontinuierliche Beurteilung der Risikosituation hat die KZVK einen Risikoausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands sowie Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Asset-Liability-Management (ALM)-Koordination, Risikocontrolling, Kapitalanlage-Management, Planung und Monitoring sowie der Versicherungsmathematischen Funktion. Bei Bedarf werden Vertreter weiterer Organisationseinheiten eingebunden. Der Risikoausschuss beurteilt in monatlichen Sitzungen die Risikosituation der KZVK unter Berücksichtigung der aktuellen Markt- und Geschäftsentwicklung, diskutiert gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen, veranlasst deren Umsetzung und hält diese nach. Im Risikoausschuss wird die Risikoberichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat sowie der Verbandsaufsicht des VDD vorbereitet und erörtert. Darüber hinaus initiiert der Risikoausschuss Entscheidungen zum Umgang mit wesentlichen Risiken. Im Bedarfsfall werden zusätzlich Ad-hoc-Risikoausschüsse durchgeführt.
Die KZVK ist in ihrem allgemeinen unternehmerischen Handeln und in der Durchführung ihres spezifischen Versorgungsauftrags teils wesentlichen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken wurden auch im Berichtsjahr im Rahmen der Risikoinventur identifiziert und im Risikomanagementprozess bewertet sowie nachverfolgt.
Die KZVK hat im Jahr 2025 ihr Projekt zur Anschaffung und Implementierung eines neuen Software-Tools zur Erfassung und Bewertung des Risikoinventars erfolgreich abgeschlossen. Mit dem neuen Tool ist eine deutlich effizientere Erfassung der Risiken der KZVK möglich. Damit wurde ein weiterer Baustein zur zukunftssicheren Ausrichtung des Risikomanagements der KZVK auf Basis moderner und professioneller Anwendungen gelegt.
Strategische Risiken
Das primäre Unternehmensziel der jederzeitigen und dauerhaften Sicherstellung aller vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen insbesondere gegenüber den Versorgungsberechtigten soll durch ein risikobewusstes Verhalten in allen Unternehmensbereichen unterstützt werden.
Strategische Risiken können sich aus geschäftspolitischen Entscheidungen ergeben. Dazu zählen auch Risiken, die dadurch entstehen, dass Geschäftsentscheidungen nicht an Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds angepasst werden. Darunter fällt sowohl das Risiko, dass sich Erwartungen an bestimmte Entwicklungen nicht erfüllen, als auch das Risiko, dass die in der Unternehmensstrategie vorgesehenen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Strategische Risiken treten oft im Zusammenhang mit anderen Risiken auf. Beispielsweise kann die Art der Kommunikation gegenüber den beteiligten Arbeitgebern weitreichende Konsequenzen über die einzelnen Beteiligtenverhältnisse hinaus haben. Deshalb agiert die KZVK hier mit Transparenz und einer konsistenten Kommunikation in Partnerschaft mit ihren Beteiligten.
Zur Einschätzung ihrer finanziellen Lage nutzt die KZVK unterschiedliche Bewertungsmethoden bei gleichzeitiger Betrachtung der Aktiv- und der Passivseite. Dabei werden sowohl deterministische als auch stochastische Projektionsrechnungen angewendet. Aus dieser Betrachtung werden Maßnahmen abgeleitet, um die dauerhafte Leistungskraft der KZVK, nicht zuletzt vor dem Hintergrund identifizierter zukünftiger Potenziale und Chancen, zu stärken. Solche Maßnahmen gehen mit bestimmten Annahmen zu Beitragseinnahmen, Bestandsentwicklung, Kapitalerträgen und Kapitalmarktentwicklungen einher. Es wird regelmäßig aktuariell überprüft, inwieweit die tatsächliche Entwicklung den Annahmen entsprechend verläuft.
Die Verbraucherpreise in Deutschland haben wie schon im Vorjahr moderat zugenommen und sind im Schnitt des Jahres 2025 um 2,27 Prozent gestiegen. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland nahm um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Dagegen liegen die gemeldeten Insolvenzverfahren für das Jahr 2025 in Deutschland auf einem Rekordhoch. Laut Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) fiel die Zahl der Insolvenzverfahren so hoch aus wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr.
