Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Einfluss auf die Kapitalmärkte

Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben im Prognosezeitraum von einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Maßgebliche Risiken insbesondere für Energiepreise, Lieferketten und Investitionsbereitschaft ergeben sich weiterhin aus geopolitischen Spannungen sowie aus der Geld- und Wirtschaftspolitik der großen Volkswirtschaften. Hinzu kommen die potenziellen wirtschaftlichen Effekte einer weiterhin konfrontativen Handelspolitik. Einen erheblichen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor stellt nach wie vor insbesondere der anhaltende Krieg in der Ukraine sowie der im März 2026 begonnene Krieg im Iran dar. Nachhaltige und stabile Friedenslösungen könnten zwar zu einer spürbaren Entspannung an den Kapitalmärkten führen, sind aus heutiger Sicht jedoch nicht absehbar.

In Deutschland werden konjunkturelle Impulse von den geplanten bzw. aufgesetzten fiskalischen Maßnahmen („Sondervermögen“) erwartet, insbesondere über zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung sowie Transformations- und Klimaschutzprojekte. Umfang und Timing der Wachstumswirkung hängen jedoch wesentlich von der konkreten Ausgestaltung und Umsetzungsdynamik ab und sind daher aktuell noch kaum prognostizierbar. Darüber hinaus dürften die wirtschafts- und handelspolitischen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten einen wesentlichen Einfluss auf das globale Kapitalmarktgeschehen haben. Ein weiterhin robuster Arbeitsmarkt, ein hohes Lohnwachstum sowie potenziell inflationsfördernde Effekte aus angekündigten oder bereits umgesetzten handelspolitischen Maßnahmen könnten den Inflationsdruck in den USA erneut erhöhen. In der Folge besteht das Risiko, dass geldpolitische Lockerungen verzögert oder teilweise revidiert werden. Solche Entwicklungen könnten mit erhöhter Volatilität und temporären Kursrückgängen an den internationalen Kapitalmärkten einhergehen, insbesondere vor dem Hintergrund der nach den starken Kursanstiegen der Vorjahre bereits sehr hohen Bewertungsniveaus an vielen Aktienmärkten. In Europa hingegen ist die geldpolitische Ausrichtung weniger Risiken ausgesetzt, da die Inflation Ende 2025 unter dem Inflationsziel der EZB liegt und eine leichte Erhöhung der Preise zunächst wenig Druck auf eine restriktivere geldpolitische Ausrichtung auslösen dürfte.

Branchenentwicklung und Auswirkungen auf die KZVK

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld in Deutschland bleibt durch eine gedämpfte Konjunkturentwicklung, hohe Kostenbelastungen und herausfordernde Finanzierungsbedingungen gekennzeichnet. Dies erhöht auch bei den beteiligten Arbeitgebern der KZVK das Risiko wirtschaftlicher Schwierigkeiten bis hin zu Insolvenzen. Auch wenn sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die Beteiligten der KZVK im Vergleich zu vielen anderen Marktteilnehmern insgesamt robuster aufgestellt waren, stellt das derzeitige Umfeld auch sie vor erhebliche Herausforderungen.

Besonders betroffen sind die Bereiche Krankenhäuser, Pflegeheime und mobile Altenpflege, in denen weiterhin mehr als die Hälfte der Pflichtversicherten der KZVK tätig ist. Anhaltender Fachkräftemangel, steigende Personal- und Sachkosten sowie strukturelle Anpassungsprozesse belasten die wirtschaftliche Situation dieser Branchen. Der seit mehreren Jahren zu beobachtende Konsolidierungsprozess, insbesondere im Krankenhausmarkt, dürfte sich auch im Prognosezeitraum fortsetzen. Die längerfristigen Auswirkungen dieser Entwicklung auf die KZVK sind nur eingeschränkt prognostizierbar und werden daher weiterhin eng beobachtet.

Ergänzend hierzu ist die Anfang 2025 in Kraft getretene Krankenhausreform, die durch den Bundestagsbeschluss vom 06. März 2026 (Krankenhausreformanpassungsgesetz) weiter konkretisiert wurde, als weiterer struktureller Einflussfaktor zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Änderungen der Finanzierungs- und Vergütungsstrukturen, insbesondere die stärkere Ausrichtung auf Leistungsgruppen sowie die Einführung von Vorhaltefinanzierungen, könnten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser nachhaltig verändern. Auch wenn die Reform auf eine langfristige Stabilisierung und Qualitätsverbesserung der stationären Versorgung abzielt, ist insbesondere in der Übergangsphase mit zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen und einer Beschleunigung bestehender Konsolidierungsprozesse zu rechnen. Die konkreten Auswirkungen auf einzelne Träger und Standorte sind derzeit noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

Die KZVK begegnet den dargestellten branchenspezifischen Risiken mit einer geschärften Wachsamkeit, einem fortlaufend weiterentwickelten Berichtswesen sowie einer engen Beobachtung relevanter wirtschaftlicher und bestandsbezogener Indikatoren, um auch bei sich verändernden Rahmenbedingungen frühzeitig und angemessen reagieren zu können.