Unternehmen stehen demnach weiterhin unter hohem wirtschaftlichem Druck. Diese Herausforderungen sind auch in den Branchen der KZVK-Beteiligten zu beobachten. So war im Jahr 2025 erneut eine erhöhte Anzahl von Insolvenzverfahren im Krankenhausbereich zu verzeichnen. Die Ursachen der zahlreichen Insolvenzverfahren am deutschen Markt sind vielfältig. Wirtschaftliche Probleme, Pflegekräftemangel, regionale Ungleichheiten und auch die Krankenhausreform führen in Teilen zu finanziellen Schwierigkeiten. Daher stellen die aktuellen Marktbedingungen auch die Beteiligten der KZVK vor große Herausforderungen. Die KZVK wird die Entwicklung weiter genau verfolgen und insbesondere potenzielle Auswirkungen auf die langfristige Finanzierung der Altersversorgungsverpflichtungen in den Blick nehmen, um im Bedarfsfall rechtzeitig geeignete Maßnahmen ableiten zu können.
Die KZVK als kirchliches Unternehmen berücksichtigt insbesondere in ihrer Kapitalanlage schon seit Jahren Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“). Die Leitlinien zu Ethik und Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der KZVK stellen einen integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Durch die Bündelung der entsprechenden Aufgaben in der Abteilung Kapitalanlage-Governance ist sichergestellt, dass ESG- und Regulierungsanforderungen im Bereich der Kapitalanlage ganzheitlich betrachtet werden.
Auch agiert die KZVK innerhalb des Rahmens, den die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken mit ihrer Orientierungshilfe „Ethisch‐nachhaltig investieren“ gesetzt haben. Als eine Transparenzmaßnahme trat die KZVK im Jahr 2023 der Principles-for-Responsible-Investment-Initiative (PRI) bei und erstellte 2024 erstmals einen entsprechenden – zunächst noch unveröffentlichten – Transparenzbericht („Private Transparency Report“), der bei PRI zur Bewertung eingereicht wurde. Seit dem Jahr 2025 erfolgt die regelmäßige Erstellung und Veröffentlichung des Transparenzberichts.
Mit der Einrichtung der Abteilung Governance und Nachhaltigkeit zum 01.01.2025 hat die KZVK einen weiteren Schritt unternommen, um das Thema Nachhaltigkeit unternehmensweit zu verankern. Die Abteilung managt das im Rahmen eines Projektes erarbeitete unternehmensweite Nachhaltigkeitskonzept sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung und entwickelt diese kontinuierlich weiter. Die Fokussierung auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen der KZVK ermöglicht es, Nachhaltigkeitsrisiken frühzeitig zu erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen und KPIs gesamtunternehmerisch zu steuern.
Die bestehenden wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die KZVK fortwährend bewertet, um frühzeitig Anpassungen der strategischen Ausrichtung vornehmen zu können.
Versicherungstechnische Risiken
Versicherungstechnische Risiken ergeben sich dadurch, dass die der Beitrags- und Leistungskalkulation zugrunde liegenden Annahmen von den tatsächlichen Gegebenheiten im Zeitablauf abweichen können. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf den Rechnungszins, die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die Bestandsentwicklung, die Kostensätze und das Renteneintrittsalter.
Die Leistungskalkulation in der Pflichtversicherung ergibt sich aus dem Leistungsrecht, das durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes und die arbeitsrechtlichen Gremien der (Erz-)Bistümer und der Caritas, aber nicht durch die KZVK festgelegt wird. Die KZVK kann dementsprechend insbesondere auf der Finanzierungsseite reagieren, weniger auf der Leistungsseite. In der freiwilligen Versicherung wird das Leistungsrecht hingegen durch die KZVK bestimmt, sodass neben der Ablösung bestehender Tarife durch die Einführung neuer Tarife eine Einflussnahme auch in Form einer Herabsetzung von Anwartschaften und Ansprüchen möglich ist. Letzteres hätte jedoch eine direkte Einstandspflicht der Arbeitgeber bei Rentenbeginn zur Folge.
Jährlich wird in der Pflicht- und der freiwilligen Versicherung durch den Verantwortlichen Aktuar überprüft, inwieweit die Kalkulationsannahmen noch mit den tatsächlichen Verhältnissen und den Erwartungen bezüglich zukünftiger Entwicklungen des Rechnungszinses, der biometrischen Rechnungsgrundlagen, der Bestands- und Entgeltentwicklung, der Kostensätze und des Renteneintrittsalters übereinstimmen.
In der Pflichtversicherung sind bei dieser aktuariellen Überprüfung ‒ anders als in der privaten Versicherungswirtschaft ‒ die tarifvertraglichen Grundlagen des Punktemodells sowie die Besonderheiten dieses Versorgungssystems der betrieblichen Altersversorgung, das durch einen regelmäßigen Neuzugang charakterisiert ist, zu berücksichtigen. Dies ist von besonderer Relevanz bei der Bewertung temporärer Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den langfristigen Annahmen bezüglich der versicherungstechnischen Rechnungsgrundlagen, insbesondere des Rechnungszinses.
Zur Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen in der Pflicht- und freiwilligen Versicherung werden die in den Beständen tatsächlich beobachteten Todesfälle im Versichertenbestand, die tatsächlich beobachteten Erwerbsminderungsfälle und die beobachtete Häufigkeit bei Tod verheiratet zu sein, mit den rechnungsmäßig erwarteten Fallzahlen verglichen. Aufgrund von möglichen Zufallsschwankungen werden für die Untersuchung der Bestände jeweils die Daten für mehrere Jahre herangezogen.
Die rechnungsmäßigen Kostensätze des Punktemodells sind ebenfalls durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes vorgegeben. Die tatsächlichen Kosten der Verwaltung werden durch die Beiträge in der Pflicht- und freiwilligen Versicherung abgedeckt.
Das tatsächliche Renteneintrittsalter ist von der KZVK nicht zu beeinflussen, da es von individuellen Entscheidungen der Versicherten abhängt. Bei vorzeitigem Rentenbeginn werden Zugangsfaktoren in Analogie zur gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Bei der Bewertung wird ein Renteneintrittsalter von 63 Jahren mit entsprechenden Zugangsfaktoren angesetzt, um das Risiko einer Aufwandserhöhung durch vorzeitige Leistungsfälle in der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch adäquat darzustellen. Dieser Ansatz ist unverändert angemessen, da Rentenleistungen in einer Vielzahl von Fällen vor Beginn der Regelaltersgrenze beantragt und bewilligt werden. Abweichend hiervon wird im aktuellen Tarif der freiwilligen Versicherung ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren angesetzt. In diesen Fällen werden bei vorzeitigem Abruf der Altersrente Zugangsfaktoren unabhängig von den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zugangsfaktoren sind versicherungsmathematisch auskömmlich kalkuliert, sodass das Risiko eines erhöhten Aufwands durch vorzeitigen Bezug der Altersrente als sehr gering eingeschätzt wird.
Seit der Einführung des Punktemodells hat die KZVK die versicherungstechnischen Annahmen mehrfach angepasst:
In der Pflichtversicherung wird der der Leistungskalkulation zugrunde liegende Rechnungszins des Punktemodells in Höhe von 3,25 Prozent während der Anwartschaftsphase und 5,25 Prozent während der Leistungsphase einschließlich einer jährlichen Erhöhung der laufenden Renten um 1 Prozent (Rentendynamik) nicht für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung wird seit 2014 vielmehr ein einheitlicher Rechnungszins von 3,25 Prozent zuzüglich der Rentendynamik angesetzt. Dieser Ansatz kann unter Berücksichtigung der erzielten und der langfristig erwarteten Erträge im aktuellen Versorgungssystem bei Anwendung der beschlossenen Beitragssätze zur Pflichtversicherung beibehalten werden.
In der freiwilligen Versicherung sind aufgrund von Tarifanpassungen im Jahr 2016 und der Einführung neuer Tarifgenerationen unterschiedliche Rechnungszinsen maßgeblich. Für Neuabschlüsse ab dem 01. Januar 2022 beträgt der Rechnungszins 0,25 Prozent.