Strategische Ausrichtung und voraussichtliche Entwicklung der KZVK

Die bereits seit mehreren Jahren zu beobachtenden strukturellen Entwicklungen für die Beteiligten der KZVK, insbesondere die Konsolidierung im Krankenhausmarkt, dürften sich auch im Jahr 2026 fortsetzen. Vor diesem Hintergrund ist die nachfolgende Einschätzung der Bestandsentwicklung unter dem Vorbehalt erhöhter Unsicherheiten zu betrachten.

Die Zahl der Pflichtversicherten wird nach derzeitigem Kenntnisstand – analog zum Trend der Vorjahre – voraussichtlich weiterhin leicht ansteigen. Die KZVK verbleibt damit im Bereich der Pflichtversicherung auf einem moderaten Wachstumspfad. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger infolge zunehmender Renteneintritte stärker wachsen wird als die der Pflichtversicherten. Bei der Anzahl der Beteiligten wird für das Jahr 2026 – entsprechend der Entwicklung der vergangenen Jahre – ein leichter Rückgang erwartet. Infolge fortschreitender Konsolidierungsprozesse verteilen sich die Versicherten tendenziell auf eine geringere Anzahl rechtlicher Einheiten.

Für das Jahr 2026 rechnet die KZVK mit einem Anteil der Pflichtversicherten mit aktiver freiwilliger Versicherung von knapp vier Prozent. Die freiwillige Versicherung wird seit Einführung des neuen Tarifs zum 01. Januar 2022 unter dem Namen „MehrWert“ aktiv beworben. Trotz des abgesenkten Rechnungszinses kann mit dem neuen Tarif durch wettbewerbsfähige Überschussbeteiligungen weiterhin ein attraktives Leistungsniveau dargestellt werden. Auch im Jahr 2025 konnten die Versicherten erneut von einer entsprechenden Überschussbeteiligung profitieren.

Kurzfristig wird jedoch weiterhin von einem Rückgang der Anzahl der freiwillig Versicherten ausgegangen, da die Zahl der Renteneintritte und Beitragsfreistellungen auch im Jahr 2026 voraussichtlich höher ausfallen wird als die der Neuzugänge. Mittelfristig strebt die KZVK hingegen wieder eine steigende Anzahl freiwillig Versicherter an. Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in der freiwilligen Versicherung wird sich auch im Jahr 2026 weiter deutlich erhöhen.

Das für das Jahr 2026 erwartete Umfeld an den internationalen Kapitalmärkten sollte grundsätzlich weiterhin Möglichkeiten eröffnen, im Bereich der festverzinslichen Titel des Direktbestandes Neuinvestitionen einzugehen, die bei guter Bonität Renditen über dem oder nahe am Rechnungszins ermöglichen. Sollte es 2026 zu sinkenden Marktzinsen oder zu einer weiteren Einengung der Risikoaufschläge kommen, dürfte die Identifikation entsprechender Neuinvestitionen allerdings anspruchsvoller werden. Der festverzinsliche Direktbestand dient unverändert vorrangig der Deckung der passivseitigen Zahlungsverpflichtungen der KZVK. Vor dem Hintergrund der konservativen Anlagepolitik in diesem Portfolioteil ist trotz der weiterhin angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage nicht von einem signifikanten Anstieg der Ausfallrisiken auszugehen.

Die Kapitalanlagen, die primär nicht der unmittelbaren Deckung der passivseitigen Verpflichtungen dienen, sondern auf die Erwirtschaftung der zur Erreichung der Zielnettoverzinsung erforderlichen Zusatzrendite ausgerichtet sind, werden auch im Jahr 2026 im Einklang mit der beschlossenen Strategischen Asset-Allokation weiterentwickelt. Diese sieht vor, die Kapitalanlage schrittweise und risikoadäquat stärker auf renditetragende Eigenkapitalanlagen wie Aktien, Private Equity, Infrastruktur und Immobilien auszurichten und sich damit weiter dem mittelfristigen Zielbild einer Eigenkapitalquote von ca. 50 Prozent anzunähern.

Nach den in den vergangenen Jahren vorgenommenen Anpassungen zugunsten von Fremdkapitalinvestments wird die Allokation im Jahr 2026 erneut moderat in Richtung der strategisch vorgesehenen Eigenkapitalquote verschoben. Dabei erfolgt der Aufbau weiterhin unter Berücksichtigung von Marktgegebenheiten, Umsetzungsrestriktionen und innerhalb der Grenzen der Risikotragfähigkeit. Den Risiken insbesondere im Aktienbereich wird durch eine bewusste Allokationssteuerung sowie ein weiterentwickeltes Risikomanagement Rechnung getragen.