Sowohl in der Pflichtversicherung als auch in der freiwilligen Versicherung legt die KZVK zur Berechnung der Deckungsrückstellung die Heubeck-Richttafeln 2018 G, angepasst an die Bestände der KZVK, zugrunde.
Der Verantwortliche Aktuar kommt in seinem Bericht zur Finanzlage und Überschussverwendung für das Geschäftsjahr 2025 bezüglich des Abrechnungsverbandes G der Pflichtversicherung zu dem Ergebnis, dass die rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Pflichtbeitrags und der Deckungsrückstellung hinsichtlich Verzinsung, Biometrie, Kosten und Bestands- sowie Entgeltentwicklung als beste Schätzwerte angemessen anzusehen sind und dass die biometrischen Auswertungen auf vorhandene Sicherheiten in den derzeitigen biometrischen Rechnungsgrundlagen hinweisen.
Die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen in der Pflichtversicherung wird insgesamt als gewährleistet angesehen. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage des von der Vertreterversammlung beschlossenen, seit 01. Januar 2020 gültigen neuen Finanzierungssystems. Dabei besteht die Möglichkeit, den auskömmlichen Beitrag sowie den nach Beendigung des Angleichungszeitraums zu erhebenden Pflichtbeitrag an geänderte Finanzierungserfordernisse anzupassen. Auch wird die Tragfähigkeit des Ausgleichspostens vom Aktuar als gewährleistet angesehen.
Im Abrechnungsverband F stärkt der fortgeführte Aufbau einer Verlustrücklage die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen. Grundsätzlich sieht der Verantwortliche Aktuar diese unter der Voraussetzung gewährleistet, dass die benötigte Verzinsung von ca. 3 Prozent auch mittel- bis langfristig erreicht wird. Die Rechnungsgrundlagen des neuen Tarifs 2022 sind so bemessen, dass seinen Anforderungen an die Sicherheiten eines für den Neuzugang offenen Tarifs angemessen Rechnung getragen wird.
Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft wurden im Falle von Insolvenzen in voller Höhe wertberichtigt. Bei Ratenzahlungen und Stundungen wurden entsprechende Vorsorgen in Form von angemessenen Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Ansonsten bestehen keine weiteren Risiken im Bereich der Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft.
Risiken und Chancen aus Kapitalanlagen
Das Portfolio der KZVK beinhaltet unterschiedliche Anlageklassen. Deren Risiken werden identifiziert, bewertet, überwacht, gesteuert, kontrolliert und in die Berichterstattung einbezogen. Hauptsächlich wird in die Anlageklassen Aktien, Immobilien, Private Equity, Private Debt und Infrastruktur sowie in verschiedene Anlageklassen im Bereich börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere investiert.
Risiken aus Kapitalanlagen sind im Wesentlichen
- das Marktrisiko
- das Kreditrisiko
- das Konzentrationsrisiko und
- das Liquiditätsrisiko
Um diesen Risiken Rechnung zu tragen, verfolgt die KZVK eine an den Kriterien Sicherheit, Ertrag, Liquidität, Qualität und Nachhaltigkeit orientierte Anlagestrategie mit dem Ziel, das ihr anvertraute Vermögen bestmöglich im Interesse der Versicherten zu verwalten.
Das aktuelle Zinsumfeld birgt für die KZVK weiterhin die Chance, mit festverzinslichen Titeln guter Bonität grundsätzlich eine auskömmliche Rendite zu erzielen. Das Marktzinsniveau ist im Jahresvergleich erneut leicht angestiegen, während die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen weiter gesunken sind. Infolge dieser gegenläufigen Entwicklungen haben sich bei den Renditen für Unternehmensanleihen insgesamt keine starken Änderungen ergeben. Strategisch soll die Quote von Fremdkapitalinvestments zugunsten von Eigenkapitalinvestments weiter sinken, um das Renditepotenzial der letztgenannten Investments stärker nutzen zu können.
Eigenkapital-Investments bleiben nach wie vor ein essenzieller Bestandteil der Kapitalanlage der KZVK, der im Jahr 2026 in allen von der KZVK definierten Eigenkapital-Anlageklassen, die Aktien, Private Equity, Infrastruktur und Immobilien umfassen, leicht ausgebaut werden soll. Die langfristig erwartete Rendite liegt in diesen Anlageklassen deutlich über der von bonitätsstarken festverzinslichen Anlagen, beinhaltet jedoch höhere Risiken. Vor dem Hintergrund eines stabilen, aber sich möglicherweise in einigen Branchen überhitzenden wirtschaftlichen Umfeldes und der unsicheren geopolitischen Lage ist ein aktives Management des Portfolios im Hinblick auf die daraus resultierenden Risiken und Entwicklungen weiterhin elementar.
Eine Beendigung des Krieges in der Ukraine, ein Abflauen geopolitischer Konflikte insbesondere im Nahen Osten sowie eine wieder engere internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit wären Positivszenarien und würden zu steigenden Kursen führen. Erhebliche Risiken und ein nicht unerhebliches Kursverlustpotenzial bestehen jedoch weiterhin bei einem Wiederaufleben inflationärer Tendenzen und einer daraus folgenden Abkehr der Zentralbanken, insbesondere in den USA, von ihrem Zinssenkungspfad. Großen Einfluss hat hierbei auch die Ernennung des neuen Fed-Vorsitzenden. Darüber hinaus sind Enttäuschungen beim Gewinnwachstum insbesondere in der Tech- und KI-Branche sowie weitere geopolitische Eskalationen und ein sich abschwächendes wirtschaftliches Umfeld als Risikoszenarien zu berücksichtigen. Als mögliche Handlungsoption werden die strategischen Zielquoten der Eigenkapitalinvestments gegebenenfalls kurzfristig nicht vollständig ausgelastet, um den Risiken vorzubeugen.
Das Marktpreisrisiko bei Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren ergibt sich aus der Volatilität der Marktpreise. Um die möglichen Auswirkungen auf die Kapitalanlagen einschätzen zu können, bedient sich die KZVK eines Value-at-Risk-Ansatzes. Bei festverzinslichen Wertpapieren wird Kreditrisiken und damit auch den Risiken eines Adressausfalls mit einer geeigneten Bonitätsbetrachtung bei Erwerb und über die gesamte Haltedauer der Investition begegnet. Für diese Anlagen hat die KZVK ein Emittentenlimitsystem (Streuungsquoten) implementiert.
Die Streuung zum 31. Dezember 2025 ist in der folgenden Tabelle zu sehen.
| Bonität nach Ratingklassen |
in Mio. € |
in % |
|---|---|---|
| Investment Grade | 13.287 | 89,61 |
| davon AAA | 3.214 | 21,68 |
| davon AA+/AA/AA-/A+/A/A- | 6.173 | 41,63 |
| davon BBB+/BBB/BBB- | 3.900 | 26,30 |
| Non-Investment-Grade | 1.538 | 10,37 |
| davon BB+/BB/BB- | 1.163 | 7,84 |
| davon B+/B/B- | 368 | 2,48 |
| davon CCC+/CCC/CCC- | 7 | 0,05 |
| Ohne Rating | 2 | 0,02 |
| Gesamt1 | 14.827 | 100,00 |
| 1 Marktwert der zinstragenden Kapitalanlage inklusive Durchschau der Zielfonds im Masterfonds. |
Hinsichtlich der Konzentrationsrisiken folgt die KZVK den Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Anlageverordnung und diesbezüglicher Rundschreiben der BaFin sowie den in internen Anlagerestriktionen kodifizierten Regeln zur Mischung.
Die zehn größten Emittenten im Bestand machen 12,53 Prozent des gesamten Kapitalanlagebestands aus (Buchwertbetrachtung). Das größte Einzelrisiko liegt mit 1,80 Prozent bei der Republik Frankreich, gefolgt vom Land Baden-Württemberg mit 1,52 Prozent.
Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen der KZVK nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden können. Um die Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen, hält die KZVK im Rahmen des Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von laufenden Guthaben sowie Tages- und Termingeldern vor. Zusätzlich sind die festverzinslichen Wertpapiere, insbesondere durch Orientierung an deren Marktgängigkeit, so investiert, dass deren kurzfristige Liquidierbarkeit weitgehend gewährleistet ist. Neuanlagen werden allerdings hinsichtlich ihrer Fälligkeitsstruktur so an die versicherungsseitigen Auszahlungsverpflichtungen angepasst, dass diese Papiere bei erwartungsgemäßem Verlauf der Zahlungsströme bis zu ihrer Endfälligkeit gehalten werden können und über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren kein liquiditätsgetriebener Bedarf zum Verkauf von Kapitalanlagen besteht. Eine tägliche Liquiditätsüberwachung für kurzfristige Zahlungsanforderungen sowie eine monatlich rollierende Liquiditätsplanung mit einjährigem Horizont unterstützen den Prozess.
Insbesondere bei Investments in den an privaten Märkten gehandelten Anlageklassen (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur, Immobilien) können sich Risiken aus deren Illiquidität und somit aus einer erschwerten Veräußerbarkeit ergeben. Dem begegnet die KZVK durch eine sorgfältige Prüfung von Anlageentscheidungen im Vorfeld, durch eine kontinuierliche Beobachtung der einzelnen Investments sowie durch eine ausgewogene Mischung der Anlagen. Zudem wird das Liquiditätsrisiko mittels ALM-Projektionen gesamthaft bewertet, um das Risiko aus diesen illiquiden Assetklassen geeignet eingrenzen zu können.
Immobilien sind zwar von Zinsrisiken nur indirekt betroffen, unterliegen diesen bezüglich Preisfindung bzw. Refinanzierung bestehender Objekte jedoch nachgelagert mit Zeitverzögerung. Daneben existieren Nutzungs- und Vermietungsrisiken, die sich bei Eintrübung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschärfen können. Die KZVK begegnet diesen Risiken durch einen sorgfältigen Auswahlprozess ihrer Immobilien-Investments, was sich in einer ausgewogenen Segment- und Mieterdiversifikation niederschlägt.
Im Jahr 2025 haben sich die Verwerfungen an den Immobilienmärkten im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich reduziert und es hat eine Stabilisierung des Marktes eingesetzt. Insgesamt ist eine deutliche Performance-Spreizung zwischen den Sektoren des Immobilienmarktes zu beobachten, die insbesondere neuere Wohn- und Logistikimmobilien begünstigt, während dezentrale und ältere Büro- und Handelsimmobilien vom Markt abgestraft werden.
Das KZVK-Immobilienportfolio beruhte noch vor zehn Jahren im Wesentlichen auf Büro- und Einzelhandelsimmobilien in Deutschland und wurde seither regional und sektoral deutlich diversifiziert. Aus diesem Grund ist das Portfolio heute wesentlich robuster aufgestellt als noch vor einigen Jahren und verzeichnete 2025 eine Seitwärtsperformance.
Die KZVK hält Kapitalanlagen ihren Verpflichtungen entsprechend größtenteils in Euro denominiert. Den vorhandenen Fremdwährungsrisiken, ausschließlich im Investmentfondsbereich, wird im Bereich börsennotierter Anlagen durch ein regelgebundenes Sicherungskonzept unter Einsatz derivativer Sicherungsinstrumente begegnet. Ungesicherte Währungspositionen bestehen in geringer Höhe, überwiegend in nicht börsennotierten Anlagen in US-Dollar.
Die Ausrichtung der Kapitalanlage an ethischen, sozialen und Governance-Anforderungen (ESG) gemäß den „Leitlinien für eine ethisch-nachhaltige Kapitalanlage in der KZVK“ folgt einem prozessualen Ansatz. So wurden Prozesse verankert, um ESG-Aspekte umfassend bei allen Investmententscheidungen der KZVK zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Prozesse für die Auswahl von Fondsmanagern und Geschäftspartnern sowohl bei börsennotierten Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen als auch bei nicht börsennotierten Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur, Private Equity oder Private Debt. Dabei verfolgt die KZVK das Ziel, Partner mit besonderer ESG-Kompetenz zu identifizieren, die das Anliegen einer ethisch-nachhaltigen Kapitalanlage im Sinne der KZVK nachvollziehen und umsetzen können. Auf diese Weise begegnet die KZVK potenziellen ESG-Risiken bereits im Vorfeld von Investmententscheidungen.