Vor dem Hintergrund erhöhter Bewertungen an den globalen Aktienmärkten ist in diesem Anlagesegment mittelfristig von unterdurchschnittlich zu erzielenden Renditen auszugehen, da ein Teil zukünftiger Erträge bereits vorweggenommen scheint. Gleichzeitig können festverzinsliche Anlagen bei einem stabilen oder leicht rückläufigen Zinsumfeld Bewertungsunterstützung erfahren. Belastungsfaktoren ergeben sich weiterhin aus möglichen negativen Abweichungen von den Markterwartungen sowie aus fortgesetzten Anpassungsprozessen, insbesondere im Immobilienbereich. Gleichzeitig eröffnen Phasen erhöhter Marktunsicherheit aber auch regelmäßig Chancen, attraktive Einstiegsniveaus für langfristige Kapitalanlagen zu nutzen.

Grundlage der Kapitalanlagetätigkeit bleibt unverändert die konsequente Ausrichtung an den langfristigen versicherungsseitigen Verpflichtungen der KZVK sowie ein darauf abgestimmtes Risikomanagement. Auf dieser Basis wird für den mittleren Kapitalanlagebestand im Jahr 2026 weiterhin eine Nettoverzinsung in Höhe des Rechnungszinses angestrebt.

Für die KZVK ist das Jahr 2026 ein wichtiger Meilenstein auf dem von ihr eingeschlagenen strategischen Entwicklungspfad, der 2020 mit der Neuausrichtung des Finanzierungssystems und der Zusammenführung der beiden bestehenden Abrechnungsverbände zum neuen Abrechnungsverband G begonnen hat. 2026 endet voraussichtlich die siebenjährige sogenannte „Angleichungsphase“, innerhalb derer bei den beteiligten Arbeitgebern jährlich außerordentliche Beiträge (Angleichungsbeiträge) zur Angleichung der Kapitaldeckungsgrade der 2020 zusammengeführten Abrechnungsverbände P und S erhoben wurden. Diese Angleichungsphase stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Erfolgsgeschichte dar, in der eine durchschnittliche Nettoverzinsung auf dem Zielniveau von 3,25 Prozent erreicht und der Kapitaldeckungsgrad von ursprünglich 74,00 Prozent im Jahr 2019 bis zum Jahr 2025 auf 80,90 Prozent angehoben werden konnte.

Das Jahr 2026 ist für die KZVK geprägt durch eine intensive Vorbereitung auf die Zeit nach der Angleichungsphase. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle Vorüberlegungen zur Höhe eines das Finanzierungssystem weiterhin stabilisierenden und zugleich für die beteiligten Arbeitgeber tragfähigen Beitragsniveaus voraussichtlich ab 2027. Zentrales Anliegen ist es dabei, dass das Beitragsniveau im Zusammenspiel mit der erwarteten Bestandsentwicklung und der auf dem Zielniveau von 3,25 Prozent verstetigten Nettoverzinsung nachhaltig eine fortgesetzte schrittweise Anhebung des Kapitaldeckungsgrades in Richtung seines mittelfristigen Zielwertes von 90 Prozent ermöglicht, soweit die vorhandene Risikotragfähigkeit dies zulässt.

Aktuell stehen aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Ausgleichspostens in der Pflichtversicherung der Deckungsrückstellung auf der Passivseite weiterhin weniger Vermögenswerte auf der Aktivseite gegenüber, die ertragbringend angelegt werden können. Dies muss bei der Beurteilung des erwarteten Jahresergebnisses berücksichtigt werden. Dadurch reicht der aktuell für den Zeitraum der Angleichungsphase erhobene auskömmliche Beitrag von 6,00 Prozent noch nicht aus, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. Die KZVK rechnet daher im Jahr 2026 wieder mit einem Jahresfehlbetrag.

Der Ausgleichsposten in der Pflichtversicherung ist durch den satzungsmäßigen Rechtsanspruch der KZVK gegenüber ihren Beteiligten auf künftige Beitragszahlungen gedeckt. Auf der Basis fortlaufend aktualisierter Prognosen der langfristigen finanziellen Entwicklung der KZVK unter Verwendung der Rechnungsgrundlagen der Finanzierung nach technischem Geschäftsplan und unter Berücksichtigung aktueller Einschätzungen zur erwarteten Entwicklung des Beitragssatzes sowie des Bestandes und der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der Versicherten und der daraus resultierenden künftigen Beitragseinnahmen wird der Ausgleichsposten als nachhaltig tragfähig bewertet. Die KZVK geht davon aus, den Ausgleichsposten in Relation zu den versicherungstechnischen Rückstellungen weiterhin kontinuierlich und langfristig abschmelzen zu können.

Köln, 13. April 2026

Der Vorstand

Christian Loh
(Vorstandsvorsitzender)

Dr. Oliver Lang

Dr. Sebastian Leipert

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