Alle beschriebenen Risiken können potenziell einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KZVK haben. Allerdings ist die alleinige und periodenbezogene Betrachtung nur der Risikoaspekte nicht sachgerecht. Vielmehr bedarf es angesichts der Ertragserfordernisse bzw. der bestehenden Leistungsverpflichtungen der KZVK einer Berücksichtigung der mit der Risikoübernahme verbundenen mittel- und langfristigen Chancen.
Der Einsatz geeigneter Analyseinstrumente sowie eine angemessene Aufbau- und Ablauforganisation gewährleisten, dass die KZVK ihre Kapitalanlagerisiken adäquat identifizieren, bewerten, steuern, überwachen und berichten kann. Die KZVK nutzt moderne Projektionsmodelle für das Asset-Liability-Management, um über deterministische und stochastische Projektionen die mittel- wie langfristige Entwicklung der Kapitalanlagen im Zusammenspiel mit den versicherungsseitigen Verpflichtungen hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken bewerten und frühzeitig steuern zu können.
Mit kurzfristiger Perspektive werden Kapitalanlagerisiken bei der KZVK einerseits durch adäquate interne Kontrollverfahren und andererseits durch ein IT-gestütztes Frühwarnsystem auf täglicher, wöchentlicher und monatlicher Basis überwacht. So wird die Einhaltung der internen und externen Vorgaben unterstützt. Flankiert wird dies durch eine stringente Auswahl der Einzelinvestments und eine hohe Diversifikation des Gesamtportfolios.
Zum Bilanzstichtag sind keine bestandsgefährdenden Risiken in den Kapitalanlagen erkennbar.
Rechtliche Risiken
Die von Bund, Ländern und der EU vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, sofern sie von den arbeitsrechtlichen Gremien des Dritten Weges übernommen werden, und die dazu ergangene Rechtsprechung können die Rahmenbedingungen für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung erheblich beeinflussen. Die KZVK beobachtet die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung kontinuierlich und systematisch. Sie bringt sich vor allem über die AKA in Gesetzgebungsverfahren und die diesbezüglichen Meinungsbildungsprozesse aktiv ein.
Das mit Wirkung zum 01. Januar 2020 reformierte Finanzierungssystem der Pflichtversicherung wurde unter Beteiligung aller betroffenen Parteien konzipiert und intensiv kommuniziert und erläutert. Dadurch konnte eine breite Akzeptanz des neuen Systems, insbesondere bezüglich des im November 2020 erstmals erhobenen Angleichungsbeitrags, erreicht werden. Trotz des breiten Konsenses über die rechtliche und aktuarielle Notwendigkeit des Angleichungsbeitrags als neues Finanzierungsinstrument sind juristische Auseinandersetzungen während seiner Erhebungsdauer voraussichtlich bis zum Jahr 2026 nicht ausgeschlossen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür ist aus Sicht der KZVK derzeit jedoch als gering einzuschätzen, und bislang ist es nicht zu entsprechenden Auseinandersetzungen gekommen.
Operationelle Risiken
Die operationellen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebs, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen können. Operationellen Risiken begegnet die KZVK insbesondere mit internen Kontrollen, der stetigen Verbesserung ihrer Prozesse, technischen Sicherheitseinrichtungen sowie der Einhaltung gesetzlicher und weiterer anerkannter Standards. Die operationellen Chancen und Risiken, auf die die KZVK im Jahr 2025 einen besonderen Fokus legte, werden im Folgenden beschrieben.
Die zunehmende Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien, die mit der digitalen Transformation der Geschäftsprozesse einhergeht, führt zu einer stetigen Vergrößerung der Angriffsfläche für Cyberangriffe.
Die KZVK reagiert darauf weiterhin mit einer integrierten Betrachtungsweise von Aufbau- und Ablauforganisation und der Informations- und Kommunikationstechnologie. Hierbei ist eine Steigerung der „digitalen operationalen Resilienz“ das Ziel. Ein wesentlicher Meilenstein ist die freiwillige Umsetzung der Best Practices, die im Rahmen der EU-Verordnung DORA („Digital Operational Resilience Act“) definiert werden. Diese Umsetzung schreitet weiter voran und wird auch Ziel des kommenden Jahres sein.
Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz in der Verarbeitung und zur weiteren Steigerung der operativen Resilienz und IT-Sicherheit leistet die erfolgreiche Auslagerung der Rechenzentrumsinfrastruktur zu einem externen Dienstleister. Durch die geografisch getrennte und redundant ausgelegte Infrastruktur wird die Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen und Ausfällen erhöht und das operationale Risiko reduziert.
Zur Verbesserung der organisatorischen Resilienz wurde im dritten Quartal 2025 mit der Neustrukturierung des Krisen- und Notfallmanagements begonnen. Erste Rollen und Zuständigkeiten wurden bereits neu definiert und bestehende Notfallpläne überprüft und angepasst. Die Wirksamkeit der getroffenen Anpassungen soll anhand von Notfallplanspielen verifiziert werden, um diesen Prozess im kommenden Jahr abschließen zu können.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagementsystems der KZVK wurde auch im Jahr 2025 vorangetrieben. In dem Zuge wurde beispielsweise der zentrale Risikobericht im Abschnitt zu IT-Sicherheitsaspekten grundlegend erneuert und mit geeigneten KPIs versehen.
Mit Inkrafttreten einer KI-Richtlinie wurde im Berichtsjahr zudem ein verbindlicher Governance-Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz geschaffen. Die Benennung eines KI-Beauftragten sowie die Einführung transparenter Dokumentations- und Kontrollmechanismen stellen sicher, dass KI-Risiken frühzeitig erkannt und angemessen gesteuert werden.
Zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 hat die KZVK die Barrierefreiheit ihrer Website, des Kundenportals „Meine KZVK” und der Karriereseite optimiert. Anforderungen aus dem BFSG, wie der internationale Standard WCAG 2.2, wurden von der KZVK auf Konformitätsstufe AA umgesetzt und machten damit den Online-Zugang für alle Nutzergruppen inklusiver. Im Sinne ihrer Wort-Bild-Marke „Werte für ein gutes Leben“ aktualisierte die KZVK die Bilderwelt ihrer Publikationen mit hohem Wiedererkennungswert und zur Stärkung der emotionalen Kundenansprache. Auf die Reputation und die Steigerung ihrer Bekanntheit zielte die KZVK 2025 insbesondere mit der Ausweitung ihrer Social-Media-Aktivitäten ab.
Altersbedingte Abgänge sowie der steigende Bedarf an digitalen, regulatorischen und analytischen Kompetenzen in verschiedenen Aufgabenbereichen bergen das Risiko von Wissensverlusten und Qualifikationslücken, sofern geeignete Maßnahmen zur Nachfolgeplanung, Wissenssicherung und Weiterbildung nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Der derzeitige Arbeitgebermarkt hat in einzelnen Tätigkeitsfeldern zu einer Entspannung bei der Besetzung offener Stellen geführt. In bestimmten Aufgabenbereichen mit weniger attraktiven Rahmenbedingungen besteht jedoch weiterhin ein struktureller Fachkräftemangel. Dadurch besteht das Risiko, dass offene Positionen nur eingeschränkt oder mit Verzögerung besetzt werden können. Dies kann zu einem erhöhten Einarbeitungs-, Schulungs- und Qualifizierungsaufwand und einer stärkeren Abhängigkeit von externen Ressourcen führen. Zudem kann es zu Verzögerungen bei strategischen Projekten und bei der Umsetzung gesetzlicher, regulatorischer und organisatorischer Anforderungen kommen. Durch eine systematische und auch kurzfristig wirksame Nachfolgeplanung stellt die KZVK sicher, dass kritisch zu besetzende Schlüsselpositionen zeitnah nachbesetzt werden können.